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Emp­fän­ger­über­prü­fung bei Über­wei­sun­gen: Neue Rege­lung trat am 9. Okto­ber 2025 in Kraft

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Emden. Seit dem 9. Okto­ber 2025 gilt in der gesam­ten Euro­päi­schen Uni­on eine wich­ti­ge Neue­rung im Zah­lungs­ver­kehr: Ban­ken müs­sen nun bei jeder Über­wei­sung den Namen des Zah­lungs­emp­fän­gers mit der ange­ge­be­nen IBAN abgleichen.

Die­se soge­nann­te Emp­fän­ger­über­prü­fung – auch bekannt als IBAN-Namens­ab­gleich oder Veri­fi­ca­ti­on of the Payee (VoP) – soll Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bes­ser vor Fehl­über­wei­sun­gen und Betrugs­ver­su­chen schützen.


Was sich änderte

Vor Ein­füh­rung der neu­en Rege­lung prüf­ten Ban­ken bei Über­wei­sun­gen aus­schließ­lich die IBAN, wäh­rend der Emp­fän­ger­na­me unbe­ach­tet blieb.

Mit der neu­en Vor­schrift sind Kre­dit­in­sti­tu­te ver­pflich­tet, vor der Frei­ga­be einer Über­wei­sung zu kon­trol­lie­ren, ob der ange­ge­be­ne Name mit dem im Sys­tem hin­ter­leg­ten Kon­to­in­ha­ber übereinstimmt.

Die Über­wei­sen­den erhal­ten anschlie­ßend ein Prüf­ergeb­nis:

  • Kor­rek­te Anga­ben: Zah­lung wird wie gewohnt ausgeführt.
  • ✏️ Leich­te Abwei­chung: Die Bank zeigt den rich­ti­gen Namen an – Kun­din­nen und Kun­den kön­nen kor­ri­gie­ren oder bestätigen.
  • ⚠️ Deut­li­che Abwei­chung: Eine War­nung weist auf ein mög­li­ches Risi­ko hin – der Auf­trag kann dann abge­bro­chen oder fort­ge­setzt werden.

Für wel­che Zah­lun­gen die Regel galt

Die Emp­fän­ger­über­prü­fung betrifft sowohl Echt­zeit­über­wei­sun­gen als auch her­kömm­li­che SEPA-Über­wei­sun­gen in Euro inner­halb des Euroraums.

Über­prüft wer­den Online-Über­wei­sun­gen eben­so wie papier­haf­te Auf­trä­ge, sofern die­se in der Filia­le ein­ge­reicht werden.

Dau­er­auf­trä­ge blei­ben unver­än­dert bestehen – eine Prü­fung erfolgt erst bei Neu­an­la­ge oder Ände­rung. Last­schrif­ten sind von der Rege­lung aus­ge­nom­men.


Haf­tung und Verantwortung

Wur­de eine Über­wei­sung trotz Warn­hin­weis an ein fal­sches Kon­to gesen­det, haf­tet die Bank nicht, sofern sie die vor­ge­schrie­be­ne Prü­fung durch­ge­führt hat.

Unter­lässt der Zah­lungs­dienst­leis­ter den Abgleich, muss er den ent­stan­de­nen Scha­den erset­zen.


Was Ver­brau­cher beach­ten sollten

Bank­kun­din­nen und ‑kun­den müs­sen künf­tig beson­ders auf die kor­rek­te Schreib­wei­se des Emp­fän­ger­na­mens achten.

Schon klei­ne Abwei­chun­gen – etwa durch Tipp­feh­ler oder Namens­va­ri­an­ten – kön­nen Warn­mel­dun­gen aus­lö­sen oder eine manu­el­le Bestä­ti­gung erfordern.

Der zusätz­li­che Prüf­schritt bringt zwar etwas mehr Auf­wand, sorgt aber lang­fris­tig für mehr Sicher­heit im Zah­lungs­ver­kehr und redu­ziert das Risi­ko kost­spie­li­ger Fehl­über­wei­sun­gen deutlich.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

Quel­le: BaFin.de

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Tag der Deut­schen Ein­heit – Erin­nern, fei­ern, zusammenhalten

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Deutsch­land. Jedes Jahr am 3. Okto­ber begeht die Bun­des­re­pu­blik den Tag der Deut­schen Ein­heit – ihren jüngs­ten und zugleich bedeu­tends­ten Natio­nal­fei­er­tag. Er erin­nert an die Wie­der­ver­ei­ni­gung von Ost- und West­deutsch­land im Jahr 1990, die nach Jahr­zehn­ten der Tei­lung den Grund­stein für das heu­ti­ge ver­ein­te Deutsch­land legte.

Ein his­to­ri­scher Moment

Die Tei­lung begann nach dem Zwei­ten Welt­krieg. Aus den Besat­zungs­zo­nen der Alli­ier­ten ent­stan­den zwei Staa­ten: 1949 die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (BRD) im Wes­ten und die Deut­sche Demo­kra­ti­sche Repu­blik (DDR) im Osten. Mil­lio­nen Men­schen leb­ten in unter­schied­li­chen poli­ti­schen Sys­te­men – getrennt von Fami­li­en, Freun­den und Heimat.

Der 9. Novem­ber 1989 brach­te die Wen­de: Der Fall der Ber­li­ner Mau­er öff­ne­te die inner­deut­sche Gren­ze und wur­de welt­weit zum Sym­bol für Frei­heit. Mit Inkraft­tre­ten des Eini­gungs­ver­trags am 3. Okto­ber 1990 wur­de die Wie­der­ver­ei­ni­gung offi­zi­ell – ein Mei­len­stein der deut­schen Geschichte.

Mehr als ein Feiertag

Heu­te ist der 3. Okto­ber Anlass, an die­sen Umbruch zu erin­nern und die Errun­gen­schaf­ten der letz­ten Jahr­zehn­te zu wür­di­gen. Städ­te und Gemein­den fei­ern den Tag mit Kon­zer­ten, Fest­ak­ten und Aus­stel­lun­gen. Jedes Jahr rich­tet ein ande­res Bun­des­land die zen­tra­len Fei­er­lich­kei­ten aus – 2025 fin­den sie in Kas­sel (Hes­sen) statt.

Der Fei­er­tag steht nicht nur für poli­ti­sche Ver­än­de­run­gen, son­dern auch für den Mut und Zusam­men­halt der Men­schen, die in Leip­zig, Ber­lin oder Dres­den fried­lich für Frei­heit und Demo­kra­tie demonstrierten.

Blick in die Gegenwart

Mehr als 30 Jah­re nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung sind Unter­schie­de zwi­schen Ost und West noch spür­bar, doch das Land ist enger zusam­men­ge­rückt. Für die jün­ge­re Gene­ra­ti­on ist ein ver­ein­tes Deutsch­land selbst­ver­ständ­lich – umso wich­ti­ger bleibt es, die Bedeu­tung des 3. Okto­ber weiterzugeben.

Sym­bol für Ein­heit und Demokratie

Der Tag der Deut­schen Ein­heit ist ein Aus­druck natio­na­len Selbst­ver­ständ­nis­ses. Er zeigt, wie wert­voll Frei­heit, Demo­kra­tie und Zusam­men­halt sind – Wer­te, die auch heu­te ver­tei­digt und gelebt wer­den müssen.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Poli­zei­mel­dun­gen der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden vom 26. und 27. Sep­tem­ber 2025

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Emden – Rad­fah­re­rin nach Unfall­flucht verletzt

Bereits am 15. Sep­tem­ber kam es in Emden zu einer Unfall­flucht, bei der eine 16-jäh­ri­ge Pedelec-Fah­re­rin ver­letzt wur­de. Sie woll­te von der Neu­tor­stra­ße in die Stra­ße „Zwi­schen Bei­den Blei­chen“ abbie­gen, als ein unbe­kann­ter Pkw-Fah­rer plötz­lich wen­de­te und den Rad­weg blo­ckier­te. Die Jugend­li­che muss­te stark abbrem­sen, stürz­te auf die nas­se Fahr­bahn und zog sich leich­te Ver­let­zun­gen zu. Der Fah­rer ent­fern­te sich uner­laubt vom Unfallort.

Ost­rhau­der­fehn – Rad­fah­re­rin bei Unfall­flucht zu Sturz gekommen

Am 24. Sep­tem­ber gegen 12:30 Uhr kam es in der Kirch­stra­ße zu einem wei­te­ren Unfall. Eine 48-Jäh­ri­ge fuhr mit ihrem Fahr­rad, als ein Auto­fah­rer aus der Mid­den­dorf­stra­ße nach rechts in die Kirch­stra­ße abbog und ihr die Vor­fahrt nahm. Um einen Zusam­men­stoß zu ver­mei­den, wich die Frau aus, stürz­te jedoch und beschä­dig­te ihr Fahr­rad. Der Pkw-Fah­rer setz­te sei­ne Fahrt fort, ohne sich um den Scha­den zu kümmern.

Leer – Brand an der Auto­bahn 31

Am Don­ners­tag­vor­mit­tag geriet an der A31 zwi­schen den Anschluss­stel­len Leer-Nord und Leer-West ein Grün­strei­fen in Brand. Neben der Böschung wur­den auch ein Wild­schutz­zaun und meh­re­re Pfos­ten beschä­digt. Die Feu­er­wehr konn­te die Flam­men löschen, der Haupt­fahr­strei­fen muss­te wäh­rend der Lösch­ar­bei­ten vor­über­ge­hend gesperrt werden.

Wes­t­ov­er­le­din­gen – Hecke in Brand geraten

Am Don­ners­tag­abend brann­te in der Raiff­ei­sen­stra­ße ein rund zehn Meter lan­ger Hecken­ab­schnitt. Die Feu­er­wehr Wes­t­ov­er­le­din­gen war schnell vor Ort und konn­te den Brand unter Kon­trol­le brin­gen. Wie es zum Aus­bruch des Feu­ers kam, ist bis­lang unklar.

Wes­t­ov­er­le­din­gen – Kind bei Unfall verletzt

Am Frei­tag­mor­gen (26.09.) kam es in Wes­t­ov­er­le­din­gen zu einem Ver­kehrs­un­fall auf der Folm­hu­ser Stra­ße. Eine 32-Jäh­ri­ge woll­te mit ihrem Pkw vom Park­platz eines Ver­brau­cher­mark­tes abbie­gen und über­sah dabei eine 9‑jährige Rad­fah­re­rin. Das Kind stürz­te und ver­letz­te sich leicht, es wur­de ins Kran­ken­haus gebracht.

Rhau­der­fehn – Schwe­rer Unfall mit Motorradfahrer

Am Frei­tag­abend ereig­ne­te sich in Rhau­der­fehn ein schwe­rer Ver­kehrs­un­fall. Eine 37-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin woll­te auf der Lan­des­stra­ße nach links in die Brun­ze­l­er Stra­ße abbie­gen und über­sah einen ent­ge­gen­kom­men­den Motor­rad­fah­rer. Der 29-Jäh­ri­ge aus Papen­burg kol­li­dier­te mit dem Pkw und erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen. Er muss­te ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den. Die Pkw-Fah­re­rin wur­de leicht ver­letzt. Die Lan­des­stra­ße war wäh­rend der Ret­tungs- und Ber­gungs­ar­bei­ten meh­re­re Stun­den voll gesperrt.

Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

Quel­le: Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden (ots)

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