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Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich

Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG

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Tag der Deutschen Einheit – Erinnern, feiern, zusammenhalten

Deutschland. Jedes Jahr am 3. Oktober begeht die Bundesrepublik den Tag der Deutschen Einheit – ihren jüngsten und zugleich bedeutendsten Nationalfeiertag. Er erinnert an die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland im Jahr 1990, die nach Jahrzehnten der Teilung den Grundstein für das heutige vereinte Deutschland legte.
Ein historischer Moment
Die Teilung begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus den Besatzungszonen der Alliierten entstanden zwei Staaten: 1949 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten. Millionen Menschen lebten in unterschiedlichen politischen Systemen – getrennt von Familien, Freunden und Heimat.
Der 9. November 1989 brachte die Wende: Der Fall der Berliner Mauer öffnete die innerdeutsche Grenze und wurde weltweit zum Symbol für Freiheit. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags am 3. Oktober 1990 wurde die Wiedervereinigung offiziell – ein Meilenstein der deutschen Geschichte.
Mehr als ein Feiertag
Heute ist der 3. Oktober Anlass, an diesen Umbruch zu erinnern und die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu würdigen. Städte und Gemeinden feiern den Tag mit Konzerten, Festakten und Ausstellungen. Jedes Jahr richtet ein anderes Bundesland die zentralen Feierlichkeiten aus – 2025 finden sie in Kassel (Hessen) statt.
Der Feiertag steht nicht nur für politische Veränderungen, sondern auch für den Mut und Zusammenhalt der Menschen, die in Leipzig, Berlin oder Dresden friedlich für Freiheit und Demokratie demonstrierten.
Blick in die Gegenwart
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sind Unterschiede zwischen Ost und West noch spürbar, doch das Land ist enger zusammengerückt. Für die jüngere Generation ist ein vereintes Deutschland selbstverständlich – umso wichtiger bleibt es, die Bedeutung des 3. Oktober weiterzugeben.
Symbol für Einheit und Demokratie
Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Ausdruck nationalen Selbstverständnisses. Er zeigt, wie wertvoll Freiheit, Demokratie und Zusammenhalt sind – Werte, die auch heute verteidigt und gelebt werden müssen.
Redaktion: LeserECHO Emden
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Polizeimeldungen der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 26. und 27. September 2025

Emden – Radfahrerin nach Unfallflucht verletzt
Bereits am 15. September kam es in Emden zu einer Unfallflucht, bei der eine 16-jährige Pedelec-Fahrerin verletzt wurde. Sie wollte von der Neutorstraße in die Straße „Zwischen Beiden Bleichen“ abbiegen, als ein unbekannter Pkw-Fahrer plötzlich wendete und den Radweg blockierte. Die Jugendliche musste stark abbremsen, stürzte auf die nasse Fahrbahn und zog sich leichte Verletzungen zu. Der Fahrer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Ostrhauderfehn – Radfahrerin bei Unfallflucht zu Sturz gekommen
Am 24. September gegen 12:30 Uhr kam es in der Kirchstraße zu einem weiteren Unfall. Eine 48-Jährige fuhr mit ihrem Fahrrad, als ein Autofahrer aus der Middendorfstraße nach rechts in die Kirchstraße abbog und ihr die Vorfahrt nahm. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich die Frau aus, stürzte jedoch und beschädigte ihr Fahrrad. Der Pkw-Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Leer – Brand an der Autobahn 31
Am Donnerstagvormittag geriet an der A31 zwischen den Anschlussstellen Leer-Nord und Leer-West ein Grünstreifen in Brand. Neben der Böschung wurden auch ein Wildschutzzaun und mehrere Pfosten beschädigt. Die Feuerwehr konnte die Flammen löschen, der Hauptfahrstreifen musste während der Löscharbeiten vorübergehend gesperrt werden.
Westoverledingen – Hecke in Brand geraten
Am Donnerstagabend brannte in der Raiffeisenstraße ein rund zehn Meter langer Heckenabschnitt. Die Feuerwehr Westoverledingen war schnell vor Ort und konnte den Brand unter Kontrolle bringen. Wie es zum Ausbruch des Feuers kam, ist bislang unklar.
Westoverledingen – Kind bei Unfall verletzt
Am Freitagmorgen (26.09.) kam es in Westoverledingen zu einem Verkehrsunfall auf der Folmhuser Straße. Eine 32-Jährige wollte mit ihrem Pkw vom Parkplatz eines Verbrauchermarktes abbiegen und übersah dabei eine 9‑jährige Radfahrerin. Das Kind stürzte und verletzte sich leicht, es wurde ins Krankenhaus gebracht.
Rhauderfehn – Schwerer Unfall mit Motorradfahrer
Am Freitagabend ereignete sich in Rhauderfehn ein schwerer Verkehrsunfall. Eine 37-jährige Autofahrerin wollte auf der Landesstraße nach links in die Brunzeler Straße abbiegen und übersah einen entgegenkommenden Motorradfahrer. Der 29-Jährige aus Papenburg kollidierte mit dem Pkw und erlitt schwere Verletzungen. Er musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Pkw-Fahrerin wurde leicht verletzt. Die Landesstraße war während der Rettungs- und Bergungsarbeiten mehrere Stunden voll gesperrt.
Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: Polizeiinspektion Leer/Emden (ots)