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Mobilität und Verkehr — Busfahren ist Klimaschutz
Seit dem 1. Januar ist die Fa. Jacobs Reisedienst mit fünf Bussen für den städtischen Busverkehr der Linien 651, 652 und 655 in der Stadt Leer zuständig. Mit dem „alten“ Fahrplan – allerdings mit nagelneuen umweltfreundlichen Hybrid-Bussen, die an der seitlichen Aufschrift „Stadtbus Leer“ sofort zu erkennen sind. Herr Bohlen sowie Frau Jacobs-Bohlen präsentierten Bürgermeisterin Kuhl die Busse an der Haltestelle am Bahnhofsring. Hier treffen sich die Busse zu jeder vollen Stunde, sodass auch ein Umsteigen zwischen den Linien ermöglicht werden kann.
Der Stadtbusverkehr ist eine unverzichtbare gemeinwirtschaftliche Aufgabe. Die Stadt Leer wird das Fahrplanangebot im Rahmen der bestehenden Vertragslage weiter verbessern – erste Änderungen sind voraussichtlich zum Schuljahresbeginn im September 2021 zu erwarten, dann werden die Abfahrtszeiten noch besser auf die Schulanfangs- und ‑endzeiten abgestimmt. Die Stadt plant zudem, die unterschiedlichen Fahrzeiten an Schul- und Ferientagen anzugleichen.
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Zwei Jahre lang hatte die Stadt Leer hierzu mit Fachleuten die alten Busrouten untersucht und der Politik Möglichkeiten vorgestellt, das Angebot des Stadtbusses zu verbessern und zu intensivieren. Die Verwaltung hatte mit ihrem Fachberater ein Konzept erarbeitet, bei der ein halbstündiger Takt anstelle des bisherigen Stundentakts vorgesehen wurde. Dieser Vorschlag wurde in den Gremien aus Kostengründen mehrheitlich abgelehnt.
Die Haltestellenfahrpläne wurden neu gestaltet, übersichtlicher und in größerer Schrift. Sie werden in den kommenden Tagen vor Ort ausgehängt. Auch ein neuer Liniennetzplan für den Stadtbus wurde entworfen, der ebenso in Kürze an rund 100 Haltestellen ausgehängt wird. Nicht zuletzt wurde ein aktualisiertes 16-seitiges Fahrplanheft für den Stadtbus erstellt.
Bis 31.12.2018 wurde der Stadtbusverkehr eigenwirtschaftlich durch die Fa. Janssen Reisen GmbH & Co. KG Leer betrieben. Dies wurde durch den gemeinwirtschaftlichen (öffentlich durch die Stadt Leer beauftragten) Betrieb abgelöst, zunächst für eine Übergangszeit von zwei Jahren bis Ende 2020 durch die Firma Fischer Linienverkehre GmbH & Co. KG.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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