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Stadtbusverkehr ab 2021 — Vertragsunterzeichnung
Foto von links nach rechts: Jürgen Hoffmann, Fachdienstleiter Mobilität und Verkehr, Beatrix Kuhl, Bürgermeisterin, Hannelore Jacobs-Bohlen, Inhaberin Fa. Jacobs-Reisedienst und Keno Bohlen, Fa. Jacobs-Reisedienst
Die Stadt Leer (Ostfriesland) hat die Verkehrsleistungen der Stadtbuslinien 651 von Bingum nach Logabirum, 652 von Heisfelde nach Loga sowie 655, die Hohegaste und Nüttermoor mit den Schulen verbindet, für die Jahre 2021 bis 2030 neu an Fa. Jacobs Reisedienst vergeben. Diese drei Linien befördern im Jahr zusammen rund 130.000 Fahrgäste, etwa 2/3 davon Schüler. Fast 90% der Leeraner Bürger haben eine Stadtbushaltestelle in ihrer Nähe und können montags bis freitags bis 19 Uhr sowie samstags bis ca. 15 Uhr die Stadtbuslinien zum Stadtbustarif nutzen.
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Fa. Jacobs übernimmt den Betrieb ab 1. Januar 2021 von Fischer Reisen, die den Stadtbus am 1. Januar 2019 übernommen haben. Fa. Jacobs hat langjährige Erfahrung im Linienverkehr vor allem Landkreis Aurich und bedient seit 2018 auch Fahrten im Schülerverkehr in Leer im Auftrag des Landkreises.
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Neu ab Januar 2021 werden vor allem die Fahrzeuge sein: Fa. Jacobs wird vier neue umweltfreundliche Niederflur-Hybrid-Busse einsetzen, die aufgrund ihrer Technik energieeffizient fahren. „Damit geht Jacobs Reisedienst über die vertraglichen Mindestanforderungen hinaus und unterstützt aktiv die Klimaschutzziele der Stadt Leer“, hebt Bürgermeisterin Kuhl begeistert hervor.
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Das Fahrtenangebot wird gegenüber dem aktuellen Fahrplan vorerst unverändert sein. Dies bedeutet, dass auf den Linie 651 und 652 im Mittel ein Stundentakt angeboten wird, die Linie 655 wird nur im Schülerverkehr bedient. Die Stadt Leer und Fa. Jacobs haben sich jedoch darauf verständigt, das Angebot in den beiden kommenden Jahren zu verbessern. Ziel ist es, schon im Sommer 2021 einzelne Fahrplanlücken zu schließen.
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Die Stadt Leer hat sich außerdem zum Ziel gesetzt, im Herbst 2022 zusammen mit dem Landkreis Leer als Aufgabenträger der in Leer verkehrenden Regionalbuslinien und zusammen mit dem neuen Stadtbusbetreiber Jacobs ein deutlich verbessertes ÖPNV-Angebot umzusetzen: Eine bessere Abstimmung der Stadt- und Regionalbusverkehre sowie eine Ergänzung durch ein Rufbusangebot außerhalb der Betriebszeiten des Linienverkehrs. Erste Gespräche hierzu beginnen demnächst.
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Auch wenn der ÖPNV in einer Mittelstadt der Größe von Leer nie den hohen Stellenwert haben wird, wie es in Großstädten der Fall ist, so ist er doch wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge und gewährleistet die Mobilität für mehrere hundert Leeraner Bürger. Die ab dem kommenden Jahr anstehende Modernisierung des ZOB und die barrierefreie Erneuerung mehrerer Haltestellen sind weitere Bestandteile der ÖPNV-Förderung der Stadt Leer.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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