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Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich
Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
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Förderprogramm: Jetzt Projektideen für die „Emder Partnerschaft für Demokratie 2026“ einreichen
Foto: Stadt Emden —
Emden. Die Stadt Emden startet das kommunale Förderprogramm „Emder Partnerschaft für Demokratie 2026“ und stellt dafür vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) insgesamt 45.000 Euro für das Jahr 2026 zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie, Vielfalt und ein friedliches Miteinander zu stärken sowie Projekte gegen jede Form von Extremismus zu fördern.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Stadt Emden Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die sich mit eigenen Projektideen aktiv für eine lebendige Demokratie vor Ort einsetzen möchten. Gefördert werden Vorhaben, die demokratische Werte vermitteln, gesellschaftliche Teilhabe stärken und das respektvolle Zusammenleben in Emden fördern.
Träger des Programms ist der Fachbereich Jugend, Schule und Sport der Stadt Emden, der hierfür Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhält. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die bereitgestellten Bundesmittel werden direkt an zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in Emden weitergegeben.
Die postalische Einreichfrist für Projektanträge für das Jahr 2026 ist der 15. Februar 2026.
„Demokratie lebt vom Mitmachen“, betont die Stadt Emden. Durch das partnerschaftliche Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft soll eine offene, vielfältige und solidarische Stadtgesellschaft weiter gestärkt werden. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer Kultur der Kooperation, der gegenseitigen Anerkennung und des respektvollen Miteinanders in Emden.
Interessierte Vereine und gemeinnützige Organisationen können ab sofort Förderanträge stellen. Weitere Informationen zum Programm, zu Förderkriterien und zum Antragsverfahren sind online verfügbar unter:
www.emden.de/partnerschaft-fuer-demokratie
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Redaktion: LeserECHO Emden
News
Unfälle bei der Borkumer Kleinbahn: Entgleisung und Buskollision – keine Verletzten
Borkum. Bei extremer Witterung ist es am Donnerstag, 5. Februar 2026, zu gleich zwei Zwischenfällen im Umfeld der Borkumer Kleinbahn gekommen. Trotz der dramatisch klingenden Ereignisse gibt es eine entscheidende gute Nachricht: Niemand wurde verletzt.
Gegen 11:00 Uhr entgleiste eine Lok der Borkumer Kleinbahn bei der Ausfahrt vom Hafen in Richtung Ortskern. Der Vorfall ereignete sich auf Höhe einer Weiche, trotz niedriger Geschwindigkeit und vorsichtiger Fahrweise. In den Waggons befanden sich nur wenige Fahrgäste, zudem der Lokführer – alle Beteiligten blieben unverletzt. Die Waggons selbst entgleisten nicht, lediglich die Lok war betroffen.
Ersatzverkehr: Bus rutscht von Fahrbahn
Im Anschluss organisierte die Borkumer Kleinbahn einen Schienenersatzverkehr. Dabei kam es zu einem weiteren Zwischenfall: Ein eingesetzter Gelenkbus rutschte auf Höhe der Bushaltestelle „Café zur Heide“ auf dem Weg zurück zum Hafen von der Fahrbahn und kollidierte bei niedriger Geschwindigkeit mit einem Lkw.
Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich keine Fahrgäste im Bus. Sowohl der Busfahrer als auch der Fahrer des Lkw blieben ebenfalls unverletzt.
Erleichterung bei der Borkumer Kleinbahn
Die Borkumer Kleinbahn zeigte sich nach beiden Vorfällen froh und erleichtert, dass es zu keinem Personenschadengekommen ist. Die Ereignisse unterstreichen jedoch die Herausforderungen, die die aktuellen extremen Witterungsbedingungen für den Verkehr auf der Insel mit sich bringen.
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Redaktion: LeserECHO Emden






