News
Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich
Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Neues aus Emden
Update 12.01.2026: Schulausfall in Emden – Kitas im Notbetrieb, Müllabfuhr erneut eingestellt
Emden. Die winterliche Wetterlage bleibt angespannt – und sorgt auch am Montag (12.01.2026) weiter für Einschränkungen im Alltag. Neben dem bereits bekannten Schulausfall und dem Notbetrieb in den Kitas betrifft die aktuelle Entwicklung nun auch erneut die Müllabfuhr. Grund sind laut Stadt Emden insbesondere gefrierender Regen und daraus resultierende erhebliche Gefährdungen im Straßenverkehr.
Wie die Stadt in einem Update am Montag um 10 Uhr mitteilt, wird die Müllabfuhr am heutigen Tag witterungsbedingt eingestellt. Eine Kontrolle im Entsorgungsgebiet Transvaal / Port Arthur habe ergeben, dass die aktuellen Straßenverhältnisse eine sichere Durchführung der Abfallleerung derzeit nicht zulassen. Zudem seien nur vereinzelt Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt worden, sodass offenbar auch viele Bürgerinnen und Bürger bereits von einem Ausfall ausgegangen seien. In Abstimmung mit der Betriebsleitung wurde daher entschieden, die Tour nicht durchzuführen.
Wichtig für Haushalte in den betroffenen Bereichen: Die ausgefallene Abfuhr kann aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden und entfällt ersatzlos. Bereits bereitgestellte Abfallbehälter sollen daher wieder vom Straßenrand zurückgeholt werden. Nach derzeitigem Stand geht die Stadt davon aus, dass die Müllabfuhr am Dienstag im Bereich Barenburg / Harsweg wieder ohne Risiko durchgeführt werden kann.
Bereits am Sonntag (11.01.2026) hatte die Stadt über Einschränkungen für Montag informiert. Demnach fällt der Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen in Emden am 12.01.2026 aus. Die berufsbildenden Schulen (BBS) wechseln am Montag in den Distanzunterricht. Zusätzlich gehen die Kitas – wie bereits am vergangenen Freitag – in den Notbetrieb. Die Betreuung wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen, die keine lange Anfahrt haben und die Einrichtungen sicher erreichen können.
Die Stadt bittet um Verständnis für die Maßnahmen, die ausschließlich dem Schutz der Mitarbeitenden sowie aller Verkehrsteilnehmenden dienen. Angesichts der weiterhin unsicheren Wetterlage sind kurzfristige Änderungen möglich.
—
Redaktion: LeserECHO Emden
Neues aus Emden
12.01.2026: Schulausfall in Emden – Kitas wechseln in den Notbetrieb
Emden. Die winterlichen Witterungsbedingungen halten an und führen auch zu Beginn der neuen Woche zu weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben. Wie die Stadt Emden am Sonntag (11.01.2026) mitteilt, kommt es am Montag, den 12. Januar 2026, erneut zu Ausfällen im Schul- und Betreuungsbetrieb. Eltern, Schülerinnen und Schüler sollten sich auf einen eingeschränkten Start in die Woche einstellen.
Der Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen in Emden fällt am Montag vollständig aus. Damit reagiert die Stadt weiterhin auf die anhaltenden Probleme durch Schnee und Glätte, die sichere Schulwege und den Transport erschweren. Die berufsbildenden Schulen (BBS) wechseln am 12.01.2026 erneut in den Distanzunterricht, sodass der Unterricht dort digital fortgeführt wird.
Auch die städtischen Kindertagesstätten sind betroffen. Wie bereits am vergangenen Freitag gehen die Kitas am Montag in den Notbetrieb. Die Betreuung wird dabei ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt, die keine lange Anfahrt haben und die Einrichtungen sicher erreichen können. Ziel ist es, zumindest eine Grundbetreuung für Familien mit dringendem Bedarf aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus informiert die Stadt, dass auch weitere Kitas sowie freie Träger durch den zuständigen städtischen Fachdienst benachrichtigt werden. Diese Einrichtungen werden sich direkt mit den betroffenen Eltern in Verbindung setzen und über ihr jeweiliges Vorgehen informieren. Eltern werden gebeten, die Rückmeldungen ihrer Kita aufmerksam zu verfolgen und nur im unbedingt notwendigen Fall auf die Notbetreuung zurückzugreifen.
Die Stadt Emden bittet um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit von Kindern, Eltern sowie Beschäftigten. Angesichts der weiterhin angespannten Wetterlage sind kurzfristige Anpassungen auch in den kommenden Tagen möglich.
—
Redaktion: LeserECHO Emden






