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Lockdown zwingt Friseure in die Knie
Ostfriesische Friseurinnungen hoffen auf schnelle und unkomplizierte staatliche Hilfen.
Ostfriesland. Im Handwerkskammerbezirk Ostfriesland sind rund 430 Salons von den zweiten behördlichen Schließungen betroffen. Sie beschäftigen geschätzte 1.200 Mitarbeiter und zählen mit rund 120 Auszubildenden zu einem der größten handwerklichen Ausbilder in der Region. Mit großer Sorge verfolgen die Obermeister der ostfriesischen Friseurinnungen die aktuellen Entwicklungen. Gemeinsam mit Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, haben sich die Obermeister Joachim Wachsmann (Aurich-Norden), Heiner Heijen (Leer-Wittmund) sowie Frank Grabowski (Emden) in einer Telefonkonferenz ausgetauscht.
„Für viele Kolleginnen und Kollegen war der Lockdown im Frühjahr bereits existenzbedrohend – dieser zweite stellt uns alle noch einmal vor unbekannte Herausforderungen“, erklärte Joachim Wachsmann. Die Obermeister befürchten, dass die erneuten Einnahmeverluste Insolvenzen nach sich zögen. „Viele unserer Mitglieder sind am Limit“, beschrieb Friseurmeister Heiner Heijen die Lage. Ohnehin war das Jahr 2020 für das Friseurhandwerk mehr als schlecht: Konfirmationen, Bälle, Hochzeiten – alles Gründe für einen ordentlichen Haarschnitt, die aufgrund der Corona-Einschränkungen weitgehend entfielen. War dann noch der Verlust des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts in den letzten Wochen bereits bitter, schlägt besonders der Monat Januar noch einmal stark ins Kontor, „weil dann viele Rechnungen wie Versicherungen, Gebühren usw. beglichen werden müssen“, so Heijen weiter.
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Staatliche Hilfen müssten jetzt schnell und unbürokratisch fließen. Viele Innungsmitglieder berichteten von Problemen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel, sagte Friseurmeisterin und Vizepräsidentin Imke Hennig. In kleinen Salons, etwa in solchen mit nur drei Mitarbeitern, sei der Chef oder die Chefin wichtigster Mitarbeiter. „Sie gehen in den aktuellen Regelungen aber noch leer aus und erhalten kein Kurzarbeitergeld – hier müssen Lösungen gefunden werden, die diese Menschen berücksichtigen”, forderte Hennig.
Gleichzeitig stelle die Verletzung von Arbeitsverboten eine Belastung dar. „Einzelne Kunden kontaktieren gezielt ihre Friseure. Mancher lässt sich auf den Deal ein“, berichtete Frank Grabowski (Emden). Allerdings sei ein solches Verhalten höchst fahrlässig. Es drohen hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro für Friseur und Kunde. Außerdem schade das Verhalten dem Wirtschaftszweig. „Wenn dieser Trend anhält, dann haben redliche Friseurbetriebe und deren Beschäftigte das Nachsehen“, ergänzte Joachim Wachsmann. Die Folge wäre der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Vor diesem Hintergrund appellierten die Obermeister und die Vizepräsidentin an die Vernunft der Mitmenschen und die Solidarität der Berufskollegen: „Halten Sie sich an momentane Arbeitsverbote, auch wenn es schwer fällt. Wir alle müssen dazu beitragen, das Risiko der Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Wer das missachtet, schadet auch der Branche.“
An die Verantwortungsträger auf Landesebene gerichtet riefen die Obermeister dazu auf, die Schließungen der Friseurbetriebe zu überdenken. „Die Friseure in Ostfriesland haben bewiesen, dass sie auch während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen bleiben können.“ Die Obermeister sehen die Friseursalons nicht als Corona-Hotspots und bewerten die aktuellen Schließungen als unverhältnismäßig. „Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“, erklärte Heiner Heijen.
Die Friseure halten sich seit Beginn der Corona-Pandemie an die strengen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes. Die Obermeister waren sich einig, dass angeordnete Schließungen vermieden werden könnten, indem mildere, aber geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern. Beispielsweise könnte das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken zielführend sein. Darüber hinaus sei die Verpflichtung zur bereits praktizierten verbindlichen Terminvereinbarung ein Mittel, um die Kundenströme verantwortlich und pandemiegerecht zu lenken. Mit ihr werde auch die Kontaktnachverfolgung hervorragend sichergestellt.
Archivfoto: Ingo Tonsor@Leser-Echo.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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