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Corona und Sport: Hanne Modder weist auf Sonderprogramm hin
Hannover/Leer — Sportvereine und Sportorganisationen, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auch in diesem Jahr Zuschüsse über den Landessportbund beantragen.
„Es ist eine gute Nachricht aus unserem Innenministerium, dass den Sportvereinen auch in diesem Jahr geholfen wird. Ich kann nur alle Betroffenen dazu auffordern, jetzt Anträge zu stellen“, meint die SPD-Landtagsabgeordnete Hanne Modder (Bunde). Sportvereine und Sportorganisationen können so genannte Billigkeitsleistungen erhalten. Das heißt: Wenn ein Verein beispielsweise durch den Ausfall regelmäßiger Einnahmen wie Mitgliedsbeiträgen oder Kursgebühren Existenzprobleme bekommt, weil Mieten oder Pachten nicht gezahlt werden können, hilft das Land. Es übernimmt 70 Prozent der Unterdeckung, höchstens jedoch 50.000 Euro.
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Ein allgemeiner Ausgleich entgangener Einnahmen ist über das Sonderprogramm allerdings nicht vorgesehen. Im Topf sind 4,15 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr nicht abgerufen worden sind. Auch Vereine, die im vergangenen Jahr schon Geld bekommen haben, können wieder Anträge stellen. „Wir versuchen damit, die Sportvereine durch die schwierige Zeit der Corona-Pandemie zu helfen. Zudem wollen wir mit unserem Stufenplan den Sportvereinen eine Perspektive für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs geben. Wir wissen, wie wichtig Sport und das Miteinander im Verein gerade für Kinder und Jugendliche sind“, meint Modder.
Die Anträge gibt es im Förderbereich des Landessportbunds unter dieser Internet-Adresse:
https://lsbntweb.lsb-niedersach-sen.de/foerder.osp
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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