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7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käufe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sitzen: Landgericht Karlsruhe verweist auf Anscheinsvollmacht
Emden. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Diskussionen über In‑App‑Käufe, elterliche Aufsicht und digitale Sicherheit: Ein damals sieben bis acht Jahre altes Kind tätigte über den Google Play Store mehr als 1.200 Bestellungen – Gesamtsumme mindestens 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) wies die Klage des Vaters auf Rückerstattung ab. Die Begründung: Anscheinsvollmacht – Google durfte aufgrund der über lange Zeit regelmäßig und unbeanstandet erfolgten Nutzung darauf vertrauen, dass Einkäufe vom Berechtigten veranlasst wurden. Rechtsmittel sind noch möglich.
Der Fall in Kürze
- Zeitraum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
- Transaktionen: 1.210 Käufe zwischen 0,99 und 109,99 Euro
- Summe: mindestens 33.748 Euro
- Betroffen: Google-Play-Konto und Firmenkreditkarte des Vaters
- Urteil: Rückerstattung abgewiesen; Berufung möglich
Der Vater – ein Softwareentwickler – hatte ein Android-Tablet für Testkäufe mit separater E‑Mail und Firmenkreditkarte eingerichtet und das Gerät später seinem fünfjährigen Sohn überlassen, ohne das Google-Konto umzustellen. Das verstößt gegen Googles Nutzungsbedingungen, die eine Kontenweitergabe untersagen. Zunächst wurden wenige Käufe in Anwesenheit des Vaters getätigt, später – während familiärer Belastungen wie Scheidung und Umzug – kam es zu wiederholten In‑App‑Bestellungen. Rechnungen liefen auf eine veraltete E‑Mail-Adresse; Abbuchungen fielen im Firmenalltag lange nicht auf.
Juristische Einordnung: Anscheinsvollmacht statt Minderjährigenschutz
Das Landgericht Karlsruhe stellte auf Anscheinsvollmacht ab: Bei langandauernder, massenhafter Nutzung darf sich ein Unternehmen auf den Rechtsschein ordnungsgemäßer Berechtigung verlassen. Maßgeblich ist nicht das Alter des Handelnden (Kind), sondern die Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person (Kontoinhaber). Der Schutz Minderjähriger vor Verschuldung greift hier nicht, weil nicht das Kind, sondern das Konto des Vaters belastet wurde. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfänglichen gemeinsamen Käufen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Passwortabfrage erfordert.
Warum der Widerspruch des Vaters scheiterte
- Lange, unbeanstandete Nutzung mit sehr vielen Transaktionen
- Firmenkonto und ‑kreditkarte auf einem Kindergerät hinterlegt
- Nicht genutzte Schutzmechanismen (Familien-/Kinderkonto, Passwortpflicht pro Kauf, Ausgabenlimits, Guthabenkonto)
- Veraltete Benachrichtigungsadresse ohne Kontrolle
Was Familien jetzt beachten sollten
- Kinder- und Familienkonten nutzen: In Google Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
- Zahlungsmittel trennen: Keine Firmenkarte oder „offene“ Kreditkarte auf Kindergeräten; besser Prepaid/Guthaben.
- Kaufbestätigungen aktivieren: Für jeden Kauf Authentifizierung verlangen; Benachrichtigungen an aktiv genutzte E‑Mail.
- Ausgabenlimits setzen: In‑App‑Käufe sperren oder Obergrenzen definieren.
- Regelmäßig prüfen: Kontoauszüge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
- Geräte- und Kontosicherheit: Konten nicht weitergeben; Jugendschutz- und Bildschirmzeitfunktionen konfigurieren.
Einordnung für Emden und Region
Der Fall zeigt, wie sich digitale Kleinstbeträge unbemerkt zu großen Summen addieren können – besonders in belasteten Alltagssituationen. Für Emden gilt: Prävention ist Teamarbeit. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und lokale Beratungsstellen können gemeinsam Medienkompetenz stärken, sichere Geräteeinstellungen vermitteln und klare Familienregeln etablieren. Das reduziert Kostenfallen in Apps und Spielen – und schützt Budgets sowie Nerven.
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Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: heise online (Bericht vom 21.10.2025)
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Erster Advent: Wenn das erste Licht die Dunkelheit teilt
Der erste Advent ist mehr als ein Datum, er ist ein Beginn. Mit der ersten Kerze auf dem Kranz tritt ein leises Licht gegen die Dunkelheit an und markiert jenen Moment, in dem das Tempo sinkt, der Atem tiefer wird und das Zuhause sich in ein warmes Jetzt verwandelt. Draußen liegt das Novembergrau, der Wind zeichnet kühle Finger an die Scheiben. Drinnen mischt sich der Duft von Tannengrün und Wachs mit der süßen Vorahnung frisch gebackener Plätzchen. Ein Kranz, ein paar Zweige, vielleicht eine Handvoll Sterne – es braucht nicht viel, um diese besondere Stimmung zu wecken. Das erste Licht erinnert daran, worauf wir warten: an die Freude, die wächst, an die Ruhe, die einkehrt, an das Miteinander, das gerade in dunklen Tagen heller leuchtet.
Viele Menschen füllen diesen Sonntag mit kleinen Ritualen. Ein Spaziergang am frühen Nachmittag, wenn das Licht weicher wird und die Luft klarer klingt, schafft Raum im Kopf. In der Küche verbinden sich Vanille und Zimt mit Kindheitserinnerungen, Teigreste wandern von der Schüssel an die Lippen, und aus dem Ofen klingt das Knistern der ersten Bleche. Ein Anruf bei denen, die man zu selten hört, überbrückt Distanzen, und vielleicht führt der Weg auf einen Weihnachtsmarkt, wo der erste Punsch des Jahres die Hände wärmt und Lichterketten die Stadt ein klein wenig verzaubern. Am Abend sitzt man zusammen, erzählt, blättert in Kalendern und steckt Zeichen in die Wochen, die kommen: Konzerte, Treffen, kleine Vorhaben. Die Zeit bis zum Fest fühlt sich plötzlich greifbar an.
Der erste Advent ist ein sanfter Auftakt. Nicht laut, nicht spektakulär, sondern leise und warm. Er macht Mut, sich dem Wesentlichen zuzuwenden, dem Maßvollen, dem Zarten. Jede achtsame Minute, jede Geste der Freundlichkeit, jedes geduldige Wort fügt dem Tag Tiefe hinzu, ganz ohne großen Aufwand. So wird aus der ersten Kerze mehr als ein Symbol: eine Einladung zu Geduld und Hoffnung, zu jener stillen Vorfreude, die Schritt für Schritt begleitet.
Möge das erste Licht nachklingen – in ruhigen Momenten, in kleinen Freuden, in Begegnungen, die das Herz heller machen. Einen schönen ersten Advent.
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Redaktion: LeserECHO Emden
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Weltweite Störung: Cloudflare-Ausfall legt zahlreiche Internetdienste lahm
UPDATE 18.11.2025 — 16:58: Nach unseren Informationen sollten die meisten Dienste wieder funktionieren.
Emden. Eine großflächige technische Störung hat am Mittwochmittag für erhebliche Probleme im Internet gesorgt. Zahlreiche weltweit genutzte Dienste – darunter X, Paypal, ChatGPT, Discord, Ikea, League of Legends und Canva – waren seit etwa 12 Uhr zeitweise nicht erreichbar oder funktionierten nur eingeschränkt. Ursache war eine Störung beim US-Technologieunternehmen Cloudflare, das für viele Websites Sicherheits- und Performance-Dienste bereitstellt.
Massive Beeinträchtigungen im Netz
Wer auf sozialen Netzwerken wie X surfen, Onlinezahlungen tätigen oder Tools wie ChatGPT verwenden wollte, erhielt vielerorts Fehlermeldungen. Auch der Infografik-Dienst Datawrapper, der unter anderem in den ntv.de-Grafiken genutzt wird, war betroffen – wodurch in vielen Artikeln sichtbare Lücken entstanden.
Der Dienst allestörungen.de, normalerweise eine erste Anlaufstelle bei Netzproblemen, verzeichnete binnen kurzer Zeit mehr als 5.000 Meldungen – war jedoch selbst zeitweise nicht erreichbar.
Cloudflare bestätigt laufende Untersuchungen
Cloudflare erklärte: „Cloudflare ist sich eines Problems bewusst, das möglicherweise mehrere Kunden betrifft, und untersucht dieses derzeit.“ Weitere Informationen sollen folgen. Kurz zuvor waren Wartungsarbeiten angekündigt worden.
Nach rund einer Stunde berichtete das Unternehmen zwar von einer allmählichen Stabilisierung, dennoch könne es weiterhin „überdurchschnittlich hohe Fehlerraten“ geben, da die Behebung noch laufe.
Globale Auswirkungen bereits in der Vergangenheit
Störungen bei großen Cloud-Systemen sind nicht ungewöhnlich – und zeigen immer wieder die weltweite Abhängigkeit von wenigen Infrastrukturanbietern. Erst vor rund einem Monat hatte ein Ausfall bei Amazon Web Services (AWS) international für Probleme gesorgt. Ende Oktober war zudem der Messenger Signal für etwa 90 Minuten global offline.
Aktueller Status:
Den aktuellen Status könnt ihr finden unter https://www.cloudflarestatus.com
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Redaktion: LeserECHO Emden




