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Was Sie zur neu­en KI‑Kennzeichnungspflicht wis­sen müs­sen — ein­fach erklärt

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Foto: Die­ses Bild ist mit­hil­fe von KI erstellt / bearbeitet.

Seit Inkraft­tre­ten der EU‑Transparenzregeln müs­sen kom­mer­zi­ell ver­brei­te­te Inhal­te, die ganz oder teil­wei­se von Künst­li­cher Intel­li­genz erzeugt oder wesent­lich ver­än­dert wur­den, ein­deu­tig als „KI/AI‑Erzeugnis“ gekenn­zeich­net wer­den. Medi­en, Unter­neh­men, Agen­tu­ren und Platt­form­be­trei­ber tra­gen die Ver­ant­wor­tung – und Ver­stö­ße kön­nen teu­er werden.

Wor­um geht es bei der neu­en Regelung?

Die EU hat mit ihren Trans­pa­renz­re­geln einen kla­ren Rah­men geschaf­fen: Ziel ist, dass Nut­ze­rin­nen und Nut­zer beim ers­ten Kon­takt erken­nen kön­nen, ob ein Bild, ein Video, eine Stim­me oder ein Text voll­stän­dig maschi­nell erzeugt oder durch KI sub­stan­zi­ell ver­än­dert wur­de. Die Vor­schrif­ten erfas­sen nicht nur die sicht­ba­re Kenn­zeich­nung für Men­schen, son­dern ver­lan­gen auch maschi­nen­les­ba­re Provenance‑Informationen (z. B. C2PA‑Manifeste, digi­ta­le Was­ser­zei­chen wie Syn­thID). So sol­len Platt­for­men, Such­ma­schi­nen und Fact‑Checking‑Dienste Inhal­te auto­ma­tisch ein­ord­nen kön­nen — ein zen­tra­ler Bau­stein im Kampf gegen Des­in­for­ma­ti­on und mani­pu­la­ti­ve Deepfakes.

Was ist neu? Die Kern­punk­te der Pflicht

Neu gere­gelt wer­den soge­nann­te „syn­the­ti­sche Inhal­te“: dazu zäh­len voll­stän­dig KI‑generierte Medi­en eben­so wie rea­le Auf­nah­men, die durch KI inhalt­lich oder visu­ell wesent­lich ver­än­dert wur­den. Die Pflicht umfasst drei wich­ti­ge Elemente:

  • Sicht­ba­re Kenn­zeich­nung beim ers­ten Kon­takt (ein Badge am Bild, eine sicht­ba­re Bild­un­ter­schrift, ein Video‑Overlay zu Beginn etc.).
  • Erhalt und Über­mitt­lung maschi­nen­les­ba­rer Meta­da­ten zur tech­ni­schen Provenienz.
  • Zusätz­li­che Pflich­ten für Her­stel­ler von KI‑Systemen, etwa in Bezug auf Doku­men­ta­ti­on und Nach­voll­zieh­bar­keit der Generierung.

Ein blo­ßer Hin­weis in ver­steck­ten Meta­da­ten genügt nicht: Die Kenn­zeich­nung muss direkt erkenn­bar sein.

Wie und wo muss gekenn­zeich­net werden?

Im Zen­trum steht die Nutzer‑Wahrnehmung beim ers­ten Kon­takt. Bei Bil­dern emp­fiehlt sich ein dau­er­haft sicht­ba­res Badge oder eine kla­re Bild­un­ter­schrift mit dem Hin­weis „KI‑generiert / AI‑generated“. Bei Vide­os ist eine Ein­blen­dung zu Beginn (und bei lan­gen Clips ggf. wie­der­holt) Pflicht; bei syn­the­ti­schen Stim­men emp­fiehlt sich zusätz­lich eine gespro­che­ne Offen­le­gung in den ers­ten Sekun­den. Par­al­lel dazu müs­sen Provenance‑Metadaten (C2PA, Syn­thID o. Ä.) beim Export und Upload erhal­ten blei­ben, damit auto­ma­ti­sier­te Sys­te­me die Her­kunft nach­voll­zie­hen können.

Prak­ti­sche Hin­wei­se zur Umsetzung

Unter­neh­men soll­ten Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen anle­gen (Badge, Over­lay, Hin­weis­text), Export‑ und Upload‑Pfade prü­fen, damit Meta­da­ten nicht ver­lo­ren gehen, und tech­ni­sche Tests für Wasserzeichen/Provenance durch­füh­ren. Agen­tu­ren sind ver­trag­lich zu ver­pflich­ten, Meta­da­ten zu über­mit­teln und Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben einzuhalten.

Voll­stän­dig erzeugt vs. teil­wei­se modi­fi­ziert — war­um die Unter­schei­dung wich­tig ist

Die Regeln unter­schei­den zwi­schen „ful­ly AI‑generated“ (voll­stän­dig syn­the­tisch) und „par­ti­al­ly AI‑modified“ (ech­te Auf­nah­men, die wesent­lich ver­än­dert wur­den). Die­se Dif­fe­ren­zie­rung ist ent­schei­dend für die Rezep­ti­on: Ein kom­plett KI‑erzeugtes Mode­fo­to ver­langt ein ande­res Label als ein Foto, dem mit Hil­fe von KI Gesich­ter oder Inhal­te aus­ge­tauscht wur­den. Die kla­re Kenn­zeich­nung hilft Nut­ze­rin­nen und Nut­zern, die Ver­trau­ens­wür­dig­keit und den Kon­text der Inhal­te bes­ser einzuschätzen.

Wel­che Regeln gel­ten für Texte?

Bei Tex­ten kommt es stark auf den Kon­text an. Inhal­te zu öffent­li­chen oder sen­si­blen The­men — etwa Poli­tik, Gesund­heit, Umwelt, Jus­tiz oder Ver­brau­cher­schutz — müs­sen gekenn­zeich­net wer­den, wenn kei­ne natür­li­che Per­son die redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung über­nimmt. Die Aus­nah­me bil­det das Prin­zip „Human‑in‑the‑Loop“: Wur­de eine KI‑erstellte Vor­la­ge von einer Redak­ti­on geprüft, sub­stan­ti­ell über­ar­bei­tet und unter der Ver­ant­wor­tung einer rea­len Per­son frei­ge­ge­ben, ent­fällt in vie­len Fäl­len die Kenn­zeich­nungs­pflicht. Ent­schei­dend ist die Doku­men­ta­ti­on: Wer hat geprüft, wel­che Ände­run­gen wur­den vor­ge­nom­men und wer trägt die ver­ant­wort­li­che Frei­ga­be? Die­se Pro­to­kol­lie­rung ist künf­ti­ger Compliance‑Nachweis gegen­über Aufsichtsbehörden.

Aus­nah­men und sen­si­ble Sonderfälle

Nicht alle KI‑Erzeugnisse sind kenn­zeich­nungs­pflich­tig. Pri­va­te, rein per­sön­li­che Nut­zung fällt in der Regel nicht unter die Vor­schrift. Künst­le­ri­sche, fik­tio­na­le oder sati­ri­sche Arbei­ten sind teil­wei­se aus­ge­nom­men, um Kunst‑ und Mei­nungs­frei­heit nicht unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schrän­ken; trotz­dem emp­fiehlt sich in vie­len Fäl­len ein deut­li­cher Hin­weis auf KI‑Anteil, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den. Wei­ter­hin erfor­dern Ange­bo­te mit hohem Schutz­be­darf (z. B. bestimm­te Selbsthilfe‑Formate) eine sen­si­ble Abwä­gung zwi­schen Sicht­bar­keit und Dis­kre­ti­on — hier kann die SHK‑Praxis als Vor­bild die­nen, wie Schutz­be­dürf­nis und Auf­find­bar­keit in Balan­ce gebracht werden.

Was Unter­neh­men und Redak­tio­nen jetzt tun sollten

Prag­ma­ti­sches, struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen redu­ziert recht­li­che Risi­ken und stärkt Ver­trau­en. Emp­foh­len wird fol­gen­de Schritt­fol­ge: Zunächst eine umfas­sen­de Bestands­auf­nah­me aller KI‑Nutzungen (Bil­der, Vide­os, Audio, Tex­te). Dar­auf auf­bau­end Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen ent­wi­ckeln — Bild‑Badges, Video‑Overlays, kur­ze CMS‑Hinweise und gespro­che­ne Offen­le­gun­gen für Audio. Tech­ni­sche Abläu­fe prü­fen, damit C2PA/SynthID‑Metadaten beim Export/Upload nicht ver­lo­ren gehen. Redak­ti­ons­work­flows orga­ni­sie­ren und Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen doku­men­tie­ren. Agentur‑ und Dienst­leis­ter­ver­trä­ge anpas­sen und Mit­ar­bei­ten­de in Mar­ke­ting, Redak­ti­on und Social Media gezielt schulen.

Kon­kre­tes Praxisbeispiel

Ein Online­shop, der Pro­dukt­bil­der voll­stän­dig per KI erstellt, soll­te jedes Bild mit einem sicht­ba­ren Hin­weis „KI‑generiert“ ver­se­hen und die Datei mit C2PA‑Metadaten spei­chern. Eine Lokal­re­dak­ti­on, die eine KI‑gestützte Zusam­men­fas­sung zu einem Umwelt­the­ma ver­öf­fent­licht, muss klar kenn­zeich­nen, sofern kei­ne redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me doku­men­tiert ist; andern­falls reicht die doku­men­tier­te Prü­fung der Redak­ti­on, um die Kenn­zeich­nungs­pflicht zu umge­hen. Ein Wer­be­clip mit KI‑generierter Stim­me soll­te eine kur­ze Ein­blen­dung am Anfang tra­gen und idea­ler­wei­se eine gespro­che­ne Offen­le­gung („Ent­hält KI‑generierte Stim­me“) beinhalten.

Fol­gen bei Ver­stö­ßen: Buß­gel­der, zivil­recht­li­che Ansprü­che und Reputationsrisiken

Die EU‑Regeln sehen emp­find­li­che Sank­tio­nen vor: Bei Ver­stö­ßen dro­hen hohe Buß­gel­der, Unterlassungs‑ und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sowie erheb­li­che Repu­ta­ti­ons­schä­den. Beson­ders für lokal täti­ge Anbie­ter, Medi­en und Dienst­leis­ter kön­nen sol­che Fol­gen gra­vie­rend sein. Des­halb ist pro­ak­ti­ves Han­deln nicht nur recht­lich gebo­ten, son­dern auch wirt­schaft­lich sinnvoll.

Kur­ze Check­lis­te: Die­se Maß­nah­men soll­ten Sie jetzt umsetzen

Füh­ren Sie eine Inven­tur Ihrer KI‑Nutzung durch, erstel­len Sie sicht­ba­re Kennzeichnungs‑Templates, sichern Sie Provenance‑Metadaten bei Export und Upload, doku­men­tie­ren Sie Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen, pas­sen Sie Ver­trä­ge mit Agen­tu­ren und Dienst­leis­tern an und schu­len Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den. Tech­ni­sche Tests der Metadaten‑Workflows und regel­mä­ßi­ge Audit‑Checks run­den die Pro­zess­si­cher­heit ab.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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