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Sichere und faire Abschlussprüfungen in der Corona-Pandemie
Mit zwei weiteren Baustein aus der „10-Punkte-Agenda” sind die Schulen am heutigen Donnerstag über die Abläufe der Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I und die geltenden strengen Hygienemaßnahmen informiert worden.
Minister Tonne: „Wir wahren Zukunftschancen junger Menschen”
Die „Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” setzen einen sicheren Rahmen zur Abnahme der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen. Hier sind Vorgaben zum Mindestabstand und zu Maskenpflicht, für Handhygiene und zum Führen von Anwesenheitslisten aufgeführt, ebenso wird festgehalten, dass z. B. Prüfungsaufgaben auf den Plätzen ausgelegt werden müssen, bevor die Prüflinge den Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen hat das Prüfungspersonal Handschuhe zu tragen.
Die „Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” informieren unter anderem über die neuen Haupt- und Nachschreibtermine in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Den Schulen sowie den Prüflingen wird mit dem Verschieben der Haupttermine auf die Termine des ursprünglich ersten Nachschreibtermins zusätzliche Vorbereitungszeit gegeben. Darüber hinaus werden die zentralen schriftlichen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch dezentrale schriftliche Abschlussarbeiten ersetzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die mündlichen Prüfungen freiwillig und nicht verpflichtend abzulegen sind. Damit können Schülerinnen und Schüler ihre Note im Rahmen einer Prüfung verbessern, die Bewertung der Leistung in der freiwilligen mündlichen Prüfung bleibt aber unberücksichtigt, wenn aufgrund dieser Bewertung die Jahresnote schlechter als „ausreichend” lautet. Diese Regelung galt bereits im letzten Jahr und hat sich außerordentlich bewährt.
Um die Lehrkräfte bei der Erstellung dezentraler Abschlussarbeiten zu unterstützen, werden den Schulen — voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche 2021 — die zentralen Abschlussarbeiten des Hauptschreibtermins und des ersten Nachschreibtermins als ein Aufgabenpool sowie das Material für Lehrkräfte über ein Download-Portal im Word-Format zur Verfügung gestellt. Über den Download, der in einem größeren Zeitfenster als bislang möglich sein wird, werden die Schulen rechtzeitig informiert.
Beide genannten Erlasse sind heute über die Logistikstelle des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Haupt‑, Real- und Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen und Landesbildungszentren geschickt worden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne dazu: „Mit sicheren und fairen Prüfungen wahren wir Zukunftschancen für junge Menschen. Es werden Abschlüsse vergeben, die keinen Corona-Makel haben. So verhindern wir, dass sich die Jugendlichen aus dem Abschlussjahrgang 2020/2021 rechtfertigen müssen und gegebenenfalls schlechtere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Die Prüfungen selbst sind sicher aufgrund der hohen Sicherheitsstandards auf RKI-Basis und fair, weil wir umfangreiche inhaltliche und zeitliche Anpassungen vorgenommen haben. Alles spricht für und wenig bis nichts gegen Prüfungen.”
Die beiden Erlasse „ Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021” und „ Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” sind auch im Internet auf der MK-Seite im FAQ-Bereich eingestellt. Der entsprechende Erlass zur Durchführung der Abiturprüfungen ist in der Endfertigung und wird ebenfalls sehr zeitnah die Schulen erreichen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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