Neues aus Emden
Kommunalwahl 2026 in Emden: Rat, Rathausspitze und der Weg zur Briefwahl
Am Sonntag, den 13. September 2026, entscheiden die Emderinnen und Emder über die politische Zusammensetzung des Stadtrates sowie über die künftige Leitung der Stadtverwaltung. Neben der Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag bietet die Stadtverwaltung ab sofort mehrere Wege für die Briefwahl an.
Wer in Emden wählen darf und worum es geht
Bei der anstehenden Kommunalwahl werden die Mitglieder des Rates der kreisfreien Stadt Emden neu gewählt. Parallel dazu stimmen die Wahlberechtigten in einer Direktwahl darüber ab, wer als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister künftig an der Spitze der Verwaltung steht.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Emden gemeldet ist. Das Emder Stadtgebiet ist für die Abstimmung in drei Wahlbereiche gegliedert, die wiederum 38 einzelne Wahlbezirke umfassen.
Briefwahlbüro in der Ringstraße geöffnet
Wer am 13. September nicht vor Ort in sein Wahllokal gehen kann, hat verschiedene Möglichkeiten zur Briefwahl. Die Stadtverwaltung hat hierfür ein zentrales Briefwahlbüro eingerichtet, das in den Räumen an der Ringstraße 38b untergebracht ist.
Dort könnt ihr eure Unterlagen nicht nur persönlich beantragen und mitnehmen, sondern auch direkt an Ort und Stelle wählen und die Stimmzettel abgeben. Geöffnet ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie nachmittags am Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Online-Antrag und Versand bei Abwesenheit
Die Briefwahlunterlagen lassen sich alternativ über das Internetportal der Stadtverwaltung anfordern. Falls ihr in den kommenden Wochen länger unterwegs seid, lässt sich beim Online-Wahlschein eine abweichende Versandadresse im In- oder Ausland angeben, an die die Stadt die Unterlagen schickt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten sollten bis zum 23. August 2026 allen wahlberechtigten Haushalten zugehen. Wer bis zu diesem Stichtag keine Post erhalten hat, sollte sich zügig beim Wahlbüro melden, um den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen zu lassen. Die Frist zur offiziellen Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis läuft vom 24. bis zum 28. August 2026 um 12 Uhr.
Ablauf der Stimmauszählung am Wahlabend
Nach Schließung der Wahllokale am Sonntagabend greift die landesweit vorgeschriebene Reihenfolge für die Auszählung. Zuerst öffnen die Wahlvorstände die Urnen der Direktwahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister. Erst wenn dieses Ergebnis feststeht, folgt die Stimmauszählung für den Emder Stadtrat.
Für organisatorische Fragen zur Wahl, zum Wählerverzeichnis oder zur Stimmabgabe ist das Team des Wahlbüros telefonisch unter 04921 / 87 19 50 oder per E‑Mail unter wahlen@emden.de erreichbar.
— Redaktion: LeserECHO Emden