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7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käufe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sitzen: Landgericht Karlsruhe verweist auf Anscheinsvollmacht

Emden. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Diskussionen über In‑App‑Käufe, elterliche Aufsicht und digitale Sicherheit: Ein damals sieben bis acht Jahre altes Kind tätigte über den Google Play Store mehr als 1.200 Bestellungen – Gesamtsumme mindestens 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) wies die Klage des Vaters auf Rückerstattung ab. Die Begründung: Anscheinsvollmacht – Google durfte aufgrund der über lange Zeit regelmäßig und unbeanstandet erfolgten Nutzung darauf vertrauen, dass Einkäufe vom Berechtigten veranlasst wurden. Rechtsmittel sind noch möglich.
Der Fall in Kürze
- Zeitraum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
- Transaktionen: 1.210 Käufe zwischen 0,99 und 109,99 Euro
- Summe: mindestens 33.748 Euro
- Betroffen: Google-Play-Konto und Firmenkreditkarte des Vaters
- Urteil: Rückerstattung abgewiesen; Berufung möglich
Der Vater – ein Softwareentwickler – hatte ein Android-Tablet für Testkäufe mit separater E‑Mail und Firmenkreditkarte eingerichtet und das Gerät später seinem fünfjährigen Sohn überlassen, ohne das Google-Konto umzustellen. Das verstößt gegen Googles Nutzungsbedingungen, die eine Kontenweitergabe untersagen. Zunächst wurden wenige Käufe in Anwesenheit des Vaters getätigt, später – während familiärer Belastungen wie Scheidung und Umzug – kam es zu wiederholten In‑App‑Bestellungen. Rechnungen liefen auf eine veraltete E‑Mail-Adresse; Abbuchungen fielen im Firmenalltag lange nicht auf.
Juristische Einordnung: Anscheinsvollmacht statt Minderjährigenschutz
Das Landgericht Karlsruhe stellte auf Anscheinsvollmacht ab: Bei langandauernder, massenhafter Nutzung darf sich ein Unternehmen auf den Rechtsschein ordnungsgemäßer Berechtigung verlassen. Maßgeblich ist nicht das Alter des Handelnden (Kind), sondern die Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person (Kontoinhaber). Der Schutz Minderjähriger vor Verschuldung greift hier nicht, weil nicht das Kind, sondern das Konto des Vaters belastet wurde. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfänglichen gemeinsamen Käufen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Passwortabfrage erfordert.
Warum der Widerspruch des Vaters scheiterte
- Lange, unbeanstandete Nutzung mit sehr vielen Transaktionen
- Firmenkonto und ‑kreditkarte auf einem Kindergerät hinterlegt
- Nicht genutzte Schutzmechanismen (Familien-/Kinderkonto, Passwortpflicht pro Kauf, Ausgabenlimits, Guthabenkonto)
- Veraltete Benachrichtigungsadresse ohne Kontrolle
Was Familien jetzt beachten sollten
- Kinder- und Familienkonten nutzen: In Google Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
- Zahlungsmittel trennen: Keine Firmenkarte oder „offene“ Kreditkarte auf Kindergeräten; besser Prepaid/Guthaben.
- Kaufbestätigungen aktivieren: Für jeden Kauf Authentifizierung verlangen; Benachrichtigungen an aktiv genutzte E‑Mail.
- Ausgabenlimits setzen: In‑App‑Käufe sperren oder Obergrenzen definieren.
- Regelmäßig prüfen: Kontoauszüge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
- Geräte- und Kontosicherheit: Konten nicht weitergeben; Jugendschutz- und Bildschirmzeitfunktionen konfigurieren.
Einordnung für Emden und Region
Der Fall zeigt, wie sich digitale Kleinstbeträge unbemerkt zu großen Summen addieren können – besonders in belasteten Alltagssituationen. Für Emden gilt: Prävention ist Teamarbeit. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und lokale Beratungsstellen können gemeinsam Medienkompetenz stärken, sichere Geräteeinstellungen vermitteln und klare Familienregeln etablieren. Das reduziert Kostenfallen in Apps und Spielen – und schützt Budgets sowie Nerven.
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Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: heise online (Bericht vom 21.10.2025)

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Allerheiligen: Ursprung und Bedeutung eines Feiertags

Emden. Allerheiligen wird jährlich am 1. November begangen und ist in mehreren deutschen Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland – gesetzlicher Feiertag. Weltweit ist der Tag vor allem in katholisch geprägten Ländern fest verankert. Doch woher stammt dieser Gedenktag – und welche Bedeutung hat er heute?
Ursprung: Ein Fest für alle Heiligen
Die Anfänge reichen bis ins 4. Jahrhundert. Zunächst wurden Märtyrer und Heilige an unterschiedlichen Tagen verehrt. Als die Zahl der Heiligen wuchs, entstand die Idee eines gemeinsamen Festes für alle – bekannte wie unbekannte. Frühe Belege finden sich im Osten des Römischen Reiches, wo ein Gedenktag für alle Märtyrer oft am Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurde.
609 n. Chr. weihte Papst Bonifatius IV. das Pantheon in Rom der Jungfrau Maria und allen Märtyrern und legte den Gedenktag auf den 13. Mai. Im 8. Jahrhundert verlegte Papst Gregor III. das Fest auf den 1. November und weitete es auf alle Heiligen aus. Historisch dürfte auch die Christianisierung bestehender Bräuche rund um Erntezeit und beginnende dunkle Jahreszeit eine Rolle gespielt haben. Im 9. Jahrhundert setzte sich der 1. November in der westlichen Kirche – maßgeblich unter Kaiser Ludwig dem Frommen – flächendeckend durch.
Bedeutung: Communio sanctorum
Der Name Allerheiligen verweist auf die „Gemeinschaft der Heiligen“ (communio sanctorum). Gefeiert wird das Vorbild der Heiligen im Glauben und ihre Verbundenheit mit den Gläubigen. Liturgisch prägen Festgottesdienste, Lesungen und besondere Kirchenmusik den Tag.
Allerseelen: Der Gedenktag für die Verstorbenen
Eng verbunden ist der 2. November, Allerseelen. An diesem Tag gedenken Katholikinnen und Katholiken aller Verstorbenen, die – der Lehre zufolge – der Läuterung bedürfen. Grabbesuche, Kerzenlicht und Grabschmuck stehen im Zeichen von Gebet, Erinnerung und Hoffnung. Obwohl es unterschiedliche Feste sind, werden Allerheiligen und Allerseelen im Volksmund oft zusammen gedacht.
Warum wir Allerheiligen heute noch feiern
- Gedenken an Verstorbene: Viele besuchen Gräber, zünden Kerzen an und halten inne – als Zeichen der Verbundenheit über den Tod hinaus.
- Besinnung und Innehalten: Der Feiertag erinnert an die Endlichkeit des Lebens, den Wert von Familie und Gemeinschaft.
- Kulturelle Tradition: Auch säkular geprägt ist Allerheiligen Bestandteil des Jahreslaufs, besonders in Regionen mit gesetzlichem Feiertag.
- Religiöse Dimension: Gläubige ehren die Heiligen als Vorbilder und bekräftigen die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod.
Gegenwart und Praxis
In Gemeinden sind Festgottesdienste, musikalische Feiern, Prozessionen und Friedhofsandachten üblich. Der stille Charakter des Tages betont Würde und Respekt im Gedenken. So verbindet Allerheiligen historische Tiefe mit gelebter Gegenwart – ein Tag der Erinnerung, der Ermutigung und des gemeinschaftlichen Glaubens.
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Redaktion: LeserECHO Emden
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Reformationstag: Ursprung, Bedeutung und gelebte Traditionen

Emden. Am 31. Oktober erinnern evangelische Christinnen und Christen an den Beginn der Reformation – ein Ereignis, das Europa religiös, kulturell und gesellschaftlich grundlegend veränderte. Im Mittelpunkt steht Martin Luther, der 1517 in Wittenberg seine 95 Thesen veröffentlichte und damit Missstände wie den Ablasshandel kritisierte. Ob er die Thesen tatsächlich an die Tür der Schlosskirche schlug, ist historisch umstritten; gesichert ist, dass seine Schrift die theologische Debatte beschleunigte und eine Reformbewegung auslöste, deren Wirkung weit über Deutschland hinausreichte.
Zentrale Impulse der Reformation
Die Reformation prägte Grundgedanken, die bis heute das evangelische Selbstverständnis ausmachen:
- Rechtfertigung allein aus Gnade: Der Mensch wird vor Gott nicht durch Leistungen, sondern aus Gnade gerecht.
- Vorrang der Heiligen Schrift: Die Bibel als maßgebliche Quelle des Glaubens.
- Priestertum aller Gläubigen: Mündigkeit und Verantwortung jedes Einzelnen im Glauben.
Diese Ideen beförderten Bibelübersetzungen in die Volkssprachen – Luthers deutsche Übersetzung war wegweisend –, stärkten Bildung und veränderten Gottesdienstpraxis sowie Kirchenmusik nachhaltig.
Historische Folgen und ökumenische Perspektiven
Aus der Reformation erwuchsen unterschiedliche Konfessionen (lutherisch, reformiert, anglikanisch) und neue rechtliche Ordnungen – etwa Religionsfrieden im 16. Jahrhundert. Kultur, Bildung und Alltagsleben wurden nachhaltig geprägt, zugleich war die Epoche von Konflikten begleitet. Aus dieser Geschichte hat sich vielerorts ein ökumenischer Dialog entwickelt, der heute Gemeinsamkeiten betont und das Miteinander der Kirchen stärkt.

Wie der Reformationstag begangen wird
In mehreren deutschen Bundesländern ist der Reformationstag gesetzlicher Feiertag. Gemeinden feiern Festgottesdienste, oft mit besonderer Kirchenmusik, Lesungen aus reformatorischen Texten und Predigten über Freiheit, Gewissen und Erneuerung. Bildungsangebote, Vorträge, Ausstellungen und Stadtführungen – etwa in Wittenberg, Eisleben oder Erfurt – machen Orte und Ideen der Reformation erlebbar. Für Familien gibt es kreative Formate wie Bastelaktionen, Musikkreise oder das Backen von „Lutherbrötchen“.
Nähe zu Allerheiligen: Dialog statt Abgrenzung
Die zeitliche Nähe zum katholischen Allerheiligen (1. November) unterstreicht ökumenische Sensibilität. Viele Gemeinden nutzen die Tage rund um den 31. Oktober für Begegnungen, Gespräche und gemeinsame Projekte. Dabei rücken verbindende Werte in den Mittelpunkt: Gerechtigkeit, Nächstenliebe, Frieden und gesellschaftliche Verantwortung. In Jubiläumsjahren haben sich zudem „Reformationssommer“ mit Konzerten, Open-Air-Formaten und thematischen Festivals etabliert.
Aktuelle Fragen an den 31. Oktober
Der Reformationstag ist nicht nur Rückblick, sondern Anstoß zur Erneuerung: Wo braucht unsere Zeit neue Impulse für Glauben, Gewissen und Gemeinsinn? Wie können Bildung, Sprache und Musik Brücken zwischen Menschen bauen? Und wie verbindet sich persönliche Freiheit mit Verantwortung für andere? Ob in Andachten, beim Besuch historischer Orte, in musikalischen Feiern oder im stillen Lesen reformatorischer Texte – der Tag lädt ein, Herkunft zu verstehen, Gegenwart bewusst zu gestalten und Zukunft hoffnungsvoll in den Blick zu nehmen.
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Redaktion: LeserECHO Emden