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7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käufe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sitzen: Landgericht Karlsruhe verweist auf Anscheinsvollmacht
Emden. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Diskussionen über In‑App‑Käufe, elterliche Aufsicht und digitale Sicherheit: Ein damals sieben bis acht Jahre altes Kind tätigte über den Google Play Store mehr als 1.200 Bestellungen – Gesamtsumme mindestens 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) wies die Klage des Vaters auf Rückerstattung ab. Die Begründung: Anscheinsvollmacht – Google durfte aufgrund der über lange Zeit regelmäßig und unbeanstandet erfolgten Nutzung darauf vertrauen, dass Einkäufe vom Berechtigten veranlasst wurden. Rechtsmittel sind noch möglich.
Der Fall in Kürze
- Zeitraum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
- Transaktionen: 1.210 Käufe zwischen 0,99 und 109,99 Euro
- Summe: mindestens 33.748 Euro
- Betroffen: Google-Play-Konto und Firmenkreditkarte des Vaters
- Urteil: Rückerstattung abgewiesen; Berufung möglich
Der Vater – ein Softwareentwickler – hatte ein Android-Tablet für Testkäufe mit separater E‑Mail und Firmenkreditkarte eingerichtet und das Gerät später seinem fünfjährigen Sohn überlassen, ohne das Google-Konto umzustellen. Das verstößt gegen Googles Nutzungsbedingungen, die eine Kontenweitergabe untersagen. Zunächst wurden wenige Käufe in Anwesenheit des Vaters getätigt, später – während familiärer Belastungen wie Scheidung und Umzug – kam es zu wiederholten In‑App‑Bestellungen. Rechnungen liefen auf eine veraltete E‑Mail-Adresse; Abbuchungen fielen im Firmenalltag lange nicht auf.
Juristische Einordnung: Anscheinsvollmacht statt Minderjährigenschutz
Das Landgericht Karlsruhe stellte auf Anscheinsvollmacht ab: Bei langandauernder, massenhafter Nutzung darf sich ein Unternehmen auf den Rechtsschein ordnungsgemäßer Berechtigung verlassen. Maßgeblich ist nicht das Alter des Handelnden (Kind), sondern die Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person (Kontoinhaber). Der Schutz Minderjähriger vor Verschuldung greift hier nicht, weil nicht das Kind, sondern das Konto des Vaters belastet wurde. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfänglichen gemeinsamen Käufen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Passwortabfrage erfordert.
Warum der Widerspruch des Vaters scheiterte
- Lange, unbeanstandete Nutzung mit sehr vielen Transaktionen
- Firmenkonto und ‑kreditkarte auf einem Kindergerät hinterlegt
- Nicht genutzte Schutzmechanismen (Familien-/Kinderkonto, Passwortpflicht pro Kauf, Ausgabenlimits, Guthabenkonto)
- Veraltete Benachrichtigungsadresse ohne Kontrolle
Was Familien jetzt beachten sollten
- Kinder- und Familienkonten nutzen: In Google Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
- Zahlungsmittel trennen: Keine Firmenkarte oder „offene“ Kreditkarte auf Kindergeräten; besser Prepaid/Guthaben.
- Kaufbestätigungen aktivieren: Für jeden Kauf Authentifizierung verlangen; Benachrichtigungen an aktiv genutzte E‑Mail.
- Ausgabenlimits setzen: In‑App‑Käufe sperren oder Obergrenzen definieren.
- Regelmäßig prüfen: Kontoauszüge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
- Geräte- und Kontosicherheit: Konten nicht weitergeben; Jugendschutz- und Bildschirmzeitfunktionen konfigurieren.
Einordnung für Emden und Region
Der Fall zeigt, wie sich digitale Kleinstbeträge unbemerkt zu großen Summen addieren können – besonders in belasteten Alltagssituationen. Für Emden gilt: Prävention ist Teamarbeit. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und lokale Beratungsstellen können gemeinsam Medienkompetenz stärken, sichere Geräteeinstellungen vermitteln und klare Familienregeln etablieren. Das reduziert Kostenfallen in Apps und Spielen – und schützt Budgets sowie Nerven.
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Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: heise online (Bericht vom 21.10.2025)
Neues aus Emden
Weltfrauentag 2026: Zwischen Erreichtem und dem Weg zur echten Gleichstellung
Emden. Jedes Jahr am 8. März richten sich die Blicke weltweit auf die Rechte von Frauen, auf ihre Erfolge, aber auch auf die bestehenden Hürden, die einer vollständigen Gleichberechtigung noch immer im Weg stehen. Der Weltfrauentag 2026 ist mehr als nur ein symbolisches Datum – er ist ein lautstarker Appell für Gerechtigkeit, Sicherheit und Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Was Anfang des 20. Jahrhunderts als Kampf für das Frauenwahlrecht begann, hat sich zu einer globalen Bewegung entwickelt. Heute, im Jahr 2026, blicken wir auf viele Meilensteine zurück: Frauen besetzen Führungspositionen, gestalten die Wissenschaft und prägen die Politik weltweit. Doch der Blick auf die Statistik zeigt, dass der Weg noch nicht zu Ende ist. Themen wie die geschlechtsspezifische Lohnlücke (Gender Pay Gap), die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit (Care-Arbeit) und der Schutz vor Gewalt gegen Frauen stehen nach wie vor ganz oben auf der Agenda.
Fokus 2026: Sichtbarkeit und Sicherheit
In diesem Jahr liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der digitalen und wirtschaftlichen Selbstbestimmung. In einer immer stärker vernetzten Welt ist es entscheidend, dass Frauen den gleichen Zugang zu technologischen Ressourcen und finanzieller Unabhängigkeit haben. Gleichzeitig bleibt der Kampf gegen Diskriminierung – ob im Beruf oder im privaten Umfeld – eine Daueraufgabe der gesamten Gesellschaft.
Auch in Emden wird dieser Tag traditionell genutzt, um lokale Netzwerke zu stärken. Ob durch Veranstaltungen der Fachstelle für Inklusion, Initiativen des Paritätischen oder kulturelle Beiträge im Kulturbunker: Die Stadt zeigt Flagge für ihre Bürgerinnen. Es geht darum, Räume zu schaffen, in denen Frauen ihre Stimmen erheben können und gehört werden.
Solidarität als Schlüssel
Der Weltfrauentag ist kein „Feiertag“ im klassischen Sinne, an dem es nur um Blumen geht. Er ist ein Tag der Solidarität. Er erinnert uns daran, dass Gleichberechtigung kein reines „Frauenthema“ ist, sondern eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende, moderne Demokratie. Wenn Frauen frei von Angst und Benachteiligung leben können, profitiert die gesamte Gesellschaft davon.
Ob im Kleinen durch gegenseitige Unterstützung im Alltag oder im Großen durch politisches Engagement: Jeder Beitrag zählt. Der 8. März 2026 lädt uns alle ein, innezuhalten und zu fragen: Was haben wir erreicht? Und was müssen wir heute tun, damit die Generation von morgen nicht mehr für dieselben Rechte kämpfen muss? Lassen Sie uns diesen Tag nutzen, um die Frauen in unserem Leben zu feiern, ihre Leistungen zu würdigen und gemeinsam für eine Zukunft einzustehen, in der das Geschlecht keine Rolle mehr für die Chancen eines Menschen spielt.
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Redaktion: LeserECHO Emden
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Förderprogramm: Jetzt Projektideen für die „Emder Partnerschaft für Demokratie 2026“ einreichen
Foto: Stadt Emden —
Emden. Die Stadt Emden startet das kommunale Förderprogramm „Emder Partnerschaft für Demokratie 2026“ und stellt dafür vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) insgesamt 45.000 Euro für das Jahr 2026 zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie, Vielfalt und ein friedliches Miteinander zu stärken sowie Projekte gegen jede Form von Extremismus zu fördern.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Stadt Emden Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die sich mit eigenen Projektideen aktiv für eine lebendige Demokratie vor Ort einsetzen möchten. Gefördert werden Vorhaben, die demokratische Werte vermitteln, gesellschaftliche Teilhabe stärken und das respektvolle Zusammenleben in Emden fördern.
Träger des Programms ist der Fachbereich Jugend, Schule und Sport der Stadt Emden, der hierfür Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhält. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die bereitgestellten Bundesmittel werden direkt an zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in Emden weitergegeben.
Die postalische Einreichfrist für Projektanträge für das Jahr 2026 ist der 15. Februar 2026.
„Demokratie lebt vom Mitmachen“, betont die Stadt Emden. Durch das partnerschaftliche Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft soll eine offene, vielfältige und solidarische Stadtgesellschaft weiter gestärkt werden. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer Kultur der Kooperation, der gegenseitigen Anerkennung und des respektvollen Miteinanders in Emden.
Interessierte Vereine und gemeinnützige Organisationen können ab sofort Förderanträge stellen. Weitere Informationen zum Programm, zu Förderkriterien und zum Antragsverfahren sind online verfügbar unter:
www.emden.de/partnerschaft-fuer-demokratie
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Redaktion: LeserECHO Emden






