News
Fridays for Future und Scientists for Future stellen Gas-Studie vor
Heute stellte Fridays for Future gemeinsam mit den Scientists for Future auf einer digitalen Pressekonferenz das Papier “Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende?” vor. Fridays for Future kündigte für Dienstag, den 02. Februar, ein Gespräch zwischen führenden Aktivist*innen der Streiks gegen Gas, Wissenschaftler*innen und der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an.
“Vor dem Gespräch mit Schwesig machen wir klar: Wir geben uns mit leeren Worten nicht zufrieden. Was für uns zählt, sind Taten. Spätestens die heutigen Erkenntnisse machen deutlich, dass Erdgas keine Zukunft hat und Nord Stream 2 nicht fertig gestellt werden darf. Deutschlandweit sind Gasprojekte in Form von Pipelines, Kraftwerken und Terminals im Wert von 14 Milliarden Euro in Planung oder bereits im Bau. Meinen wir es mit der Bewältigung der Klimakrise ernst, dürfen die heutigen Gasprojekte nicht zu Ende gebaut werden und keine neuen fossilen Infrastrukturen in Auftrag gegeben werden”, so Helena Marschall von Fridays for Future.
Theresia Crone von Fridays for Future aus Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: “Die Überbewertung von Gas ist leider kein Alleinstellungsmerkmal der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Gas wird immer wieder von Politiker*innen und fossilen Konzernen als Allheilmittel für die Klimakrise präsentiert. Dieses Narrativ blockiert eine echte Energiewende und ist nicht zielführend.”
Das gesamte Papier, an dem unter anderem Prof. Claudia Kemfert beteiligt war, finden Sie im Anhang und zum Download auf der Website: https://de.scientists4future.org/erdgas-brueckentechnologie-oder-risiko-fuer-die-energiewende.
“Erdgas ist keine Brückentechnologie in eine fossilfreie Zukunft. Die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas muss revidiert werden. Der geplante Ausbau von Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lässt sich nicht klimapolitisch begründen und birgt zahlreiche finanzielle Risiken. Zudem wird damit die geplante Energiewende verzögert”, so die Zusammenfassung des Diskussionsbeitrages “Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende?” der Scientists for Future.
Archivfoto: Ingo Tonsor @Leser-ECHO.de
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige