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Ein Pool ist cool – aber denkt an unsere kleinen Insekten!

Der Sommer ist da, die Temperaturen steigen – und was gibt es da Schöneres als ein erfrischendes Bad im Pool? Für uns Menschen ist es der perfekte Ort zum Abkühlen und Entspannen. Doch für viele kleine Lebewesen, allen voran Bienen, Hummeln und andere Insekten, kann der heimische Pool zur lebensbedrohlichen Falle werden.
🚨 Warum Pools für Insekten gefährlich sind
Insekten wie Bienen suchen bei Hitze nach Wasserquellen, um zu trinken oder ihren Stock zu kühlen. Die glatten Poolränder bieten jedoch keinen Halt – viele Tiere fallen ins Wasser und schaffen es aus eigener Kraft nicht mehr heraus. Ein trauriges Ende für unsere fleißigen Bestäuber, die eine so wichtige Rolle in unserem Ökosystem spielen.
🛟 Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung
Mit ein paar einfachen Mitteln kannst du deinen Pool bienenfreundlich gestalten:
- Rettungsinseln am Beckenrand: Leg kleine Schwimmhilfen wie Korken, Holzstücke oder größere Steine auf die Wasseroberfläche oder an den Rand. Diese dienen als Ausstiegshilfe für durstige Insekten.
- Alternative Wasserquellen: Eine flache Schale mit Wasser und ein paar Steinen im Garten bietet Bienen eine sichere Trinkstelle. Achte darauf, das Wasser regelmäßig zu wechseln.
- Abdeckung nutzen: Wenn der Pool nicht genutzt wird, kann eine Plane helfen, ungewollte Badegäste fernzuhalten.

🐝 Bienen-Fact des Tages
Wusstest du, dass eine einzige Honigbiene in ihrem Leben nur etwa einen Teelöffel Honig produziert? Um 500 g Honig zu erzeugen, fliegt ein Bienenvolk gemeinsam rund 40.000 Kilometer – das entspricht einmal um die Erde! 🌍
💚 Gemeinsam Rücksicht nehmen
Wenn jeder einen kleinen Beitrag leistet, können wir nicht nur die heißen Tage genießen, sondern auch dafür sorgen, dass unsere wichtigen Helfer sicher durch den Sommer kommen. Bienenfreundliche Gärten, kleine Wasserstellen und Aufmerksamkeit am Pool machen bereits einen großen Unterschied.
Lasst uns gemeinsam an Mensch und Natur denken – für einen achtsamen Sommer voller Leben!
Redaktion LeserECHO Emden

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Elektronik im Sommer – Tipps gegen Hitzeschäden, Wasserschäden & Akku-Probleme

Sommer, Sonne, Smartphone – kaum jemand geht noch ohne seine Technik aus dem Haus. Doch gerade in der heißen Jahreszeit sind unsere elektronischen Geräte besonders gefährdet. Ob Smartphone, Tablet, Laptop oder Bluetooth-Lautsprecher: Hitze, Wasser und direkte Sonneneinstrahlung setzen der Technik ordentlich zu. Damit Sie auch im Sommer nicht auf Ihre Geräte verzichten müssen, haben wir hier die wichtigsten Gefahren und nützliche Tipps zusammengestellt.
1. Hitzefalle Smartphone – Wenn es dem Handy zu heiß wird
Moderne Smartphones sind wahre Multitalente – aber leider keine Hitzefans. Wird es zu heiß, schalten sie sich automatisch ab oder drosseln ihre Leistung. Schon ab etwa 35–40 °C Umgebungstemperatur kann es kritisch werden.
✅ Tipps gegen Hitzeschäden:
- Niemals das Handy in der Sonne liegen lassen – auch nicht im Auto!
- Hülle abnehmen, wenn das Gerät sich erwärmt
- Kühl, aber nicht im Kühlschrank lagern (Kondenswassergefahr!)
- Powerbanks und Geräte getrennt transportieren

2. Wassergefahr am See oder Strand
Sommerzeit heißt auch: Abkühlung im Wasser. Doch Elektronik und Wasser vertragen sich bekanntlich nicht. Selbst Geräte mit Schutzklasse IP67 oder IP68 sind nur bedingt wasserdicht – oft nicht gegen Salzwasser oder chlorhaltiges Poolwasser.
✅ Tipps gegen Wasserschäden:
- Geräte in wasserfeste Hüllen oder Zip-Beutel packen
- Nicht mit nassen Händen bedienen
- Wasserschaden? Sofort ausschalten, nicht aufladen, trocken lagern und ggf. zur Reparatur bringen

3. Akku schnell leer? So verlängern Sie die Laufzeit im Sommer
Der Akku leidet bei Hitze besonders stark. Temperaturen über 30 °C lassen Akkus schneller altern und entladen sich auch schneller.
✅ Akkuschonende Tipps:
- Bildschirmhelligkeit runterdrehen
- Unnötige Apps und Funktionen (z. B. Bluetooth) ausschalten
- Energiesparmodus aktivieren
- Powerbank dabeihaben (aber ebenfalls vor Hitze schützen!)
4. Extra-Tipp für unterwegs: Technik richtig lagern
Egal ob im Freibad oder im Urlaub: Wer Technik mitnimmt, sollte sie sicher und schattig verstauen.
✔️ Empfohlen:
- Rucksackfächer mit Isolierung oder Thermotaschen
- Technik in Stofftücher oder Mikrofaser einwickeln (z. B. Tablet)
- Geräte nicht direkt auf heiße Oberflächen legen
Fazit
Im Sommer genießen wir Sonne, Wasser und Freizeit – aber unsere Geräte müssen dabei oft Schwerstarbeit leisten. Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen vermeiden Sie Schäden, verlängern die Lebensdauer Ihrer Technik und ersparen sich unnötigen Stress. So bleibt auch Ihr Handy cool, wenn der Sommer heiß wird. 🌞📱
Redaktion LeserECHO Emden
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Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich

Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG