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Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen
Aktuelle Informationen zur Covid-19 Schutzimpfung in Niedersachsen: Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen
In der wöchentlichen Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑Minister der Länder und des Bundes, hat der Bundesgesundheitsminister am Montag angekündigt, dem Personal in Kindertageseinrichtungen sowie an Grund- und Förderschulen Covid-19-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mit hoher Priorität zugänglich zu machen. Der Bund will dafür die sogenannte Impf-Verordnung ändern, die die Impfreihenfolge rechtsverbindlich für alle Bundesländer regelt.
Die Bundesregierung ändert damit teilweise ihren Kurs. Ministerpräsident Stephan Weil hatte bereits seit langem die Aufnahme von Lehr- und Betreuungskräften in die Priorisierungsgruppe zwei gefordert. Stephan Weil: „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grundschulen, Förderschulen und Kindertagesstätten eine frühzeitige Impfung vorsieht. Allerdings ist das nur ein erster Schritt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer von älteren Kindern und Jugendlichen ausgenommen sind. Die Bundesregierung sollte in dieser Hinsicht keine halben Sachen machen.”
Derzeit werden in Niedersachsen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 80 Jahre, sowie das Personal in besonders gefährdeten Bereichen der medizinischen Einrichtungen geimpft.
Noch in dieser Woche sollen nach den Planungen des Landes schon erste Personen aus der Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Covid-Schutzimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden können. Dies wäre jeweils dann möglich, wenn vor Ort bereits allen Personen unter 65 aus der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität ein Impfangebot gemacht wurde und noch Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht.
„In der Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 finden sich vergleichsweise wenige Personen, die mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden können, weil sie jünger sind als 65 Jahre. Wir erhalten von ersten Impfzentren bereits die Rückmeldung, dass vor Ort mehr Dosen dieses Impfstoffs zur Verfügung stehen, als impfberechtigte und impfwillige Personen aus dieser Gruppe. Wir werden den Impfzentren vor diesem Hintergrund ermöglichen, Personen, die jünger sind als 65 Jahre, aus der zweiten Priorisierungsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu impfen”, erklärt Gesundheitsstaatsekretär Heiger Scholz.
Zunächst sollen dabei Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner der Eingliederungshilfe sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und anderes medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt ein Impfangebot erhalten. Diese Gruppen haben aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin viele persönliche Kontakte, bei denen Abstandsregeln häufig nicht eingehalten werden können. Das Land arbeitet daran, in den kommenden Wochen immer mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen aus der zweiten Prioritätsgruppe, die jünger sind als 65 Jahre, ein Impfangebot mit AstraZeneca zu machen.
Nach der nun angekündigten Änderung der Impf-Verordnung könnten auch schon bald die genannten Beschäftigten im Bildungsbereich ein Impfangebot erhalten. Entsprechende vorbereitende Gespräche zwischen dem Gesundheits- und dem Kultusministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden finden noch in dieser Woche statt.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich begrüße, dass unsere Initiativen zur Priorisierung von Kita und Schule Erfolg hatten. Der Druck, den Niedersachsen über die Jugend- und Familienministerkonferenz sowie über die Kultus- und Gesundheitsministerkonferenz erzeugt hat, zahlt sich jetzt aus. Konsequent wäre es jetzt, das gesamte Schulpersonal zu impfen.
Die pädagogische Arbeit mit kleinen Kindern und mit den jüngsten Schülerinnen und Schülern erfordert auch körperliche Nähe. Abstandhalten ist weder möglich noch wünschenswert. In den Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz besondere Anforderungen gestellt, die auch einen besonderen Schutz rechtfertigen. Die Änderung der Impf-Verordnung ist allerdings nur der erste Schritt, weitere müssen folgen.
Insbesondere muss Impfstoff zügig und direkt an die Kitas und die Schulen. Die Aussendung mobiler Teams wäre hier wünschens- und erstrebenswert. Grundsätzlich gilt: Der Dreiklang aus Impfen, Testen und konsequenter Anwendung der AHA+L‑Regeln ist der Schlüssel zu weiteren Öffnungsschritten bei Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die entsprechenden Konzeptionierungen laufen.
Wie es weitergeht im Bildungsbereich, werden wir wie besprochen nach den kommenden Bund-Länder-Gesprächen Anfang März festlegen. Viele andere Länder haben sich heute auf den niedersächsischen Weg begeben, mehr Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Wir bleiben vorerst auf diesem Weg. Die Entwicklung der aktuellen Infektionslage macht mir dabei Kopfzerbrechen, wir sind derzeit nicht auf dem Weg hin zu großen Öffnungen. Offenkundig haben sich die Coronavirus-Mutationen eingenistet und bremsen eine weitere Verbesserung der Lage aus. Nach wie vor bleibt das Ziel, im März mehr Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen zu holen — sicher und verantwortbar.”
„Wir erwarten in den kommenden Wochen weiterhin größere Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca, der dann auch für die Impfung der Beschäftigten in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen genutzt werden kann.” Denkbar sei es, die mobilen Impfteams, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Fortschritte bei der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime machen, auch im Bereich von Schule und Kita einzusetzen, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.
Hintergrund:
Mit Stand von Sonntagabend hatten die mobilen Teams 96 Prozent aller stationären Alten- und Pflegeheime in Niedersachsen mindestens einmal aufgesucht, in 71 Prozent der Einrichtungen fanden auch schon die Zweitimpfungen statt.
Von den rund 72.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca, die das Land bisher an die Impfzentren ausgeliefert hat, waren am Sonntagabend rund 20.000 Dosen verimpft. Damit liegt Niedersachsen auf Platz drei im Ländervergleich. Bis Mittwoch liefert das Land weitere rund 69.000 Dosen dieses Impfstoffs an die Impfzentren aus.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Leer
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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