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CDU fordert verstärkte Videoüberwachung in Moormerland
CDU will Vandalismus in der Gemeinde bekämpfen
Moormerland. Zunehmender Vandalismus wird auch in der Gemeinde Moormerland zum Problem. Erst Anfang des Jahres gab es an zwei Schule erhebliche Sachbeschädigungen: An der Grundschule Jheringsfehn hatten Unbekannte ein Loch in eine Rutsche gebrannt sowie einen Fahrradständer aus der Verankerung gerissen und verbogen.
An der Schule Warsingsfehn-Ost hatten unbekannte Täter vor der Eingangstür ein Feuer gelegt. Außerdem wurde ein Schild angesengt und ein brennender Gegenstand in den Briefkasten geworfen.
„Das ist versuchte Brandstiftung und damit hoch kriminell“, äußerte sich Dieter Baumann. Aber auch die permanenten Sachbeschädigungen, die schon seit Längerem insbesondere im Zentrum der Gemeinde festgestellt werden, seien strafbar, so der Vorsitzender der CDU-Gruppe im Gemeinderat Moormerland.
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Die CDU fordere daher eine verstärkte Videoüberwachung und eine intensive Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei. „Gemeinde und Polizei sollten mit allen gebotenen Mitteln gegen die Banden vorgehen. Die Bevölkerung muss auch abends und nachts wieder ohne Angst spazieren gehen können“, so Baumann.
Zudem sollte über die Beauftragung eines externen Sicherheitsdienstes beraten werden, der auch zu späterer Stunde an einschlägigen Plätzen nach dem Rechten schaut. „Andere Kommunen fahren gut damit und konnten das Vandalismus-Problem eindämmen. Die bloße Anwesenheit schreckt die Täter oftmals schon ab“, erklärt der Gruppenvorsitzende.
Archivfoto: H. Sures @LeserECHO München
130 neue Wohneinheiten in Leer
Baugebiet Groninger Straße, Leer
Foto: Stadt Leer
Das neue Baugebiet an der Groninger Straße, ehemaliges Bünting Gelände steht am Start – eines von vier Baugebieten der letzten vier Jahre. „Es ist großartig, dass in enger Abstimmung mit Verwaltung und Politik die Firma Terfehr ein Baugebiet entwickelt hat, das 130 Wohneinheiten vorsieht. Davon vertraglich geregelt 24 Wohnungen mit geringeren Mieten und 49 Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser – besonders geeignet für junge Familien“, so Bürgermeisterin Beatrix Kuhl.
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Zurzeit werden dort Erschließungsarbeiten durchgeführt. Neben dem Bau der Straßen werden auch alle Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt. „Um diese Leitungsverlegung durchführen zu können, muss ein Gehölzstreifen mit Bäumen entfernt werden“, so Projektverantwortlicher Johannes Kirchner von der Terfehr Projektentwicklung GmbH. Auch sei von dieser Seite die Zuwegung für Häuser geplant.
Der Bezirksförster Weser Ems, Herr Erich Delfs, begleitet die Arbeiten und hat bereits am 14.01.2021 eine Ortsbegehung durchgeführt, so dass auch den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes entsprochen wird. Die Abstimmung ist mit dem Amt für Planung und Naturschutz, Landkreis Leer, erfolgt.
Die Pumpen zur Absenkung des Grundwasserspiegels laufen zur Zeit Tag und Nacht auf Hochtouren, Bürgermeisterin und Projektentwickler entschuldigen sich bei den Anliegern für die Tag und Nacht andauernden Geräusche.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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