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Wich­ti­ges Urteil: SCHUFA muss bezahl­te Ein­trä­ge sofort löschen – Scha­dens­er­satz möglich

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Ver­brau­cher­schutz gestärkt: Wer eine Schuld begli­chen hat, muss nicht län­ger jah­re­lang auf die Löschung sei­nes nega­ti­ven SCHUFA-Ein­trags war­ten. Mit einem weg­wei­sen­den Urteil hat das Ober­lan­des­ge­richt Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) ent­schie­den, dass bezahl­te For­de­run­gen unver­züg­lich gelöscht wer­den müs­sen – und das unab­hän­gig davon, ob der Ein­trag ins öffent­li­che Schuld­ner­ver­zeich­nis auf­ge­nom­men wurde.

Was bedeu­tet das für Verbraucher?

Wer sei­ne Schul­den begli­chen hat und den­noch einen nega­ti­ven Ein­trag bei der SCHUFA vor­fin­det, kann jetzt aktiv wer­den. Die drei­jäh­ri­ge Spei­cher­frist, wie sie von der SCHUFA bis­her ange­wen­det wur­de, wur­de vom Gericht für unzu­läs­sig erklärt. Bereits die voll­stän­di­ge Zah­lung reicht aus, um eine sofor­ti­ge Löschung zu ver­lan­gen – zudem kann unter Umstän­den Scha­dens­er­satz gefor­dert werden.

Der Fall vor dem OLG Köln

Ein Ver­brau­cher hat­te gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahl­te For­de­run­gen wei­ter­hin gespei­chert blie­ben. Obwohl die SCHUFA die Ein­trä­ge wäh­rend des Ver­fah­rens lösch­te, ging es im Pro­zess noch um die Fra­ge eines mög­li­chen Scha­dens­er­sat­zes. Das OLG Köln ent­schied zuguns­ten des Klägers:

  • Die Spei­che­rung war rechts­wid­rig
  • Es wur­de ein imma­te­ri­el­ler Scha­den anerkannt
  • Der Klä­ger erhielt 500 € Scha­dens­er­satz sowie 540,50 € Erstat­tung der Anwaltskosten

Das Gericht stütz­te sich dabei auf die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und auf ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom Dezem­ber 2023. Die Inter­es­sen der Ver­brau­cher auf Daten­schutz und fai­re Boni­täts­be­wer­tung wie­gen laut Gericht schwe­rer als das wirt­schaft­li­che Inter­es­se der SCHUFA.

LG Aachen bestä­tigt ver­brau­cher­freund­li­che Rechtsprechung

Auch das Land­ge­richt Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Spei­che­rung erle­dig­ter For­de­run­gen sei unzu­läs­sig. Der Klä­ger erhielt auch hier Recht – inklu­si­ve Anspruch auf Löschung, Unter­las­sung und Erstat­tung der Anwaltskosten.

Obwohl bei­de Urtei­le noch nicht rechts­kräf­tig sind, set­zen sie ein star­kes Signal: Ver­brau­cher kön­nen sich ab sofort auf die­se Recht­spre­chung beru­fen, um ver­al­te­te Ein­trä­ge löschen zu las­sen und Scha­dens­er­satz gel­tend zu machen.


Redak­ti­on Lese­r­ECHO Emden

Quel­le: WBS.LEGAL Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG

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Neues aus Emden

Update 12.01.2026: Schul­aus­fall in Emden – Kitas im Not­be­trieb, Müll­ab­fuhr erneut eingestellt

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Emden. Die win­ter­li­che Wet­ter­la­ge bleibt ange­spannt – und sorgt auch am Mon­tag (12.01.2026) wei­ter für Ein­schrän­kun­gen im All­tag. Neben dem bereits bekann­ten Schul­aus­fall und dem Not­be­trieb in den Kitas betrifft die aktu­el­le Ent­wick­lung nun auch erneut die Müll­ab­fuhr. Grund sind laut Stadt Emden ins­be­son­de­re gefrie­ren­der Regen und dar­aus resul­tie­ren­de erheb­li­che Gefähr­dun­gen im Stra­ßen­ver­kehr.
Wie die Stadt in einem Update am Mon­tag um 10 Uhr mit­teilt, wird die Müll­ab­fuhr am heu­ti­gen Tag wit­te­rungs­be­dingt ein­ge­stellt. Eine Kon­trol­le im Ent­sor­gungs­ge­biet Trans­vaal / Port Arthur habe erge­ben, dass die aktu­el­len Stra­ßen­ver­hält­nis­se eine siche­re Durch­füh­rung der Abfall­le­e­rung der­zeit nicht zulas­sen. Zudem sei­en nur ver­ein­zelt Abfall­be­häl­ter zur Lee­rung bereit­ge­stellt wor­den, sodass offen­bar auch vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bereits von einem Aus­fall aus­ge­gan­gen sei­en. In Abstim­mung mit der Betriebs­lei­tung wur­de daher ent­schie­den, die Tour nicht durch­zu­füh­ren.
Wich­tig für Haus­hal­te in den betrof­fe­nen Berei­chen: Die aus­ge­fal­le­ne Abfuhr kann aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den nicht nach­ge­holt wer­den und ent­fällt ersatz­los. Bereits bereit­ge­stell­te Abfall­be­häl­ter sol­len daher wie­der vom Stra­ßen­rand zurück­ge­holt wer­den. Nach der­zei­ti­gem Stand geht die Stadt davon aus, dass die Müll­ab­fuhr am Diens­tag im Bereich Baren­burg / Hars­weg wie­der ohne Risi­ko durch­ge­führt wer­den kann.
Bereits am Sonn­tag (11.01.2026) hat­te die Stadt über Ein­schrän­kun­gen für Mon­tag infor­miert. Dem­nach fällt der Unter­richt an allen all­ge­mein­bil­den­den Schu­len in Emden am 12.01.2026 aus. Die berufs­bil­den­den Schu­len (BBS) wech­seln am Mon­tag in den Distanz­un­ter­richt. Zusätz­lich gehen die Kitas – wie bereits am ver­gan­ge­nen Frei­tag – in den Not­be­trieb. Die Betreu­ung wird durch Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter über­nom­men, die kei­ne lan­ge Anfahrt haben und die Ein­rich­tun­gen sicher errei­chen kön­nen.
Die Stadt bit­tet um Ver­ständ­nis für die Maß­nah­men, die aus­schließ­lich dem Schutz der Mit­ar­bei­ten­den sowie aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den die­nen. Ange­sichts der wei­ter­hin unsi­che­ren Wet­ter­la­ge sind kurz­fris­ti­ge Ände­run­gen mög­lich.

Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Neues aus Emden

12.01.2026: Schul­aus­fall in Emden – Kitas wech­seln in den Notbetrieb

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Emden. Die win­ter­li­chen Wit­te­rungs­be­din­gun­gen hal­ten an und füh­ren auch zu Beginn der neu­en Woche zu wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Leben. Wie die Stadt Emden am Sonn­tag (11.01.2026) mit­teilt, kommt es am Mon­tag, den 12. Janu­ar 2026, erneut zu Aus­fäl­len im Schul- und Betreu­ungs­be­trieb. Eltern, Schü­le­rin­nen und Schü­ler soll­ten sich auf einen ein­ge­schränk­ten Start in die Woche einstellen.

Der Unter­richt an allen all­ge­mein­bil­den­den Schu­len in Emden fällt am Mon­tag voll­stän­dig aus. Damit reagiert die Stadt wei­ter­hin auf die anhal­ten­den Pro­ble­me durch Schnee und Glät­te, die siche­re Schul­we­ge und den Trans­port erschwe­ren. Die berufs­bil­den­den Schu­len (BBS) wech­seln am 12.01.2026 erneut in den Distanz­un­ter­richt, sodass der Unter­richt dort digi­tal fort­ge­führt wird.

Auch die städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­stät­ten sind betrof­fen. Wie bereits am ver­gan­ge­nen Frei­tag gehen die Kitas am Mon­tag in den Not­be­trieb. Die Betreu­ung wird dabei aus­schließ­lich durch Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sicher­ge­stellt, die kei­ne lan­ge Anfahrt haben und die Ein­rich­tun­gen sicher errei­chen kön­nen. Ziel ist es, zumin­dest eine Grund­be­treu­ung für Fami­li­en mit drin­gen­dem Bedarf aufrechtzuerhalten.

Dar­über hin­aus infor­miert die Stadt, dass auch wei­te­re Kitas sowie freie Trä­ger durch den zustän­di­gen städ­ti­schen Fach­dienst benach­rich­tigt wer­den. Die­se Ein­rich­tun­gen wer­den sich direkt mit den betrof­fe­nen Eltern in Ver­bin­dung set­zen und über ihr jewei­li­ges Vor­ge­hen infor­mie­ren. Eltern wer­den gebe­ten, die Rück­mel­dun­gen ihrer Kita auf­merk­sam zu ver­fol­gen und nur im unbe­dingt not­wen­di­gen Fall auf die Not­be­treu­ung zurückzugreifen.

Die Stadt Emden bit­tet um Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Maß­nah­men. Sie die­nen in ers­ter Linie der Sicher­heit von Kin­dern, Eltern sowie Beschäf­tig­ten. Ange­sichts der wei­ter­hin ange­spann­ten Wet­ter­la­ge sind kurz­fris­ti­ge Anpas­sun­gen auch in den kom­men­den Tagen möglich.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Foto: Kamer Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden mel­det für Sams­tag, den 10.01.2026, meh­re­re Ein­sät­ze in der Regi­on: In Leer-Bin­gum wur­de ein Ziga­ret­ten­au­to­mat...

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