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Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich

Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG

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Apple schließt schwerwiegende Sicherheitslücken – dringendes Update empfohlen

Apple hat mit dem Update auf iOS 18.3.1 und iPadOS 18.3.1 mehrere kritische Sicherheitslücken geschlossen, die bereits aktiv von Angreifern ausgenutzt wurden. Betroffen sind unter anderem die Nachrichten-App (Messages) sowie Funktionen zur Barrierefreiheit (Accessibility). Nutzerinnen und Nutzer sollten das Update dringend installieren, um sich vor potenziellen Angriffen zu schützen.
Was ist passiert?
Laut Apple handelt es sich um zwei besonders heikle Schwachstellen:
🔒 Messages – CVE-2025–43200
Ein Logikfehler bei der Verarbeitung von Fotos oder Videos, die über einen iCloud-Link geteilt wurden, konnte Angreifern ermöglichen, Schadcode auf das Gerät zu schleusen. Laut Apple wurde diese Schwachstelle bereits „in einem extrem ausgeklügelten Angriff auf gezielt ausgesuchte Personen“ ausgenutzt. Mit dem Update wurden die Prüfmechanismen bei der Verarbeitung solcher Medieninhalte verbessert.
🔌 USB Restricted Mode – CVE-2025–24200
Eine zweite Sicherheitslücke betraf die Funktion zur Einschränkung des USB-Zugriffs bei gesperrtem Gerät. Hier konnten physische Angriffe die Sperre umgehen und auf gesperrte Geräte zugreifen. Auch hier wurde laut Apple ein gezielter Angriff festgestellt. Der Fehler wurde durch eine Verbesserung im Berechtigungsmanagement behoben.
Diese Systeme sind betroffen
Die Schwachstellen wurden unter anderem in folgenden Betriebssystemen behoben:
- iOS / iPadOS 18.3.1, 17.7.5, 16.7.11, 15.8.4
- macOS Ventura 13.7.4, Sonoma 14.7.4, Sequoia 15.3.1
- watchOS 11.3.1
- visionOS 2.3.1
Die Schwachstellen sind so schwerwiegend, dass die US-Behörde CISA (Cybersecurity and Infrastructure Security Agency) die Exploits in ihren Katalog der aktiv ausgenutzten Sicherheitslücken aufgenommen hat.
AnzeigeFazit: Jetzt handeln!
Apple-Nutzer sollten ihre Geräte sofort aktualisieren, um sich vor bekannten Angriffen zu schützen. Vor allem, weil gezielte Angriffe auf iPhones und iPads in der Vergangenheit häufig staatlich unterstützten oder hochprofessionellen Akteuren zugeschrieben wurden.
Die neuen Updates stehen für alle aktuellen Apple-Geräte bereit und können über die Geräteeinstellungen heruntergeladen und installiert werden.
Redaktion LeserECHO Emden
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Windows 10: Support-Ende naht – Was Nutzer jetzt wissen müssen

Microsoft hat das offizielle Support-Ende für Windows 10 angekündigt – und das betrifft Millionen von Nutzern weltweit. Spätestens am 14. Oktober 2025 wird Microsoft keine Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen oder technischen Support mehr für Windows 10 bereitstellen. Für viele Privatpersonen und Unternehmen stellt sich damit die Frage: Wie geht es weiter?
Warum endet der Support?
Wie alle Betriebssysteme unterliegt auch Windows 10 einem festen Lebenszyklus. Microsoft hatte bereits bei der Veröffentlichung im Jahr 2015 angekündigt, dass das System zehn Jahre lang unterstützt wird. Nun ist dieser Zeitraum fast erreicht – und mit Windows 11 steht längst ein Nachfolger bereit.
Was bedeutet das für Nutzer?
Nach dem 14. Oktober 2025 wird Windows 10 weiterhin funktionsfähig sein. Doch ohne regelmäßige Sicherheitsupdates steigt das Risiko für Schadsoftware und Hackerangriffe erheblich. Auch viele Programme und Anwendungen werden nach und nach den Support für Windows 10 einstellen – ähnlich wie es bei Windows 7 der Fall war.
Welche Optionen gibt es?
- Umstieg auf Windows 11 Wer ein kompatibles Gerät besitzt, kann kostenlos auf Windows 11 upgraden. Dafür sind allerdings bestimmte Systemanforderungen nötig, wie z. B. ein TPM 2.0‑Chip und ein aktueller Prozessor.
- Gerät aufrüsten oder austauschen Ist der aktuelle PC nicht kompatibel mit Windows 11, kann eine Aufrüstung oder ein Neukauf sinnvoll sein – insbesondere für Nutzer, die auf höchste Sicherheit und moderne Software setzen.
- Verlängerter Support (ESU) Microsoft plant ein kostenpflichtiges „Extended Security Update“-Programm (ESU) für Firmen und Bildungseinrichtungen. Ob dies auch für Privatnutzer verfügbar sein wird, ist derzeit noch unklar.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr Gerät für Windows 11 geeignet ist. Das geht z. B. mit dem PC Health Check Tool von Microsoft.
- Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig.
- Planen Sie rechtzeitig den Umstieg auf ein neues Betriebssystem oder Gerät – idealerweise vor Herbst 2025.
- Holen Sie sich bei Unsicherheiten Unterstützung – z. B. durch lokale IT-Dienstleister, die bei Umstieg, Datensicherung und Gerätewahl helfen können.

Fazit:
Das Support-Ende von Windows 10 ist nicht das Ende der Welt – aber es ist ein wichtiger Stichtag für alle, die weiterhin sicher und zuverlässig arbeiten möchten. Wer jetzt plant und vorbereitet, spart sich später viel Ärger.
Redaktion LeserECHO Emden