News
Heckenlabyrinth im Naherholungsgebiet
Das Labyrinth aus der Vogelperspektive. Von der früheren, intensiv genutzten Viehweide ist nichts mehr zu erkennen. Das Labyrinth wurde nach einem italienischen Vorbild um 1650 angelegt, welche dort in einer historischen Gartenanlage entstanden ist. Die dort verwendeten Eiben und Buchsbäume wurden hier durch Strauchweiden, welche als Stecklinge einfach in den Boden gesteckt wurden und Liguster, Weißdorn und Hainbuchen ersetzt.
Am Anfang des Labyrinths stand eine große Weidefläche. Nachdem am Mettjeweg vor einigen Jahren aufgrund einer Baumaßnahme ca. 80 gerade erst gepflanzte Eschen weichen mussten, wurden diese auf der genannten Weide in einem großen Kreis gepflanzt. Ca. ein Jahr später entstand die Idee eines Labyrinths. Der historische Entwurf wurde auf die hiesigen Verhältnisse übersetzt und von den Mitarbeitern der Leewerk-Wisa gGmbH 2012 perfekt angelegt.
In 2021 ist geplant, mit Unterstützung der Schutzgemeinschaft Westerhammrich in der Mitte des Rondells einen Aussichtsturm anzulegen – Schöne Aussichten!
Die Anfänge des Naherholungsgebietes Westerhammrich gehen auf das Jahr 1991 zurück. Der im Rahmen des Autobahnbaus entstandene Sandentnahmestelle wurde naturnah umgebaut gemäß Vorgaben des damals erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der heutige Zustand entwickelte sich Schritt für Schritt. Es wurden Pläne für eine weitere Uferrenaturierung mit zusätzlichen Wasserzügen, parallel zum Ufer erstellt. Es folgte die Erstellung von Pflanzplänen für die heutigen Röhrichte und Gehölzbestände. Wege wurden ausgebaut, die heutigen Brücken geplant und hergestellt. Zunächst wurden diese Planungen durch Arbeitsgruppen der LeeWerk-Wisa gGmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Planer und der Stadt Leer umgesetzt. Die täglich vor Ort arbeitenden Mitarbeiter der LeeWerk-Wisa gGmbH sorgten durch eine umfassende Pflege für die Flächen und Bauwerke. Seit 2014 wurde die Weiterentwicklung durch politischen Beschluss ausgesetzt, die Pflege den Stadtwerken Leer AöR übertragen.
Seit 2020 werden wieder Planungen erstellt, um die Entwicklung des NEG wieder voranzubringen. Wieder mit im Boot ist die Schutzgemeinschaft Westerhammrich, welche sich schon seit Jahren mit Ideen, ehrenamtlicher Mitarbeit und finanzieller Unterstützung engagiert.
Auftraggeber: Stadt Leer
Planung: Dipl. Ing. Werner Klöver, Garten- + Landschaftsplaner, Leer
Erstellung und Pflege bis 2014 Leewerk-WISA GmbH
Seit 2014 Stadtwerke AÖR
Anzeige:
Lockdown ist eine große Herausforderung für Unternehmen.
Was tun, wenn das Geschäft nicht öffnen darf, die Personalkosten, Mieten, Nebenkosten usw. aber trotzdem bezahlt werden müssen?Das hat sich auch die Zweirad Hackmann Gmbh & Co.KG aus Dörpen gefragt. Der Laden im …
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige