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Emden im Schnee­cha­os: Wei­te­rer Schnee­fall erwar­tet – ers­te Schu­len stel­len Unter­richt ein

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Emden. Dich­te Schnee­schau­er, glat­te Stra­ßen und ein Ver­kehr, der vie­ler­orts nur noch im Schritt­tem­po vor­an­kommt: Emden ist der­zeit fest im Griff des Win­ter­wet­ters. Seit den frü­hen Mor­gen­stun­den sorgt anhal­ten­der Schnee­fall für schwie­ri­ge Bedin­gun­gen auf Stra­ßen und Wegen. Auto­fah­rer kämp­fen mit rut­schi­gen Fahr­bah­nen, Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger mit ver­eis­ten Geh­we­gen – und vie­ler­orts zeigt sich: Der Win­ter meint es dies­mal ernst. Nach ers­ten Pro­gno­sen ist zudem wei­te­rer Schnee­fall zu erwar­ten, sodass sich die Lage in den kom­men­den Stun­den und Tagen wei­ter zuspit­zen könnte.

Der städ­ti­sche Win­ter­dienst ist im Dau­er­ein­satz, den­noch sind nicht alle Stra­ßen gleich­zei­tig frei zu bekom­men. Beson­ders Neben­stra­ßen, Wohn­ge­bie­te und weni­ger stark befah­re­ne Ver­bin­dun­gen blei­ben vie­ler­orts schnee­be­deckt. An Kreu­zun­gen, auf Brü­cken und an Stei­gun­gen ist die Rutsch­ge­fahr beson­ders hoch. Auch auf den Haupt­ver­kehrs­adern kommt es immer wie­der zu sto­cken­dem Ver­kehr, klei­ne­ren Unfäl­len und Ver­zö­ge­run­gen im Bus­ver­kehr. Wer unter­wegs ist, soll­te des­halb mehr Zeit ein­pla­nen, vor­aus­schau­end fah­ren und wenn mög­lich auf nicht not­wen­di­ge Fahr­ten verzichten.

Die win­ter­li­chen Bedin­gun­gen wir­ken sich inzwi­schen auch auf den Schul­be­trieb aus. Ers­te Schu­len stel­len den Unter­richt ein oder reagie­ren mit Ein­schrän­kun­gen – etwa durch Not­be­treu­ung, ver­kürz­te Stun­den­plä­ne oder die Bit­te, Kin­der nur bei siche­rer Anfahrt zu brin­gen. Eltern und Schü­le­rin­nen und Schü­ler soll­ten die aktu­el­len Infor­ma­tio­nen ihrer jewei­li­gen Schu­le sowie mög­li­che Hin­wei­se des Schul­trä­gers auf­merk­sam ver­fol­gen, da sich Ent­schei­dun­gen je nach Wet­ter­ent­wick­lung kurz­fris­tig ändern können.

Beson­ders kri­tisch bleibt die Situa­ti­on für Fuß­we­ge. Nicht über­all sind Geh­we­ge aus­rei­chend geräumt, vie­le Pas­sa­gen sind ver­eist oder durch fest­ge­fah­re­nen Schnee rut­schig. Wer zu Fuß unter­wegs ist, soll­te mög­lichst auf gut geräum­te Stre­cken aus­wei­chen, rutsch­fes­te Schu­he tra­gen und defen­siv gehen. Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer müs­sen eben­falls mit gefähr­li­chen Stel­len rech­nen, ins­be­son­de­re dort, wo Schnee in Spur­rin­nen fest­ge­fah­ren ist.

Da wei­te­rer Schnee­fall erwar­tet wird, rech­nen Ein­satz­kräf­te auch in den nächs­ten Stun­den mit anhal­ten­der Belas­tung. Der Win­ter­dienst kon­zen­triert sich in der Regel zunächst auf Haupt­stra­ßen, wich­ti­ge Ver­bin­dungs­we­ge und Gefah­ren­stel­len, bevor Neben­stra­ßen nach und nach fol­gen. Für vie­le Anwoh­ner bedeu­tet das: Geduld – und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me im Straßenverkehr.

Was jetzt wich­tig ist

Wer heu­te und in den kom­men­den Tagen unter­wegs ist, soll­te beson­ders vor­sich­tig sein, aus­rei­chend Abstand hal­ten und die Geschwin­dig­keit deut­lich redu­zie­ren. Sinn­voll sind auch klei­ne Vor­be­rei­tun­gen: Han­dy gela­den, war­me Klei­dung im Auto, Eis­krat­zer und gege­be­nen­falls eine Decke – falls es zu län­ge­ren War­te­zei­ten oder Staus kommt. Eltern soll­ten außer­dem prü­fen, ob Schul­we­ge sicher pas­sier­bar sind und ob es kurz­fris­ti­ge Ände­run­gen beim Unter­richt gibt.

Sobald wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Schul­schlie­ßun­gen, Bus­ver­kehr oder der Wet­ter­la­ge vor­lie­gen, hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Was Sie zur neu­en KI‑Kennzeichnungspflicht wis­sen müs­sen — ein­fach erklärt

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Foto: Die­ses Bild ist mit­hil­fe von KI erstellt / bearbeitet.

Seit Inkraft­tre­ten der EU‑Transparenzregeln müs­sen kom­mer­zi­ell ver­brei­te­te Inhal­te, die ganz oder teil­wei­se von Künst­li­cher Intel­li­genz erzeugt oder wesent­lich ver­än­dert wur­den, ein­deu­tig als „KI/AI‑Erzeugnis“ gekenn­zeich­net wer­den. Medi­en, Unter­neh­men, Agen­tu­ren und Platt­form­be­trei­ber tra­gen die Ver­ant­wor­tung – und Ver­stö­ße kön­nen teu­er werden.

Wor­um geht es bei der neu­en Regelung?

Die EU hat mit ihren Trans­pa­renz­re­geln einen kla­ren Rah­men geschaf­fen: Ziel ist, dass Nut­ze­rin­nen und Nut­zer beim ers­ten Kon­takt erken­nen kön­nen, ob ein Bild, ein Video, eine Stim­me oder ein Text voll­stän­dig maschi­nell erzeugt oder durch KI sub­stan­zi­ell ver­än­dert wur­de. Die Vor­schrif­ten erfas­sen nicht nur die sicht­ba­re Kenn­zeich­nung für Men­schen, son­dern ver­lan­gen auch maschi­nen­les­ba­re Provenance‑Informationen (z. B. C2PA‑Manifeste, digi­ta­le Was­ser­zei­chen wie Syn­thID). So sol­len Platt­for­men, Such­ma­schi­nen und Fact‑Checking‑Dienste Inhal­te auto­ma­tisch ein­ord­nen kön­nen — ein zen­tra­ler Bau­stein im Kampf gegen Des­in­for­ma­ti­on und mani­pu­la­ti­ve Deepfakes.

Was ist neu? Die Kern­punk­te der Pflicht

Neu gere­gelt wer­den soge­nann­te „syn­the­ti­sche Inhal­te“: dazu zäh­len voll­stän­dig KI‑generierte Medi­en eben­so wie rea­le Auf­nah­men, die durch KI inhalt­lich oder visu­ell wesent­lich ver­än­dert wur­den. Die Pflicht umfasst drei wich­ti­ge Elemente:

  • Sicht­ba­re Kenn­zeich­nung beim ers­ten Kon­takt (ein Badge am Bild, eine sicht­ba­re Bild­un­ter­schrift, ein Video‑Overlay zu Beginn etc.).
  • Erhalt und Über­mitt­lung maschi­nen­les­ba­rer Meta­da­ten zur tech­ni­schen Provenienz.
  • Zusätz­li­che Pflich­ten für Her­stel­ler von KI‑Systemen, etwa in Bezug auf Doku­men­ta­ti­on und Nach­voll­zieh­bar­keit der Generierung.

Ein blo­ßer Hin­weis in ver­steck­ten Meta­da­ten genügt nicht: Die Kenn­zeich­nung muss direkt erkenn­bar sein.

Wie und wo muss gekenn­zeich­net werden?

Im Zen­trum steht die Nutzer‑Wahrnehmung beim ers­ten Kon­takt. Bei Bil­dern emp­fiehlt sich ein dau­er­haft sicht­ba­res Badge oder eine kla­re Bild­un­ter­schrift mit dem Hin­weis „KI‑generiert / AI‑generated“. Bei Vide­os ist eine Ein­blen­dung zu Beginn (und bei lan­gen Clips ggf. wie­der­holt) Pflicht; bei syn­the­ti­schen Stim­men emp­fiehlt sich zusätz­lich eine gespro­che­ne Offen­le­gung in den ers­ten Sekun­den. Par­al­lel dazu müs­sen Provenance‑Metadaten (C2PA, Syn­thID o. Ä.) beim Export und Upload erhal­ten blei­ben, damit auto­ma­ti­sier­te Sys­te­me die Her­kunft nach­voll­zie­hen können.

Prak­ti­sche Hin­wei­se zur Umsetzung

Unter­neh­men soll­ten Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen anle­gen (Badge, Over­lay, Hin­weis­text), Export‑ und Upload‑Pfade prü­fen, damit Meta­da­ten nicht ver­lo­ren gehen, und tech­ni­sche Tests für Wasserzeichen/Provenance durch­füh­ren. Agen­tu­ren sind ver­trag­lich zu ver­pflich­ten, Meta­da­ten zu über­mit­teln und Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben einzuhalten.

Voll­stän­dig erzeugt vs. teil­wei­se modi­fi­ziert — war­um die Unter­schei­dung wich­tig ist

Die Regeln unter­schei­den zwi­schen „ful­ly AI‑generated“ (voll­stän­dig syn­the­tisch) und „par­ti­al­ly AI‑modified“ (ech­te Auf­nah­men, die wesent­lich ver­än­dert wur­den). Die­se Dif­fe­ren­zie­rung ist ent­schei­dend für die Rezep­ti­on: Ein kom­plett KI‑erzeugtes Mode­fo­to ver­langt ein ande­res Label als ein Foto, dem mit Hil­fe von KI Gesich­ter oder Inhal­te aus­ge­tauscht wur­den. Die kla­re Kenn­zeich­nung hilft Nut­ze­rin­nen und Nut­zern, die Ver­trau­ens­wür­dig­keit und den Kon­text der Inhal­te bes­ser einzuschätzen.

Wel­che Regeln gel­ten für Texte?

Bei Tex­ten kommt es stark auf den Kon­text an. Inhal­te zu öffent­li­chen oder sen­si­blen The­men — etwa Poli­tik, Gesund­heit, Umwelt, Jus­tiz oder Ver­brau­cher­schutz — müs­sen gekenn­zeich­net wer­den, wenn kei­ne natür­li­che Per­son die redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung über­nimmt. Die Aus­nah­me bil­det das Prin­zip „Human‑in‑the‑Loop“: Wur­de eine KI‑erstellte Vor­la­ge von einer Redak­ti­on geprüft, sub­stan­ti­ell über­ar­bei­tet und unter der Ver­ant­wor­tung einer rea­len Per­son frei­ge­ge­ben, ent­fällt in vie­len Fäl­len die Kenn­zeich­nungs­pflicht. Ent­schei­dend ist die Doku­men­ta­ti­on: Wer hat geprüft, wel­che Ände­run­gen wur­den vor­ge­nom­men und wer trägt die ver­ant­wort­li­che Frei­ga­be? Die­se Pro­to­kol­lie­rung ist künf­ti­ger Compliance‑Nachweis gegen­über Aufsichtsbehörden.

Aus­nah­men und sen­si­ble Sonderfälle

Nicht alle KI‑Erzeugnisse sind kenn­zeich­nungs­pflich­tig. Pri­va­te, rein per­sön­li­che Nut­zung fällt in der Regel nicht unter die Vor­schrift. Künst­le­ri­sche, fik­tio­na­le oder sati­ri­sche Arbei­ten sind teil­wei­se aus­ge­nom­men, um Kunst‑ und Mei­nungs­frei­heit nicht unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schrän­ken; trotz­dem emp­fiehlt sich in vie­len Fäl­len ein deut­li­cher Hin­weis auf KI‑Anteil, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den. Wei­ter­hin erfor­dern Ange­bo­te mit hohem Schutz­be­darf (z. B. bestimm­te Selbsthilfe‑Formate) eine sen­si­ble Abwä­gung zwi­schen Sicht­bar­keit und Dis­kre­ti­on — hier kann die SHK‑Praxis als Vor­bild die­nen, wie Schutz­be­dürf­nis und Auf­find­bar­keit in Balan­ce gebracht werden.

Was Unter­neh­men und Redak­tio­nen jetzt tun sollten

Prag­ma­ti­sches, struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen redu­ziert recht­li­che Risi­ken und stärkt Ver­trau­en. Emp­foh­len wird fol­gen­de Schritt­fol­ge: Zunächst eine umfas­sen­de Bestands­auf­nah­me aller KI‑Nutzungen (Bil­der, Vide­os, Audio, Tex­te). Dar­auf auf­bau­end Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen ent­wi­ckeln — Bild‑Badges, Video‑Overlays, kur­ze CMS‑Hinweise und gespro­che­ne Offen­le­gun­gen für Audio. Tech­ni­sche Abläu­fe prü­fen, damit C2PA/SynthID‑Metadaten beim Export/Upload nicht ver­lo­ren gehen. Redak­ti­ons­work­flows orga­ni­sie­ren und Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen doku­men­tie­ren. Agentur‑ und Dienst­leis­ter­ver­trä­ge anpas­sen und Mit­ar­bei­ten­de in Mar­ke­ting, Redak­ti­on und Social Media gezielt schulen.

Kon­kre­tes Praxisbeispiel

Ein Online­shop, der Pro­dukt­bil­der voll­stän­dig per KI erstellt, soll­te jedes Bild mit einem sicht­ba­ren Hin­weis „KI‑generiert“ ver­se­hen und die Datei mit C2PA‑Metadaten spei­chern. Eine Lokal­re­dak­ti­on, die eine KI‑gestützte Zusam­men­fas­sung zu einem Umwelt­the­ma ver­öf­fent­licht, muss klar kenn­zeich­nen, sofern kei­ne redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me doku­men­tiert ist; andern­falls reicht die doku­men­tier­te Prü­fung der Redak­ti­on, um die Kenn­zeich­nungs­pflicht zu umge­hen. Ein Wer­be­clip mit KI‑generierter Stim­me soll­te eine kur­ze Ein­blen­dung am Anfang tra­gen und idea­ler­wei­se eine gespro­che­ne Offen­le­gung („Ent­hält KI‑generierte Stim­me“) beinhalten.

Fol­gen bei Ver­stö­ßen: Buß­gel­der, zivil­recht­li­che Ansprü­che und Reputationsrisiken

Die EU‑Regeln sehen emp­find­li­che Sank­tio­nen vor: Bei Ver­stö­ßen dro­hen hohe Buß­gel­der, Unterlassungs‑ und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sowie erheb­li­che Repu­ta­ti­ons­schä­den. Beson­ders für lokal täti­ge Anbie­ter, Medi­en und Dienst­leis­ter kön­nen sol­che Fol­gen gra­vie­rend sein. Des­halb ist pro­ak­ti­ves Han­deln nicht nur recht­lich gebo­ten, son­dern auch wirt­schaft­lich sinnvoll.

Kur­ze Check­lis­te: Die­se Maß­nah­men soll­ten Sie jetzt umsetzen

Füh­ren Sie eine Inven­tur Ihrer KI‑Nutzung durch, erstel­len Sie sicht­ba­re Kennzeichnungs‑Templates, sichern Sie Provenance‑Metadaten bei Export und Upload, doku­men­tie­ren Sie Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen, pas­sen Sie Ver­trä­ge mit Agen­tu­ren und Dienst­leis­tern an und schu­len Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den. Tech­ni­sche Tests der Metadaten‑Workflows und regel­mä­ßi­ge Audit‑Checks run­den die Pro­zess­si­cher­heit ab.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen in Deutsch­land: Ein wach­sen­des Warn­si­gnal — der Weg ist riskant

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Die Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen stei­gen wei­ter: 24.064 bean­trag­te Fäl­le 2025 zei­gen eine beschleu­nig­te Ent­wick­lung, die Beschäf­tig­te, Zulie­fe­rer und gan­ze Bran­chen vor erns­te Risi­ken stellt. Jetzt ist Han­deln gefragt, um Kas­ka­den­ef­fek­te zu verhindern.

Lage in Zah­len: Höchst­stand seit 2014

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes mel­de­ten die deut­schen Amts­ge­rich­te im Jahr 2025 ins­ge­samt 24.064 bean­trag­te Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen — ein Anstieg von 10,3 % gegen­über 2024. Über den Zeit­raum 2022–2025 stieg die Zahl der regis­trier­ten Insol­ven­zen um rund 64,9 %. Die­se Dyna­mik mar­kiert den höchs­ten Stand seit 2014 und deu­tet auf anhal­ten­den Stress in vie­len Wirt­schafts­be­rei­chen hin.

Beschleu­ni­gung statt Abschwä­chung: War­um die Ent­wick­lung alarmiert

Besorg­nis­er­re­gend ist nicht nur die abso­lu­te Zahl, son­dern vor allem die Beschleu­ni­gung. Nach Jah­ren, in denen staat­li­che Hil­fen und Son­der­re­ge­lun­gen Insol­ven­zen gedämpft hat­ten, wir­ken nun meh­re­re Belas­tungs­fak­to­ren zusam­men: das Aus­lau­fen von Unter­stüt­zungs­maß­nah­men, höhe­re Zin­sen, stei­gen­de Ener­gie­prei­se und struk­tu­rel­le Anpas­sungs­zwän­ge in zahl­rei­chen Bran­chen. Die­se Kom­bi­na­ti­on erhöht das Risi­ko schnel­ler, weit­rei­chen­der Kaskadeneffekte.

Bran­chen beson­ders gefährdet

Die Insol­venz­häu­fig­keit unter­schei­det sich stark zwi­schen den Sek­to­ren. Bezo­gen auf jeweils 10.000 Unter­neh­men lagen die Raten 2025 beson­ders hoch in:

  • Ver­kehr und Lage­rei: 133 Fäl­le
  • Gast­ge­wer­be: 108 Fäl­le
  • Bau­ge­wer­be: 104 Fäl­le
  • Sons­ti­ge wirt­schaft­li­che Dienst­leis­tun­gen: 100 Fäl­le

Gera­de in die­sen Berei­chen kann der Aus­fall ein­zel­ner Fir­men rasch zu Lie­fer­eng­päs­sen, feh­len­den Sub­un­ter­neh­mer­ka­pa­zi­tä­ten und gestör­ten Auf­trags­ket­ten führen.

Mehr Fäl­le, gerin­ge­re For­de­rungs­sum­me — kei­ne Entwarnung

Die gemel­de­te For­de­rungs­sum­me der Gläu­bi­ger sank 2025 auf etwa 47,9 Mil­li­ar­den Euro (2024: ca. 58,1 Mrd. Euro). Grund: Es gab ver­gleichs­wei­se weni­ger sehr gro­ße Insol­ven­zen. Das gerin­ge­re Volu­men darf jedoch nicht beru­hi­gen — die wach­sen­de Anzahl betrof­fe­ner klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU) erhöht die Fra­gi­li­tät des Sys­tems, da die­se Betrie­be meist gerin­ge­re finan­zi­el­le Puf­fer besitzen.

Was die Sta­tis­tik nicht abbil­det — und war­um das gefähr­lich ist

Offi­zi­el­le Zah­len erfas­sen Insol­venz­an­trä­ge zu bestimm­ten Zeit­punk­ten; stil­le Betriebs­auf­ga­ben blei­ben unbe­rück­sich­tigt. Vie­le Unter­neh­men nut­zen Frist­ver­län­ge­run­gen, Nach­ver­hand­lun­gen oder Liqui­di­täts­maß­nah­men, um Pro­ble­me hin­aus­zu­schie­ben. Sol­che Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zu plötz­li­chen Anstie­gen füh­ren, wenn Puf­fer auf­ge­braucht sind — ein Risi­ko, das die Lage zusätz­lich verschärft.

Hand­lungs­be­darf: Was jetzt wich­tig ist

Die Zah­len sind ein kla­res Warn­si­gnal. Ent­schei­dend ist ein schnel­les, koor­di­nier­tes Handeln:

  • Früh­zei­ti­ge Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­tung und Insol­venz­prä­ven­ti­on für gefähr­de­te Unter­neh­men stärken.
  • Geziel­te Liqui­di­täts­hil­fen oder Über­brü­ckungs­in­stru­men­te für kri­ti­sche Zulie­fe­rer und KMU prüfen.
  • Bran­chen­fo­kus­sier­te Maß­nah­men für beson­ders betrof­fe­ne Sek­to­ren (Gast­ge­wer­be, Bau, Ver­kehr) entwickeln.
  • Kre­dit­ge­ber dazu befä­hi­gen, Risi­ken frü­her zu erken­nen und kon­struk­tiv zu begleiten.
  • Lie­fer­ket­ten über­wa­chen und durch Diver­si­fi­zie­rung sowie Vor­rats­po­li­tik Eng­päs­se mindern.

Ohne sol­che Maß­nah­men droht aus vie­len klei­nen, zunächst über­schau­ba­ren Fäl­len lang­fris­tig eine grö­ße­re, schwe­rer kon­trol­lier­ba­re Kri­se zu entstehen.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

Quel­len: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt (Desta­tis), Insol­ven­zen nach Jah­ren; Pres­se­mit­tei­lung „Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen 2025“ (13. März 2026)

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