News
Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Neue Regelung trat am 9. Oktober 2025 in Kraft
Emden. Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr: Banken müssen nun bei jeder Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen.
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung – auch bekannt als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) – soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen schützen.
Was sich änderte
Vor Einführung der neuen Regelung prüften Banken bei Überweisungen ausschließlich die IBAN, während der Empfängername unbeachtet blieb.
Mit der neuen Vorschrift sind Kreditinstitute verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu kontrollieren, ob der angegebene Name mit dem im System hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt.
Die Überweisenden erhalten anschließend ein Prüfergebnis:
- ✅ Korrekte Angaben: Zahlung wird wie gewohnt ausgeführt.
- ✏️ Leichte Abweichung: Die Bank zeigt den richtigen Namen an – Kundinnen und Kunden können korrigieren oder bestätigen.
- ⚠️ Deutliche Abweichung: Eine Warnung weist auf ein mögliches Risiko hin – der Auftrag kann dann abgebrochen oder fortgesetzt werden.
Für welche Zahlungen die Regel galt
Die Empfängerüberprüfung betrifft sowohl Echtzeitüberweisungen als auch herkömmliche SEPA-Überweisungen in Euro innerhalb des Euroraums.
Überprüft werden Online-Überweisungen ebenso wie papierhafte Aufträge, sofern diese in der Filiale eingereicht werden.
Daueraufträge bleiben unverändert bestehen – eine Prüfung erfolgt erst bei Neuanlage oder Änderung. Lastschriften sind von der Regelung ausgenommen.
Haftung und Verantwortung
Wurde eine Überweisung trotz Warnhinweis an ein falsches Konto gesendet, haftet die Bank nicht, sofern sie die vorgeschriebene Prüfung durchgeführt hat.
Unterlässt der Zahlungsdienstleister den Abgleich, muss er den entstandenen Schaden ersetzen.
Was Verbraucher beachten sollten
Bankkundinnen und ‑kunden müssen künftig besonders auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens achten.
Schon kleine Abweichungen – etwa durch Tippfehler oder Namensvarianten – können Warnmeldungen auslösen oder eine manuelle Bestätigung erfordern.
Der zusätzliche Prüfschritt bringt zwar etwas mehr Aufwand, sorgt aber langfristig für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und reduziert das Risiko kostspieliger Fehlüberweisungen deutlich.
Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: BaFin.de