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4.500 Euro für gruselige Lesereihe
Finanzspritze aus Berlin für Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V.
PEWSUM/GREETSIEL. Schrecklich schaurig und zum Fürchten schön. Die Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V. (LAK) plant eine Reise durch die Gruselliteratur. Unter dem Motto: „Wer auszog, das Gruseln zu lernen…“ will sie jungen Leuten das Fürchten lehren. Dafür plant sie eine Lesereihe in einem alten Kellergewölbe in Greetsiel. Aber das kostet. Und das Geld ist bei jeder Kultureinrichtung knapp.
Da kam die Nachricht der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann jetzt wie gerufen. Die LAK erhält eine Finanzspritze aus Berlin von 4.500 Euro für die geplante Lesereihe.
Die LAK hatte 2019 den Auftrag für die kulturelle Belebung im Steinhaus, dem ältesten Gebäude in Greetsiel, angenommen. Dort gibt es einen alten Keller mit Gewölbe aus dem Jahr 1390. Für Geschäftsführerin Christine Schmidt ist dies der perfekte Ort für die schaurige Idee: „Gruselliteratur gab es in allen Epochen. Und es gibt sie für alle Generationen. Von alten Schauerromanen bis zu modernen Schriftstellern wie Steven King, von anspruchsvoller Literatur bis zu Schauergeschichten für Kinder und Jugendliche. Einen besseren Ort, um jungen Leuten Gruselliteratur näher zu bringen, gibt es nicht.“
Deshalb konzipierten Schmidt und ihr Team eine Lesereihe. Und stießen dabei auf ein Projekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters MdB (CDU) „Und seitab liegt die Stadt“. Damit werden Lesungen, literarische Reihen und andere Literaturveranstaltungen in ländlichen Räumen gefördert. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm für „Kultur in ländlichen Räumen.“ Das Programm ist für die LAK wie gemacht. Deshalb brachte Schmidt einen Förderantrag auf den Weg.
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Als Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Gitta Connemann auch für die Bereiche Kunst, Kultur und Medien zuständig. Deshalb steht sie im engen Kontakt mit der zuständigen Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (CDU). Connemann warb für den Antrag. Jetzt steht fest: die Lesereihe erhält eine Förderung von 4.500 Euro. Schmidt dankte Connemann für ihren Einsatz und fügte hinzu: „Jetzt wird es gruselig in Greetsiel.“
Connemann freut sich: „Seit fast 40 Jahren bereichert die LAK die Kulturlandschaft Ostfrieslands. Auch von der Corona-Krise lassen sich Christine Schmidt und ihr Team nicht entmutigen. Im Gegenteil: sie entwickeln kreative Ideen. Und zeigen damit: Kultur im ländlichen Raum ist innovativ und vielfältig. Deshalb ist ein Förderprogramm wie dieses auch so wichtig. Denn angesprochen wird die Kultur auf dem Land. Die LAK beweist: für Literatur vom Feinsten muss man sich nicht auf den Weg in die Metropole machen. Es reicht der Weg nach Greetsiel.“
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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