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Wich­ti­ges Urteil: SCHUFA muss bezahl­te Ein­trä­ge sofort löschen – Scha­dens­er­satz möglich

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Ver­brau­cher­schutz gestärkt: Wer eine Schuld begli­chen hat, muss nicht län­ger jah­re­lang auf die Löschung sei­nes nega­ti­ven SCHUFA-Ein­trags war­ten. Mit einem weg­wei­sen­den Urteil hat das Ober­lan­des­ge­richt Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) ent­schie­den, dass bezahl­te For­de­run­gen unver­züg­lich gelöscht wer­den müs­sen – und das unab­hän­gig davon, ob der Ein­trag ins öffent­li­che Schuld­ner­ver­zeich­nis auf­ge­nom­men wurde.

Was bedeu­tet das für Verbraucher?

Wer sei­ne Schul­den begli­chen hat und den­noch einen nega­ti­ven Ein­trag bei der SCHUFA vor­fin­det, kann jetzt aktiv wer­den. Die drei­jäh­ri­ge Spei­cher­frist, wie sie von der SCHUFA bis­her ange­wen­det wur­de, wur­de vom Gericht für unzu­läs­sig erklärt. Bereits die voll­stän­di­ge Zah­lung reicht aus, um eine sofor­ti­ge Löschung zu ver­lan­gen – zudem kann unter Umstän­den Scha­dens­er­satz gefor­dert werden.

Der Fall vor dem OLG Köln

Ein Ver­brau­cher hat­te gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahl­te For­de­run­gen wei­ter­hin gespei­chert blie­ben. Obwohl die SCHUFA die Ein­trä­ge wäh­rend des Ver­fah­rens lösch­te, ging es im Pro­zess noch um die Fra­ge eines mög­li­chen Scha­dens­er­sat­zes. Das OLG Köln ent­schied zuguns­ten des Klägers:

  • Die Spei­che­rung war rechts­wid­rig
  • Es wur­de ein imma­te­ri­el­ler Scha­den anerkannt
  • Der Klä­ger erhielt 500 € Scha­dens­er­satz sowie 540,50 € Erstat­tung der Anwaltskosten

Das Gericht stütz­te sich dabei auf die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und auf ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom Dezem­ber 2023. Die Inter­es­sen der Ver­brau­cher auf Daten­schutz und fai­re Boni­täts­be­wer­tung wie­gen laut Gericht schwe­rer als das wirt­schaft­li­che Inter­es­se der SCHUFA.

LG Aachen bestä­tigt ver­brau­cher­freund­li­che Rechtsprechung

Auch das Land­ge­richt Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Spei­che­rung erle­dig­ter For­de­run­gen sei unzu­läs­sig. Der Klä­ger erhielt auch hier Recht – inklu­si­ve Anspruch auf Löschung, Unter­las­sung und Erstat­tung der Anwaltskosten.

Obwohl bei­de Urtei­le noch nicht rechts­kräf­tig sind, set­zen sie ein star­kes Signal: Ver­brau­cher kön­nen sich ab sofort auf die­se Recht­spre­chung beru­fen, um ver­al­te­te Ein­trä­ge löschen zu las­sen und Scha­dens­er­satz gel­tend zu machen.


Redak­ti­on Lese­r­ECHO Emden

Quel­le: WBS.LEGAL Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG

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Apple schließt schwer­wie­gen­de Sicher­heits­lü­cken – drin­gen­des Update empfohlen

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Apple hat mit dem Update auf iOS 18.3.1 und iPa­dOS 18.3.1 meh­re­re kri­ti­sche Sicher­heits­lü­cken geschlos­sen, die bereits aktiv von Angrei­fern aus­ge­nutzt wur­den. Betrof­fen sind unter ande­rem die Nach­rich­ten-App (Mes­sa­ges) sowie Funk­tio­nen zur Bar­rie­re­frei­heit (Acces­si­bi­li­ty). Nut­ze­rin­nen und Nut­zer soll­ten das Update drin­gend instal­lie­ren, um sich vor poten­zi­el­len Angrif­fen zu schützen.

Was ist passiert?

Laut Apple han­delt es sich um zwei beson­ders heik­le Schwachstellen:

🔒 Mes­sa­ges – CVE-2025–43200

Ein Logik­feh­ler bei der Ver­ar­bei­tung von Fotos oder Vide­os, die über einen iCloud-Link geteilt wur­den, konn­te Angrei­fern ermög­li­chen, Schad­code auf das Gerät zu schleu­sen. Laut Apple wur­de die­se Schwach­stel­le bereits „in einem extrem aus­ge­klü­gel­ten Angriff auf gezielt aus­ge­such­te Per­so­nen“ aus­ge­nutzt. Mit dem Update wur­den die Prüf­me­cha­nis­men bei der Ver­ar­bei­tung sol­cher Medi­en­in­hal­te verbessert.

🔌 USB Rest­ric­ted Mode – CVE-2025–24200

Eine zwei­te Sicher­heits­lü­cke betraf die Funk­ti­on zur Ein­schrän­kung des USB-Zugriffs bei gesperr­tem Gerät. Hier konn­ten phy­si­sche Angrif­fe die Sper­re umge­hen und auf gesperr­te Gerä­te zugrei­fen. Auch hier wur­de laut Apple ein geziel­ter Angriff fest­ge­stellt. Der Feh­ler wur­de durch eine Ver­bes­se­rung im Berech­ti­gungs­ma­nage­ment behoben.

Die­se Sys­te­me sind betroffen

Die Schwach­stel­len wur­den unter ande­rem in fol­gen­den Betriebs­sys­te­men behoben:

  • iOS / iPa­dOS 18.3.1, 17.7.5, 16.7.11, 15.8.4
  • macOS Ven­tura 13.7.4, Sono­ma 14.7.4, Sequoia 15.3.1
  • wat­chOS 11.3.1
  • visi­o­nOS 2.3.1

Die Schwach­stel­len sind so schwer­wie­gend, dass die US-Behör­de CISA (Cyber­se­cu­ri­ty and Infra­struc­tu­re Secu­ri­ty Agen­cy) die Exploits in ihren Kata­log der aktiv aus­ge­nutz­ten Sicher­heits­lü­cken auf­ge­nom­men hat.

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Fazit: Jetzt handeln!

Apple-Nut­zer soll­ten ihre Gerä­te sofort aktua­li­sie­ren, um sich vor bekann­ten Angrif­fen zu schüt­zen. Vor allem, weil geziel­te Angrif­fe auf iPho­nes und iPads in der Ver­gan­gen­heit häu­fig staat­lich unter­stütz­ten oder hoch­pro­fes­sio­nel­len Akteu­ren zuge­schrie­ben wurden.

Die neu­en Updates ste­hen für alle aktu­el­len Apple-Gerä­te bereit und kön­nen über die Gerä­te­ein­stel­lun­gen her­un­ter­ge­la­den und instal­liert werden.


Redak­ti­on Lese­r­ECHO Emden

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Win­dows 10: Sup­port-Ende naht – Was Nut­zer jetzt wis­sen müssen

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Micro­soft hat das offi­zi­el­le Sup­port-Ende für Win­dows 10 ange­kün­digt – und das betrifft Mil­lio­nen von Nut­zern welt­weit. Spä­tes­tens am 14. Okto­ber 2025 wird Micro­soft kei­ne Sicher­heits­up­dates, Feh­ler­be­he­bun­gen oder tech­ni­schen Sup­port mehr für Win­dows 10 bereit­stel­len. Für vie­le Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men stellt sich damit die Fra­ge: Wie geht es weiter?

War­um endet der Support?

Wie alle Betriebs­sys­te­me unter­liegt auch Win­dows 10 einem fes­ten Lebens­zy­klus. Micro­soft hat­te bereits bei der Ver­öf­fent­li­chung im Jahr 2015 ange­kün­digt, dass das Sys­tem zehn Jah­re lang unter­stützt wird. Nun ist die­ser Zeit­raum fast erreicht – und mit Win­dows 11 steht längst ein Nach­fol­ger bereit.

Was bedeu­tet das für Nutzer?

Nach dem 14. Okto­ber 2025 wird Win­dows 10 wei­ter­hin funk­ti­ons­fä­hig sein. Doch ohne regel­mä­ßi­ge Sicher­heits­up­dates steigt das Risi­ko für Schad­soft­ware und Hacker­an­grif­fe erheb­lich. Auch vie­le Pro­gram­me und Anwen­dun­gen wer­den nach und nach den Sup­port für Win­dows 10 ein­stel­len – ähn­lich wie es bei Win­dows 7 der Fall war.

Wel­che Optio­nen gibt es?

  1. Umstieg auf Win­dows 11 Wer ein kom­pa­ti­bles Gerät besitzt, kann kos­ten­los auf Win­dows 11 upgraden. Dafür sind aller­dings bestimm­te Sys­tem­an­for­de­run­gen nötig, wie z. B. ein TPM 2.0‑Chip und ein aktu­el­ler Prozessor.
  2. Gerät auf­rüs­ten oder aus­tau­schen Ist der aktu­el­le PC nicht kom­pa­ti­bel mit Win­dows 11, kann eine Auf­rüs­tung oder ein Neu­kauf sinn­voll sein – ins­be­son­de­re für Nut­zer, die auf höchs­te Sicher­heit und moder­ne Soft­ware setzen.
  3. Ver­län­ger­ter Sup­port (ESU) Micro­soft plant ein kos­ten­pflich­ti­ges „Exten­ded Secu­ri­ty Update“-Programm (ESU) für Fir­men und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen. Ob dies auch für Pri­vat­nut­zer ver­füg­bar sein wird, ist der­zeit noch unklar.

Was soll­ten Sie jetzt tun?

  • Prü­fen Sie, ob Ihr Gerät für Win­dows 11 geeig­net ist. Das geht z. B. mit dem PC Health Check Tool von Microsoft.
  • Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig.
  • Pla­nen Sie recht­zei­tig den Umstieg auf ein neu­es Betriebs­sys­tem oder Gerät – idea­ler­wei­se vor Herbst 2025.
  • Holen Sie sich bei Unsi­cher­hei­ten Unter­stüt­zung – z. B. durch loka­le IT-Dienst­leis­ter, die bei Umstieg, Daten­si­che­rung und Gerä­te­wahl hel­fen können.
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Fazit:

Das Sup­port-Ende von Win­dows 10 ist nicht das Ende der Welt – aber es ist ein wich­ti­ger Stich­tag für alle, die wei­ter­hin sicher und zuver­läs­sig arbei­ten möch­ten. Wer jetzt plant und vor­be­rei­tet, spart sich spä­ter viel Ärger.


Redak­ti­on Lese­r­ECHO Emden

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