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Sharing-Angebote: Große Bekanntheit, geringe Nutzung
Professionelle Leihservices im Bereich Mobilität sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt: Angebote für Bikesharing kennen 79 Prozent, für Carsharing 87 Prozent und für privates Autoleihen über Internetplattformen 88 Prozent der Befragten. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen diese Mobilitätsangebote nach wie vor vergleichsweise selten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Um das Potenzial von Sharing-Angeboten voll auszuschöpfen, braucht es ein stärkeres Engagement der Politik“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. „Die Hürden für Sharing-Angebote sind immer noch viel zu hoch. Nach wie vor fehlen übergreifende Plattformen, über die Verbraucher einfach alle Car- und Bikesharing Anbieter buchen können. Die Bundesregierung ist immer noch in Verzug, Verbrauchern den Zugang zu digitalen Mobilitätsplattformen zu erleichtert.“
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Sharing-Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft
Um die Angebote ansprechender zu gestalten, fordert der vzbv für Mobilitätsdienstleistungen wie Sharing (Auto, Fahrrad, Roller) den Mehrwertsteuersatz auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu senken. „Auch Städte und Kommunen müssen die Anforderungen der Verbraucher an Flexibilität stärker berücksichtigen“, so Jungbluth. „Sie könnten zum Beispiel die Kosten für das Carsharing senken, wenn sie weniger Parkgebühren für Carsharing-Autos verlangen würden.“
Verbraucher sehen Umweltvorteile von Sharing
Die Mehrheit der Befragten leiht statt zu kaufen, weil sich eine Anschaffung nicht lohnt (57 Prozent) oder weil es die Umwelt schont, da weniger produziert werden muss (51 Prozent). Diese Tendenz hat sich im Jahr 2020 gegenüber 2015 (45 Prozent aus Umweltgründen) noch leicht verstärkt. Bemerkenswert ist auch, dass ein Drittel der Befragten (33 Prozent) angibt, bereits genug zu besitzen. „Bisher fehlen verlässliche Daten und Informationen darüber, wann Teilen für Verbraucher wirklich günstiger und umweltschonender ist“, so Jungbluth. Zwar gäbe es Hinweise, dass Autoleihen sich bis etwa 10.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr lohnen könnte, aber dieser Richtwert gilt seit vielen Jahren, obwohl sich die die Kosten von Carsharing stark unterscheiden und auch die Gesamtkosten eines privaten Pkw individuell unterschiedlich sind. Damit Autoteilen seinen Umweltvorteil tatsächlich ausspielen kann, müssen die Rahmenbedingungen für Privatautos in der Stadt zum Beispiel durch Parkraumbewirtschaftung angepasst werden. Denn der Zuwachs von Carsharing müsse am Ende zu weniger Privatwagen führen.
Bereits im Jahr 2015 hatte der vzbv eine Umfrage zu Sharing-Angeboten in Auftrag gegeben. Die Befragung aus dem Jahr 2020 zeigt, was sich auf Verbraucherseite bei Bekanntheitsgrad, Nutzungsverhalten und deren Einstellungen in den letzten fünf Jahren geändert hat.
METHODENBOX:
Methode: Telefonische Befragung (CATI Bus). Grundgesamtheit: deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Stichprobengröße: 1.045 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/-3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 17. bis 19. November 2020. Institut: Kantar.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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