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Frauen-WM: Deutschland trifft nach Gruppenkrimi auf Frankreich
Nach historischem Rückschlag gegen Schweden wartet mit Frankreich ein harter Gegner
Die Gruppenphase der Frauen-Weltmeisterschaft verlief für die deutsche Nationalmannschaft alles andere als ruhig: Auf einen starken Start mit einem 2:0 gegen Polen folgte ein umkämpftes 2:1 gegen Dänemark. Doch dann der Dämpfer: Eine bittere 1:4‑Niederlage gegen Schweden, die als historisch gilt, ließ nicht nur Fans staunen, sondern war auch ein Rückschritt im internationalen Selbstverständnis des Teams.
Trotzdem schafften es die DFB-Frauen ins Achtelfinale – und dort wartet nun am Samstag Frankreich. Die Französinnen präsentierten sich in der Gruppe D äußerst souverän: Mit Siegen gegen England, die Niederlande und Wales sicherten sie sich den ersten Platz in ihrer Gruppe – ohne Punktverlust und mit beeindruckender Spielstärke.
Spannung pur – David gegen Goliath?
Frankreich gilt als Favorit, Deutschland muss nach dem Rückschlag gegen Schweden nicht nur taktisch, sondern auch mental zurück in die Spur finden. Doch genau in solchen Situationen hat die deutsche Frauen-Nationalelf in der Vergangenheit oft ihre Kämpferinnenqualitäten gezeigt.
Ein einfaches Los ist es nicht – aber unmöglich ist bei einer Weltmeisterschaft nichts. Am Samstag heißt es also: Daumen drücken für unsere DFB-Frauen!
Redaktion LeserECHO Emden
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7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käufe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sitzen: Landgericht Karlsruhe verweist auf Anscheinsvollmacht
Emden. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Diskussionen über In‑App‑Käufe, elterliche Aufsicht und digitale Sicherheit: Ein damals sieben bis acht Jahre altes Kind tätigte über den Google Play Store mehr als 1.200 Bestellungen – Gesamtsumme mindestens 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) wies die Klage des Vaters auf Rückerstattung ab. Die Begründung: Anscheinsvollmacht – Google durfte aufgrund der über lange Zeit regelmäßig und unbeanstandet erfolgten Nutzung darauf vertrauen, dass Einkäufe vom Berechtigten veranlasst wurden. Rechtsmittel sind noch möglich.
Der Fall in Kürze
- Zeitraum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
- Transaktionen: 1.210 Käufe zwischen 0,99 und 109,99 Euro
- Summe: mindestens 33.748 Euro
- Betroffen: Google-Play-Konto und Firmenkreditkarte des Vaters
- Urteil: Rückerstattung abgewiesen; Berufung möglich
Der Vater – ein Softwareentwickler – hatte ein Android-Tablet für Testkäufe mit separater E‑Mail und Firmenkreditkarte eingerichtet und das Gerät später seinem fünfjährigen Sohn überlassen, ohne das Google-Konto umzustellen. Das verstößt gegen Googles Nutzungsbedingungen, die eine Kontenweitergabe untersagen. Zunächst wurden wenige Käufe in Anwesenheit des Vaters getätigt, später – während familiärer Belastungen wie Scheidung und Umzug – kam es zu wiederholten In‑App‑Bestellungen. Rechnungen liefen auf eine veraltete E‑Mail-Adresse; Abbuchungen fielen im Firmenalltag lange nicht auf.
Juristische Einordnung: Anscheinsvollmacht statt Minderjährigenschutz
Das Landgericht Karlsruhe stellte auf Anscheinsvollmacht ab: Bei langandauernder, massenhafter Nutzung darf sich ein Unternehmen auf den Rechtsschein ordnungsgemäßer Berechtigung verlassen. Maßgeblich ist nicht das Alter des Handelnden (Kind), sondern die Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person (Kontoinhaber). Der Schutz Minderjähriger vor Verschuldung greift hier nicht, weil nicht das Kind, sondern das Konto des Vaters belastet wurde. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfänglichen gemeinsamen Käufen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Passwortabfrage erfordert.
Warum der Widerspruch des Vaters scheiterte
- Lange, unbeanstandete Nutzung mit sehr vielen Transaktionen
- Firmenkonto und ‑kreditkarte auf einem Kindergerät hinterlegt
- Nicht genutzte Schutzmechanismen (Familien-/Kinderkonto, Passwortpflicht pro Kauf, Ausgabenlimits, Guthabenkonto)
- Veraltete Benachrichtigungsadresse ohne Kontrolle
Was Familien jetzt beachten sollten
- Kinder- und Familienkonten nutzen: In Google Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
- Zahlungsmittel trennen: Keine Firmenkarte oder „offene“ Kreditkarte auf Kindergeräten; besser Prepaid/Guthaben.
- Kaufbestätigungen aktivieren: Für jeden Kauf Authentifizierung verlangen; Benachrichtigungen an aktiv genutzte E‑Mail.
- Ausgabenlimits setzen: In‑App‑Käufe sperren oder Obergrenzen definieren.
- Regelmäßig prüfen: Kontoauszüge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
- Geräte- und Kontosicherheit: Konten nicht weitergeben; Jugendschutz- und Bildschirmzeitfunktionen konfigurieren.
Einordnung für Emden und Region
Der Fall zeigt, wie sich digitale Kleinstbeträge unbemerkt zu großen Summen addieren können – besonders in belasteten Alltagssituationen. Für Emden gilt: Prävention ist Teamarbeit. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und lokale Beratungsstellen können gemeinsam Medienkompetenz stärken, sichere Geräteeinstellungen vermitteln und klare Familienregeln etablieren. Das reduziert Kostenfallen in Apps und Spielen – und schützt Budgets sowie Nerven.
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Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: heise online (Bericht vom 21.10.2025)
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Allerheiligen: Ursprung und Bedeutung eines Feiertags
Emden. Allerheiligen wird jährlich am 1. November begangen und ist in mehreren deutschen Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland – gesetzlicher Feiertag. Weltweit ist der Tag vor allem in katholisch geprägten Ländern fest verankert. Doch woher stammt dieser Gedenktag – und welche Bedeutung hat er heute?
Ursprung: Ein Fest für alle Heiligen
Die Anfänge reichen bis ins 4. Jahrhundert. Zunächst wurden Märtyrer und Heilige an unterschiedlichen Tagen verehrt. Als die Zahl der Heiligen wuchs, entstand die Idee eines gemeinsamen Festes für alle – bekannte wie unbekannte. Frühe Belege finden sich im Osten des Römischen Reiches, wo ein Gedenktag für alle Märtyrer oft am Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurde.
609 n. Chr. weihte Papst Bonifatius IV. das Pantheon in Rom der Jungfrau Maria und allen Märtyrern und legte den Gedenktag auf den 13. Mai. Im 8. Jahrhundert verlegte Papst Gregor III. das Fest auf den 1. November und weitete es auf alle Heiligen aus. Historisch dürfte auch die Christianisierung bestehender Bräuche rund um Erntezeit und beginnende dunkle Jahreszeit eine Rolle gespielt haben. Im 9. Jahrhundert setzte sich der 1. November in der westlichen Kirche – maßgeblich unter Kaiser Ludwig dem Frommen – flächendeckend durch.
Bedeutung: Communio sanctorum
Der Name Allerheiligen verweist auf die „Gemeinschaft der Heiligen“ (communio sanctorum). Gefeiert wird das Vorbild der Heiligen im Glauben und ihre Verbundenheit mit den Gläubigen. Liturgisch prägen Festgottesdienste, Lesungen und besondere Kirchenmusik den Tag.
Allerseelen: Der Gedenktag für die Verstorbenen
Eng verbunden ist der 2. November, Allerseelen. An diesem Tag gedenken Katholikinnen und Katholiken aller Verstorbenen, die – der Lehre zufolge – der Läuterung bedürfen. Grabbesuche, Kerzenlicht und Grabschmuck stehen im Zeichen von Gebet, Erinnerung und Hoffnung. Obwohl es unterschiedliche Feste sind, werden Allerheiligen und Allerseelen im Volksmund oft zusammen gedacht.
Warum wir Allerheiligen heute noch feiern
- Gedenken an Verstorbene: Viele besuchen Gräber, zünden Kerzen an und halten inne – als Zeichen der Verbundenheit über den Tod hinaus.
- Besinnung und Innehalten: Der Feiertag erinnert an die Endlichkeit des Lebens, den Wert von Familie und Gemeinschaft.
- Kulturelle Tradition: Auch säkular geprägt ist Allerheiligen Bestandteil des Jahreslaufs, besonders in Regionen mit gesetzlichem Feiertag.
- Religiöse Dimension: Gläubige ehren die Heiligen als Vorbilder und bekräftigen die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod.
Gegenwart und Praxis
In Gemeinden sind Festgottesdienste, musikalische Feiern, Prozessionen und Friedhofsandachten üblich. Der stille Charakter des Tages betont Würde und Respekt im Gedenken. So verbindet Allerheiligen historische Tiefe mit gelebter Gegenwart – ein Tag der Erinnerung, der Ermutigung und des gemeinschaftlichen Glaubens.
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Redaktion: LeserECHO Emden




