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LK-Leer: Schlaglöcher sofort füllen
Landkreis Leer investierte kräftig in Straßen und Radwege
Gut ausgebaute und sichere Straßen und Brücken sind ein wichtiger Teil der so genannten Infrastruktur. Sie erfordern ständige Kontrolle und Pflege, und wenn nötig, wird neu gebaut. Zuständig für das 376 Kilometer lange Kreisstraßennetz ist das Straßen- und Tiefbauamt des Landkreises Leer, das in Logabirum zu Hause ist.
Auch die Radwege machen Arbeit und messen jetzt 228 Kilometer, seitdem der neue Radweg entlang der Kreisstraße 25 in Burlage/Langholt fertig ist.
Seit Jahren arbeitet das Straßen- und Tiefbauamt nach dem Prinzip, Schlaglöcher und andere Schäden sofort zu beseitigen. Amtsleiter Uwe Welzel: “Das ist wie beim Haus. Wenn man nicht dauernd Hand anlegt, wird es später teuer.”
Das Straßen- und Tiefbauamt brachte 2020 die Oberflächen von Straßen im Kreisgebiet in einer Länge von mehr als zwölf Kilometern in Schuss. Das kostete 160.000 Euro.
Weitere Baumaßnahmen: Radweg entlang der K 24 in Flachsmeer instandgesetzt, 1.000 Meter, 60.000 Euro; Fahrbahn der K 49 instandgesetzt einschließlich Sicherung der Wiekenböschung in Westrhauderfehn, 500 Meter, 265.000 Euro; Brücke ertüchtigt für den Schwerverkehr über das Nüttermoorer Sieltief, Kreisstraße 2 in Nüttermoor, Stützweite 5,45 Meter, 380.000 Euro.
Weitere Projekte: Fahrbahn der K 47 instandgesetzt in Idafehn, 350 Meter, 80.000 Euro; Fahrbahn ausgebessert und Spurrillen beseitigt auf der K 57 in Warsingsfehn/Jheringsfehn, 820 Meter, 85.000 Euro; Radweg entlang der K 47 instandgesetzt in Holterfehn, 370 Meter, 175.000 Euro; Rahmendurchlass hergestellt auf der K 46 in Stapelermoor, 16 Meter, 100.000 Euro; Radweg instandgesetzt entlang der K 11 in Jübberde, 2,2 Kilometer, 120.000 Euro; Buswendeanlage beim Schulzentrum Hollen geplant und gebaut, 295.000 Euro.
Zu den Aufgaben des Straßen- und Tiefbauamtes gehört, die Kreisstraßen und Radwege zu verwalten, sie in Schuss zu halten sowie Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der eigenen Werkstatt zu warten und zu reparieren. Der Baubetriebshof pflegt die Grünanlagen von 40 Liegenschaften des Landkreises. Aufgabe des Amtes ist auch die bautechnische Kontrolle und die Bauüberwachung auf den Abfall-Deponien Breinermoor und Borkum.
Straßen räumen von Eis und Schnee
Das Straßen- und Tiefbauamt des Landkreises Leer rückte im Winter 2019/20 27-mal zu einem Streu- und Räumdienst aus. Der erste Einsatz datiert auf den 14. November 2019, der letzte auf den 31. März 2020. Wegen der unsicheren Wetterlage verlängerte das Amt die Einsatzbereitschaft sogar bis zum 6. April, brauchte jedoch nicht auszurücken. Der Salzverbrauch betrug 427, der Soleverbrauch 268 Tonnen.
Wie oft gestreut oder geräumt werden muss, lässt sich übrigens nicht am Thermometer ablesen. Starker Frost bedeutet nicht zwangsläufig einen Einsatz. Amtsleiter Uwe Welzel klärt auf: “Die meisten Einsätze fahren wir, wenn es um null Grad und feucht ist.”
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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