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Maßnahmen zum 4. Bauabschnitt Logaer Weg
Der Ausbau des Logaer Wegs geht weiter. Nachdem es im Herbst 2020 zunehmend Kritik gab an der geplanten Fällung von 63 Bäumen im Bereich Phillipsburger Park wurde die Planung überarbeitet. Für den Ausbau dieses 4. Bauabschnitts zwischen Eichendorffstraße und Weidenweg sehen die aktuellen Planungen nun vor, dass anstelle der zuvor 7,50 m breit vorgesehenen Fahrbahn entlang des Phillipsburger Parks, der Ausbau dort nur in 6 Metern Breite erfolgt. Die Politik stimmte dieser Planung zu und beschloss damit eine Reduzierung des geplanten Straßenquerschnittes in diesem Bereich.
Die 6 m Variante und intensive Gesprächen machen es möglich, die Anzahl der zu fällenden Bäume noch weiter zu reduzieren: Gefällt werden jetzt 11 Bäume und 3 Weißdorngebüsche werden gerodet: Zwei Bäume sind bereits abgestorben, 6 Bäume und die Büsche stehen im zukünftigen Straßenquerschnitt, zwei Bäume müssen aufgrund einer neuen Zufahrt gefällt werden und ein Baum kann aufgrund der Erneuerung der Entwässerungsleitung nicht erhalten werden. Die Baumfällarbeiten beginnen Anfang der Kalenderwoche sechs.
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Jeder große Baum, der abgeholzt wird, wirkt sich negativ auf das Stadtklima aus. Kompensationsmaßnahmen dafür wird die Stadt vornehmen: 10 Bäume werden gepflanzt mit einem Umfang von 18–20cm am Weidenweg und Logaer Weg und es werden Wallhecken in Logabirum neu hergestellt. Für die Baumpflanzungen sollen neue Baumarten verwendet werden, die klimagerechter sind, wie z.B. die Ungarische Eiche oder der Dreispitz-Ahorn.
Bei der Baumaßnahme wird, wie bei allen Baumaßnahmen, besonders auf den Wurzelschutz für die stehenbleibenden Bäume geachtet. Diese Aufgabe teilt sich die Stadt Leer mit einem externen Gutachter, der auch den Artenschutz für die Stadt Leer während der Arbeiten überwacht.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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