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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Land Nie­der­sach­sen ver­teilt 5 Mil­lio­nen Mas­ken für Leh­re­rin­nen und Lehrer

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Innen­mi­nis­ter Pis­to­ri­us: „Leis­ten wich­ti­ge Unter­stüt­zung für gute Aus­stat­tung unse­rer Leh­re­rin­nen und Lehrer”

Kul­tus­mi­nis­ter Ton­ne: „Die Sicher­stel­lung des Schul­be­triebs ist der Lan­des­re­gie­rung ein beson­de­res Anliegen”

Das Land Nie­der­sach­sen stellt den Schu­len mit einer ers­ten Lie­fe­rung zunächst fünf Mil­lio­nen Mas­ken für die Leh­re­rin­nen und Leh­rer zur Ver­fü­gung. Die­se wer­den ab dem mor­gi­gen Mitt­woch (03.03.2021) durch die zen­tra­le Lan­des­ein­heit Logis­tik des nie­der­säch­si­schen Kata­stro­phen­schut­zes über die Krei­se und Städ­te aus­ge­lie­fert. Die kom­mu­na­len Kata­stro­phen­schutz­be­hör­den in Nie­der­sach­sen unter­stüt­zen das Land bei der Koor­di­nie­rung und dem Wei­ter­trans­port der Mas­ken zu den ein­zel­nen Schulen. 

Die ers­te Lie­fe­rung umfasst 2,5 Mil­lio­nen FFP2-Mas­ken sowie 2,5 Mil­lio­nen medi­zi­ni­sche Mund-Nasen-Schutz­mas­ken. Die zeit­na­he Lie­fe­rung der Mas­ken ist durch die enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Kom­pe­tenz­zen­trum für Groß­scha­dens­la­gen (KomZ) im Geschäfts­be­reich des Nds. Minis­te­ri­ums für Inne­res und Sport, den Kata­stro­phen­schutz­be­hör­den, dem Nds. Kul­tus­mi­nis­te­ri­um und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den möglich. 

Der Nds. Minis­ter für Inne­res und Sport, Boris Pis­to­ri­us, zu der geplan­ten Aus­lie­fe­rung: „Es freut mich, dass wir die Schu­len in enger Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Kata­stro­phen­schutz und den Kom­mu­nen durch die Mas­ken­lie­fe­run­gen unter­stüt­zen kön­nen. Das belegt auch das gute Zusam­men­spiel aller Betei­lig­ten mit dem Auf­bau der Logis­tik in Nie­der­sa­chen, um die mehr als 2.000 Schu­len in Nie­der­sach­sen zu beliefern.” 

Auch der Nds. Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne begrüßt am heu­ti­gen Ver­la­de­tag auf dem Gelän­de des KomZ in Cel­le-Scheu­en die Maß­nah­me: „Die Sicher­stel­lung des Schul­be­triebs und der damit ver­bun­de­ne not­wen­di­ge Schutz aller in den Schu­len ein­ge­setz­ten Beschäf­tig­ten ist der Lan­des­re­gie­rung ein beson­de­res Anlie­gen. Unser Ziel ist es nach wie vor, so schnell wie mög­lich wie­der alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Prä­senz­un­ter­richt in die Schu­len zurück­zu­ho­len, sobald es die Infek­ti­ons­zah­len zulas­sen. Dabei gilt es zugleich, mög­lichst umfäng­li­che Vor­keh­run­gen zum Schutz der Schü­le­rin­nen, Schü­ler sowie der Schul­be­schäf­tig­ten zu tref­fen. Die Bereit­stel­lung von FFP2-Mas­ken und medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz­mas­ken für Lehr­kräf­te und wei­te­res Per­so­nal in den Schu­len, ist dabei ein zusätz­li­cher wich­ti­ger Bau­stein neben unse­ren Abstands- und Hygieneregeln.” 

Die zen­tra­le Lan­des­ein­heit Logis­tik des Kata­stro­phen­schut­zes Nie­der­sach­sen ist ein wich­ti­ger und not­wen­di­ger Bestand­teil der Gefah­ren­ab­wehr des Lan­des und vor dem Hin­ter­grund der Coro­na Pan­de­mie seit einem Jahr ganz beson­ders gefor­dert. Über die gesam­te Zeit der Pan­de­mie­be­kämp­fung hin­weg wur­de durch die­se Lan­des­ein­heit zusam­men mit dem Zen­tral­la­ger Kata­stro­phen­schutz Nie­der­sach­sen die Ver­sor­gung von Gesund­heits­ein­rich­tun­gen in enger Koope­ra­ti­on mit den kom­mu­na­len Kata­stro­phen­schutz­be­hör­den durch­ge­führt und so bereits weit über 1 Mio. Kilo­me­ter an Fahr­leis­tung in die­sem Ein­satz zurück­ge­legt. Dabei kann auf hoch­mo­ti­vier­tes Per­so­nal des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­am­tes für Brand- und Kata­stro­phen­schutz sowie ehren­amt­li­che Kräf­te aus den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und die Unter­stüt­zung des Tech­ni­schen Hilfs­werks zurück­ge­grif­fen werden. 

In einer wei­te­ren Lie­fe­rung soll in ca. einem Monat eine wei­te­re Char­ge für die Schu­len in Nie­der­sa­chen bereit­ge­stellt wer­den. Dar­über hin­aus kön­nen alle Dienst­stel­len des Lan­des Nie­der­sach­sen über das KomZ Mas­ken für ihre Beschäf­tig­ten anfor­dern, die dann zeit­nah durch die Lan­des­lo­gis­tik aus­ge­lie­fert werden.


 

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HANSA SENIORENWOHNSTIFT Papen­burg – Haus Friederike

In Blick­wei­te der moder­nen, groß­zü­gig ange­leg­ten Wohn­ap­par­te­ments und Pfle­ge­zim­mer die­ses Senio­ren­wohn­stif­tes liegt die „Frie­de­ri­ke von Papen­burg“. Das his­to­ri­sche Segel­schiff gab der im Jahr 2001 eröff­ne­ten Ein­rich­tung den Namen.

Im „Haus Frie­de­ri­ke“ fin­den älte­re Men­schen ein siche­res und gebor­ge­nes Zuhau­se mit einem beson­de­ren Flair. Im Her­zen Papen­burgs, wo seit 1795 Segel­schif­fe und heu­te gro­ße Kreuz­fahrt­schif­fe für die gan­ze Welt gebaut wer­den, haben wir 99 hel­le, kom­for­ta­ble Wohn­ein­hei­ten ver­schie­de­ner Grö­ße und Auf­tei­lung geschaf­fen und mit aller Sorg­falt alters­ge­recht aus­ge­stat­tet. Sie bie­ten vie­le Spiel­räu­me für die eigen­stän­di­ge Lebens­füh­rung im Rah­men des betreu­ten Wohnens.

Geräu­mi­ge und behag­lich ein­ge­rich­te­te Pfle­ge­zim­mer, die in der Möblie­rung von den Bewoh­nern ergänzt wer­den kön­nen und die fach­kun­di­ge Pfle­ge in allen Pfle­ge­gra­den ergän­zen das Ange­bot. Im „Haus Frie­de­ri­ke“ erle­ben Senio­ren einen eben­so akti­ven wie siche­ren Lebensabend.

Ger­ne zei­gen wir Ihnen unser Haus per­sön­lich. Rufen Sie uns ein­fach an und ver­ein­ba­ren Sie einen Termin.

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