News
7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käufe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sitzen: Landgericht Karlsruhe verweist auf Anscheinsvollmacht
Emden. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Diskussionen über In‑App‑Käufe, elterliche Aufsicht und digitale Sicherheit: Ein damals sieben bis acht Jahre altes Kind tätigte über den Google Play Store mehr als 1.200 Bestellungen – Gesamtsumme mindestens 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) wies die Klage des Vaters auf Rückerstattung ab. Die Begründung: Anscheinsvollmacht – Google durfte aufgrund der über lange Zeit regelmäßig und unbeanstandet erfolgten Nutzung darauf vertrauen, dass Einkäufe vom Berechtigten veranlasst wurden. Rechtsmittel sind noch möglich.
Der Fall in Kürze
- Zeitraum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
- Transaktionen: 1.210 Käufe zwischen 0,99 und 109,99 Euro
- Summe: mindestens 33.748 Euro
- Betroffen: Google-Play-Konto und Firmenkreditkarte des Vaters
- Urteil: Rückerstattung abgewiesen; Berufung möglich
Der Vater – ein Softwareentwickler – hatte ein Android-Tablet für Testkäufe mit separater E‑Mail und Firmenkreditkarte eingerichtet und das Gerät später seinem fünfjährigen Sohn überlassen, ohne das Google-Konto umzustellen. Das verstößt gegen Googles Nutzungsbedingungen, die eine Kontenweitergabe untersagen. Zunächst wurden wenige Käufe in Anwesenheit des Vaters getätigt, später – während familiärer Belastungen wie Scheidung und Umzug – kam es zu wiederholten In‑App‑Bestellungen. Rechnungen liefen auf eine veraltete E‑Mail-Adresse; Abbuchungen fielen im Firmenalltag lange nicht auf.
Juristische Einordnung: Anscheinsvollmacht statt Minderjährigenschutz
Das Landgericht Karlsruhe stellte auf Anscheinsvollmacht ab: Bei langandauernder, massenhafter Nutzung darf sich ein Unternehmen auf den Rechtsschein ordnungsgemäßer Berechtigung verlassen. Maßgeblich ist nicht das Alter des Handelnden (Kind), sondern die Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person (Kontoinhaber). Der Schutz Minderjähriger vor Verschuldung greift hier nicht, weil nicht das Kind, sondern das Konto des Vaters belastet wurde. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfänglichen gemeinsamen Käufen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Passwortabfrage erfordert.
Warum der Widerspruch des Vaters scheiterte
- Lange, unbeanstandete Nutzung mit sehr vielen Transaktionen
- Firmenkonto und ‑kreditkarte auf einem Kindergerät hinterlegt
- Nicht genutzte Schutzmechanismen (Familien-/Kinderkonto, Passwortpflicht pro Kauf, Ausgabenlimits, Guthabenkonto)
- Veraltete Benachrichtigungsadresse ohne Kontrolle
Was Familien jetzt beachten sollten
- Kinder- und Familienkonten nutzen: In Google Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
- Zahlungsmittel trennen: Keine Firmenkarte oder „offene“ Kreditkarte auf Kindergeräten; besser Prepaid/Guthaben.
- Kaufbestätigungen aktivieren: Für jeden Kauf Authentifizierung verlangen; Benachrichtigungen an aktiv genutzte E‑Mail.
- Ausgabenlimits setzen: In‑App‑Käufe sperren oder Obergrenzen definieren.
- Regelmäßig prüfen: Kontoauszüge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
- Geräte- und Kontosicherheit: Konten nicht weitergeben; Jugendschutz- und Bildschirmzeitfunktionen konfigurieren.
Einordnung für Emden und Region
Der Fall zeigt, wie sich digitale Kleinstbeträge unbemerkt zu großen Summen addieren können – besonders in belasteten Alltagssituationen. Für Emden gilt: Prävention ist Teamarbeit. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und lokale Beratungsstellen können gemeinsam Medienkompetenz stärken, sichere Geräteeinstellungen vermitteln und klare Familienregeln etablieren. Das reduziert Kostenfallen in Apps und Spielen – und schützt Budgets sowie Nerven.
—
Redaktion: LeserECHO Emden
Quelle: heise online (Bericht vom 21.10.2025)
News
Tödlicher Angriff am Rande des Berliner CSD — Update vom 27. Juli 2026
Emden / Berlin — Die Ereignisse am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin haben auch in Emden große Bestürzung ausgelöst. Nach neuesten Erkenntnissen wurde der mutmaßliche Tatverdächtige am Sonntagabend, 26. Juli, in einer Kleingartenanlage in Berlin‑Spandau von Spezialeinsatzkräften gestellt und dabei getötet. Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen übernommen und geht nach aktuellen Angaben von einem möglichen islamistisch motivierten Anschlag aus.
Hintergrund und aktueller Stand (Stand: 27.07.2026)
- Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend beim CSD nahe dem Großen Tiergarten. Ein Fahrzeug fuhr in eine Menschenmenge; eine Frau kam dabei ums Leben, zahlreiche weitere Personen wurden verletzt, teils schwer. Mehrere Verletzte wurden in Krankenhäuser gebracht und teilweise intensivmedizinisch behandelt.
- Fahndung und Einsatz: Die Polizei leitete unmittelbar nach der Tat eine umfangreiche Fahndung ein. In einer Gartenkolonie in Spandau entdeckten Spezialeinsatzkräfte den 21‑jährigen Tatverdächtigen (öffentlich mit Initialen Abdul B. genannt). Laut Polizeiangaben habe der Mann mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zugerannt; daraufhin sei von Beamten geschossen worden. Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos. Die genauen Umstände des Schusswaffeneinsatzes werden von einer Mordkommission geprüft.
- Ermittlungsführung: Die Bundesanwaltschaft hat die Federführung übernommen und ermittelt wegen des Verdachts eines islamistisch motivierten Anschlags. Parallel wird geprüft, ob es Mittäter oder Unterstützer gab und ob weitere strafbare Handlungen im Umfeld der Tat festgestellt werden können.
- Bekannte Hinweise zur Person: Behördenangaben zufolge war der Tatverdächtige den Sicherheitsbehörden bereits bekannt und soll in der Vergangenheit Kontakte zur islamistischen Szene gehabt haben. Umfang und Relevanz dieser Hinweise werden derzeit weiter aufgearbeitet.
- Offene Fragen: Zahlreiche Details – etwa der vollständige Tathergang, mögliche Motive und ein genaues Lagebild zu möglichen Komplizen – sind noch nicht abschließend geklärt und Gegenstand laufender Ermittlungen.
Reaktionen, Solidarität und Sicherheitsmaßnahmen
- Auf Bundes‑ und Landesebene verurteilten Politikerinnen und Politiker die Tat scharf. In Berlin fanden Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen statt; das Brandenburger Tor wurde als Zeichen der Unterstützung in Regenbogenfarben illuminiert. Auch an vielen weiteren Orten fanden Trauer- und Gedenkaktionen statt.
- Aus Emden: Oberbürgermeister Tim Kruithoff äußerte sich in einer Facebook‑Stellungnahme bestürzt über die Ereignisse. Er rief zu Haltung, Zusammenhalt und klarer Abgrenzung gegen Hass und Menschenfeindlichkeit auf und sprach den Opfern und Einsatzkräften seine Anteilnahme aus.
- Sicherheitslage: Polizei und Sicherheitsbehörden halten weiterhin erhöhte Wachsamkeit für erforderlich. Offizielle Warnungen raten davon ab, unbestätigten Berichten zu vertrauen oder eigenständig Verdächtige anzusprechen; Hinweise an die Polizei sollten über die Notrufnummer 110 erfolgen.
Auswirkungen für Emden und Hilfsangebote
- Die Ereignisse in Berlin betreffen auch Menschen in Emden emotional und gesellschaftlich. Solche Taten stellen zentrale demokratische Werte wie Respekt, Gleichberechtigung und die Sicherheit von Minderheiten infrage. Die Redaktionen und Behörden in Emden beobachten die Lage aufmerksam und stehen in Kontakt mit zuständigen Stellen.
- Unterstützung für Betroffene: Personen, die durch Berichterstattung oder persönliche Verbindungen belastet sind, werden angehalten, psychosoziale Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf informiert LeserECHO Emden über lokale Beratungsstellen, Seelsorge‑Telefonnummern und andere Anlaufstellen.
Ermittlungsstand und Ausblick
- Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der zuständigen Berliner Dienststellen dauern an. Es ist zu erwarten, dass Behörden in den kommenden Tagen weitere Informationen veröffentlichen. Angaben zu Opferzahlen, Tatablauf oder mutmaßlichen Hintermännern können sich deshalb noch ändern.
- LeserECHO Emden wird offizielle Updates verfolgen und bei wichtigen Entwicklungen über bestätigte Fakten, Ansprechpartner für Betroffene und anstehende Gedenk‑ oder Solidaritätsveranstaltungen informieren.
Quellen (Auswahl)
- Tagesschau — Updates und Berichterstattung zum Anschlag: https://www.tagesschau.de/inland/anschlag-csd-100.html
- rbb24 — Hintergrundberichte und Liveticker: https://www.rbb24.de
- Facebook‑Statement Oberbürgermeister Tim Kruithoff (Stadt Emden), veröffentlicht 26.07.2026
—
Redaktion: LeserECHO Emden
News
Anschlag am Berliner CSD: Eine Frau stirbt, 16 Menschen verletzt
Am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist es am Samstagabend zu einem schweren Angriff gekommen. Ein Fahrzeug fuhr im Bereich des Großen Tiergartens nahe dem Potsdamer Platz in eine Menschenmenge. Eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen erlitten Verletzungen. Der CSD wurde daraufhin abgebrochen.
Der Vorfall ereignete sich kurz vor 22 Uhr. Ein weißes Fahrzeug erfasste am Ahornsteig parallel zur Lennéstraße mehrere Menschen. Anschließend kollidierte das Auto mit einem Baum. Der Fahrer verließ das Fahrzeug und flüchtete. Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem Tatverdächtigen.
Unter den Verletzten befinden sich mehrere Menschen mit schweren und lebensbedrohlichen Verletzungen. Die Betroffenen wurden in Krankenhäuser gebracht. Zahlreiche weitere Personen, die den Angriff miterlebt hatten, standen unter psychosozialer Betreuung.
Ermittlungen wegen Verdachts eines Anschlags
Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln wegen des Verdachts eines Anschlags. Die Behörden haben einen 21-jährigen Tatverdächtigen identifiziert und eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.
Ein konkretes Motiv und der genaue Ablauf der Tat sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei prüft derzeit auch Berichte über mögliche Verletzungen durch Stichwerkzeuge. Unklar ist zudem, ob weitere Personen an der Tat beteiligt waren.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, den Tatverdächtigen anzusprechen. Hinweise zum Aufenthaltsort oder zur Tat können unter der Nummer 110 gegeben werden.
CSD-Veranstaltung wurde abgebrochen
Der Berliner Christopher Street Day hatte zuvor mit Hunderttausenden Menschen unter dem Motto „Haltung ist hot“ stattgefunden. Die Demonstration und die Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor standen im Zeichen von Vielfalt und den Rechten queerer Menschen.
Nach dem Angriff wurde das Programm beendet. Besucherinnen und Besucher wurden aufgefordert, das Gelände ruhig zu verlassen. Die Polizei sperrte den Tatort weiträumig ab und sicherte Spuren.
Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Tat als „abscheulich“. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach von einem Angriff auf die freie und weltoffene Gesellschaft. Auch Berlins Innensenatorin Iris Spranger zeigte sich erschüttert und betonte, dass die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Gäste höchste Priorität habe.
Am Tatort im Tiergarten legten Menschen Blumen und persönliche Botschaften nieder. Für den Sonntag wurden mehrere Gedenk- und Trauerveranstaltungen angekündigt.
Stellungnahme aus Emden: Oberbürgermeister Tim Kruithoff
Emdens Oberbürgermeister Tim Kruithoff äußerte sich auf Facebook zu dem Anschlag:
„Die Nachrichten aus Berlin erschüttern mich. Meine Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen, den Einsatzkräften und allen, die Zeuginnen und Zeugen dieser schrecklichen Tat werden mussten.
Wer Menschen angreift, weil sie lieben, wen sie lieben, greift nicht nur Einzelne an. Er greift die Freiheit, die Würde und die Grundwerte unseres Zusammenlebens an.
In den vergangenen Wochen habe ich mit Sorge beobachtet, wie der Ton gegenüber queeren Menschen wieder rauer geworden ist. Kritik an Politikerinnen und Politikern gehört zu einer Demokratie. Auch Jens Spahn musste sich wegen seines politischen Handelns berechtigter Kritik stellen. Seine sexuelle Orientierung darf dabei aber niemals zur Zielscheibe werden. Ebenso wenig dürfen menschenverachtende und homophobe Kommentare in sozialen Netzwerken zur Normalität werden.
Sollte sich bestätigen, dass hinter der Tat ein islamistisches Motiv steht, dann müssen die Täter und ihr Umfeld mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaates verfolgt werden. Gleichzeitig gilt: Wir dürfen Extremismus klar benennen, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion unter Generalverdacht zu stellen.
Deutschland hat nicht in erster Linie ein Migrationsproblem. Deutschland hat an vielen Stellen erhebliche Herausforderungen bei der Integration. Wer dauerhaft in unserem Land leben möchte, muss unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung akzeptieren. Dazu gehören die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Religionsfreiheit und selbstverständlich auch das Recht jedes Menschen, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung frei und sicher zu leben.
Hass darf niemals die Oberhand gewinnen. Nicht Homophobie. Nicht Islamismus. Nicht Antisemitismus. Nicht Rassismus. Nicht Menschenfeindlichkeit – in welcher Form auch immer.
Unsere Antwort muss sein: Haltung zeigen. Zusammenstehen. Und unsere Freiheit entschlossen verteidigen.“
Die Ermittlungen dauern an. Angaben zu Verletzten, Tatablauf und Fahndung können sich fortlaufend ändern.
Quellen / Kontakt / Hinweise:
Dieser Beitrag basiert auf aktuellen Informationen von Tagesschau, taz und Berliner Morgenpost sowie der Facebook-Stellungnahme von Oberbürgermeister Tim Kruithoff (Stand: 26. Juli 2026).
—
Redaktion: LeserECHO Emden




