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Neue Erkenntnisse zu grünem Wasserstoff
- vzbv hat die Einstellung von ausgewählten Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gas aus Wind- und Solarstrom mit einer qualitativen Befragung untersuchen lassen.
- Viele der befragten Verbraucher (18 von 21) wünschen sich Transparenz.
- Ein staatliches Gütesiegel für grünes Gas ist notwendig.
Verbraucher benötigen transparente Informationen, um sich für die Lieferung von Gas aus Wind- und Solarstrom entscheiden zu können: etwa die Information, ob das Gas auch wirklich aus erneuerbaren Energien stammt. Das ergab eine qualitative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unter 21 ausgewählten Verbrauchern, die zu der Technologie Gas aus Wind- und Solarstrom bereits jetzt auskunftsfähig waren. Die befragten Verbraucher möchten nachvollziehen können, ob sie wirklich grünes Gas beziehen (18 von 21). Eine knappe Mehrheit der Befragten (12 von 21) wäre bereit, 10 bis 20 Prozent Mehrkosten für Gas aus Wind- und Solarstrom zu bezahlen.
Wasser wird mit Hilfe von Strom aus Wind- und Solarkraft zu Wasserstoff: Dieses Gas aus Wind- und Solarstrom wird als Zukunftstechnologie gehandelt, die einen wesentlichen Anteil am Gelingen der Energiewende haben soll. Eine ergänzende repräsentative Haushaltsbefragung* des vzbv zur Bekanntheit des Begriffs hat ergeben, dass grüner Wasserstoff für 44 Prozent der Befragten ein Begriff ist. Nur 17 Prozent geben aber an, den Begriff „Grüner Wasserstoff“ auch erklären zu können.
Qualitative Interviews zeigen relevante Fragestellungen zu grünem Wasserstoff auf
Viele der bereits auskunftsfähigen Verbraucher der qualitativen Untersuchung bewerten die Zukunftstechnologie positiv (15 von 21 Befragten). Gleichzeitig ist klar, dass Transparenz eine große Rolle spielt: Gas aus Wind- und Solarstrom soll keine Mogelpackung sein, weshalb eindeutige und verständliche Informationen zur Nachhaltigkeit unerlässlich sind. „Ein hochwertiges Gütesiegel gäbe Verbrauchern Auskunft darüber, ob das Gas wirklich grün ist“, folgert Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen im vzbv. „Ein Gütesiegel der Wirtschaft reicht aus Sicht des vzbv nicht aus, deshalb ist ein staatliches Siegel notwendig.“
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Für gut die Hälfte der Befragten (11 von 21) sind Informationen zum Herstellungsort interessant und für viele von ihnen (16 von 21) auch der Anteil von Gas aus Wind- und Solarstrom im Endprodukt. Zudem scheint einem Drittel der befragten Verbraucher (7 von 21) nicht klar zu sein, dass momentan bei der Herstellung von Gas aus Wind- und Solarstrom noch hohe Umwandlungsverluste in Kauf genommen werden.
Der vzbv hat am 25.09.2020 ein Positionspapier „Wasserstoffnetze nicht zulasten der Verbraucher finanzieren und regulieren“ und am 30.11.2020 eine Stellungnahme „Vergünstigungen für Wasserstoff steuerlich finanzieren“ veröffentlicht.
Methode: 21 qualitative (telefonische) Leitfadeninterviews; Befragt wurden Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland ab 18 Jahren, die zu dem Thema Gas aus Wind- und Solarstrom auskunftsfähig sind und sich im Rahmen der Befragung zur fachlichen Erläuterung eingeflossenen Konzeptinformationen eine Meinung zu diesem Thema bilden können, davon 15 energiepolitisch sehr informierte Verbraucher und Verbraucherinnen, die in ihrem Haushalt über den Energielieferungsvertrag (mit)entscheiden sowie 6 Verbraucher und Verbraucherinnen, die bereits Gas aus Wind- und Solarstrom beziehen; Erhebungszeitraum: 16.06. bis 16.07.2020; Institut: Info GmbH, Berlin.
*Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI / Dual Frame); Gewichtung der Haushaltsstichprobe nach Region, Haushaltsgröße, Mieter/Eigentümerverhältnis; Grundgesamtheit: Die in Privathaushalten in Deutschland lebenden deutschsprachigen Energie(mit)entscheider ab 18 Jahre; Stichprobengröße: 1.002 befragte Haushalte; Erhebungszeitraum: 6.07. bis 17.07.2020. Institut: forsa, Berlin.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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