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Energiewende — Stromverbrauch wird deutlich zunehmen.
- Flexibler Betrieb von Ladestationen für E‑Autos und Wärmepumpen durch private Haushalte kann Stromnetze besser auslasten.
- Der vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte, um Verbrauchern eine hohe Wahlfreiheit und Kosteneffizienz zu ermöglichen.
- Das BMWi hat den Gesetzentwurf, der einseitig auf das Modell der Spitzenglättung setzt, am Freitag zurückgezogen.
Im Rahmen der Energiewende steigt nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an, auch der Stromverbrauch wird durch eine große Zahl von Elektroautos, elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Speichern zunehmen. Da diese Stromverbraucher flexibel gesteuert werden können, gilt es aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dieses Potential für eine bessere Verzahnung von Stromerzeugung und ‑verbrauch zu nutzen, um Kosten zu sparen. Der am 22.12.2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte und am 15.01.2021 zurückgezogene Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz – SteuVerG) wurde diesem Ansatz bei weitem nicht gerecht.
„Zeitvariable Netzentgelte ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen können bei erhöhtem Stromangebot zugeschaltet und besonders preisgünstig betrieben werden. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen. Gleichzeitig können Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf greift genau diese Idee nicht auf. Es ist daher folgerichtig, dass Minister Altmaier diesen Entwurf zurückgezogen hat. Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen. Der Vorschlag des vzbv liegt auf dem Tisch“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
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Flexibilität von neuen Verbrauchseinrichtungen nutzen
Die Elektrifizierung der Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie kann eine tragende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielen. Die große Zahl neuer privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und elektrische Wärmepumpen im Gebäudebereich wird den Stromverbrauch erhöhen. Gleichzeitig können diese neuen Verbrauchseinrichtungen flexibler betrieben werden als zum Beispiel Küchengeräte, Durchlauferhitzer oder Lampen. Ein Teil der E‑Autos kann auch nachts geladen, der Betrieb von Wärmepumpen zeitlich befristet unterbrochen werden. Zudem können durch einen flexibleren Verbrauch auch die Stromnetze besser ausgelastet werden. Eine Flexibilisierung des Verbrauchs kann somit an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen.
vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte als verbraucherfreundlichen Regelansatz
Aus Sicht des vzbv ist für die Integration der neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall am besten geeignet. Dazu hat der vzbv 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Gesetzentwurf zur Spitzenglättung ist nicht stimmig
Der Gesetzesentwurf des BMWi für das System der Spitzenglättung war auch in sich problematisch. Die geplante Spitzenglättung umfasst Stromabregelungen von bis zu zwei Stunden täglich, in denen Verbraucher zum Beispiel ihre Elektroautos nicht laden können. Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren, fehlen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung muss grundlegend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte sind hoch komplex und gehen viel weiter als erforderlich. Nicht zuletzt muss ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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