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Denkmalschutz hat das Rathaus Moormerland im Blick
CDU: Stellenwert als unbewegliches Kulturgut ist nicht erkennbar
Ist das in den 1970er Jahren gebaute Rathaus der Gemeinde Moormerland ein Denkmal? Dieser Frage soll auf Wunsch des Landkreises Leer tatsächlich das Landesamt für Denkmalpflege nachgehen.
„Davon sind wir einigermaßen überrascht“, sagte Dieter Baumann, Vorsitzender CDU-Gruppe im Gemeinderat. Dass ein Funktionsbau aus der jüngeren Vergangenheit ein Baudenkmal sein könnte, habe man bei den Planungen für ein neues Rathaus zu keiner Zeit in Betracht gezogen, so der CDU-Ratsherr. Rat, Verwaltung und Planer seien selbstverständlich davon ausgegangen, dass das bestehende Verwaltungsgebäude einem Neubau weichen muss. Aus Sicht der CDU sei das Rathaus weder von historischer, architektonischer noch städtebaulicher Bedeutung.
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Der Landkreis Leer, und dort die Untere Denkmalschutzbehörde, sieht das aber anders. Im Zusammenhang mit dem neuen Bebauungsplan für den Rathaus-Neubau weist der Landkreis in seiner Stellungnahme darauf hin, „dass das ‚alte‘ Rathaus auf seine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung hin vom Landesamt für Denkmalpflege geprüft wird“.
„Ich schätze die Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörde sehr und halte sie für unerlässlich, weil sie unser bauliches Kulturerbe im Blick hat, das es zu erhalten gilt“, so Dieter Baumann. Und weiter: „Aber ob ausgerechnet das Rathaus in Warsingsfehn den Stellenwert eines unbeweglichen Kulturguts erreicht, ist aus meiner Sicht nicht erkennbar. Auf jeden Fall sollte die Beurteilung bald erfolgen, damit wir wissen, ob wir weiter mit einem Neubau planen können. Sollte festgestellt werden, dass es sich um ein Denkmal handelt, müssen wir das alte Rathaus komplett sanieren.“ Die Kosten dafür würden kaum geringer sein als die des Neubaus.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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