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Zukunftsfähige Nutztierhaltung in Niedersachsen
Niedersachsen gilt als führend bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland und ist einer der wichtigsten Standorte für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in ganz Europa. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung der Nutztierhaltung hat für die niedersächsische Landesregierung oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium (ML) einen Prozess für eine langfristige Verbesserung der Nutztierhaltung initiiert und die Niedersächsische Nutztierstrategie erarbeitet. Dieser Strategie stimmte das Kabinett am (heutigen) Dienstag zu.
Die Niedersächsische Nutztierstrategie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Veränderung der Tierhaltung, begleitet von einem Dialogprozess, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, aber auch aus den Bereichen Verbraucherschutz sowie Handel beteiligt werden sollen.
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Ein Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Niedersachsen neue Perspektiven zu bieten und klare Weichenstellungen für die Tierhaltung der Zukunft vorzunehmen. Ein Strukturbruch in der niedersächsischen Nutztierhaltung mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen soll weitestgehend vermieden werden. „Die Nutztierhaltung in Niedersachsen muss vielen Bereichen gerecht werden: dem Tierwohl, der Umwelt, den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaftlichkeit der tierhaltenden Betriebe. Dies kann nur auf der Grundlage einer klaren Strategie gelingen”, sagte Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.
Einen weiteren Kernpunkt der Nutztierstrategie bildet der Ausbau der Innovationsführerschaft zur Entschärfung der Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und Tierwohl. Tierwohlstandards sollten definiert und für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar gemacht werden. Niedersachsen strebt ein verpflichtendes Tierwohllabel an, das dann auch zu höheren Preisen führen wird. Neben einer angemessenen Honorierung höherer Tierwohlstandards soll auch eine verlässliche und unbürokratische Auszahlung der Mehrkosten erreicht werden. Die dafür notwendige Finanzierungsstrategie muss vom Bund vorgelegt werden. Zielsetzung der Nutztierstrategie ist auch die Weiterentwicklung des Umwelt- und Baurechts sowie der intensive Dialog mit Landkreisen aus viehdichten Regionen. Hierzu Ministerin Otte-Kinast: „Mein Haus bereitet in Abstimmung mit dem Umweltministerium derzeit einen Erlass vor, mit dem die Genehmigungsbehörden mit einem Blick prüfen können, ob ein Bauantrag im Bereich Sauenhaltung mehr Tierwohl ermöglicht. So kommt mehr Tempo rein in den Umbau der Nutztierhaltung, und so erreichen wir schneller mehr Tierwohl.”
Die Umsetzung der Nutztierstrategie wird durch eine Erfolgskontrolle und einen regelmäßigen Austausch mit wichtigen Stakeholdern begleitet. Darüber hinaus soll der bewährte Tierschutzplan 4.0 fortgeführt werden und eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bei länderübergreifenden Themen erfolgen.
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Klimafeindlicher Änderungsantrag der EU: pflanzlicher Sektor kämpft gegen Zensur von pflanzenbasierten Alternativen
ProVeg International startet Petition mit Unterstützung von Oatly und Upfield
Mit dem Ziel, die Bezeichnungen für Alternativen zu Milcherzeugnissen weiter einzuschränken, stimmte die EU Ende 2020 für einen Änderungsantrag. ProVeg fordert nun in einer Petition, unterstützt von Oatly und Upfield, die Zensur pflanzenbasierter Alternativen zu stoppen.
Petition soll drohende Zensur pflanzlicher Produkte stoppen
Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen rund um die Verwendung von Begriffen, die auf Milch Bezug nehmen, bei der Beschreibung oder Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln noch drastisch zu erweitern. Darunter fallen Ausdrücke wie „enthält keine Milch“. ProVeg, Oatly und Upfield rufen die Lebensmittelindustrie und die Öffentlichkeit dazu auf, sich für eine pflanzlichere Zukunft einzusetzen und mit der Unterzeichnung der Petition ein Zeichen gegen den Änderungsantrag 171 zu setzen.
Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten von Milcherzeugnisalternativen bedroht
Der pflanzenbasierte Sektor äußert sich besorgt angesichts weiterer Einschränkungen. Die geplanten Regulierungen würden es Verbrauchern trotz stetig steigender Nachfrage erschweren, pflanzliche Lebensmittel als Alternativen zu Kuhmilchprodukten zu erkennen und diese bewusst zu wählen. Das Recht der Verbraucher auf Information und das Recht der Unternehmen auf fairen Wettbewerb sind bedroht.
Europäische Hersteller von pflanzlichen Milchalternativen dürfen Begriffe wie „Hafermilch“ und „Sojajoghurt“ bereits nicht mehr verwenden. Der gestellte Änderungsantrag würde jegliche Verwendung von entsprechenden Begriffen in der Werbung oder auf den Verpackungen pflanzlicher Milchprodukte verbieten. Noch bizarrer: Wird der Änderungsantrag umgesetzt, könnte es Marken aus dem pflanzenbasierten Sektor sogar verboten sein, Bilder ihrer eigenen Produkte für Marketingzwecke zu verwenden.
Die globale Kampagne von ProVeg zur Verhinderung des „Veggie-Burger-Verbots“ erregte im Oktober 2020 weltweit Aufmerksamkeit. Infolgedessen reagierte der überwiegende Teil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf den öffentlichen Druck und stimmte gegen das Verbot. Doch während sich die weltweite Öffentlichkeit auf den Veggie-Burger fokussierte, stimmten 386 Europa-Abgeordnete (54 %) für den Änderungsantrag 171, der sich auf pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten bezieht.
In der Praxis könnte Folgendes verboten werden:
- die Beschreibung der Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels – Geschmack, Textur oder Verwendungszweck – durch Bezugnahme auf die bekannte „Kuhmilch“-Terminologie, beispielsweise Formulierungen wie „wie Milch“, „sahnige Konsistenz“ oder „wie Butter“. Darunter fallen auch informative Beschreibungen sachlicher Natur wie „geeignet für Personen mit Laktoseintoleranz“ oder „pflanzliche Alternative zu Joghurt“.
- der Vergleich des CO2-Fußabdrucks eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant.
- die Verwendung von Bildmaterial, das mit Kuhmilchprodukten verwechselt werden könnte – zum Beispiel aufgeschlagener weißer Schaum, der in einen Cappuccino gegeben wird.
- In seiner restriktivsten Auslegung könnte der Antrag zu einem Verbot von Verpackungen für pflanzliche Lebensmittel führen, die optisch denen von Milchprodukten ähneln.
Auswirkungen des Änderungsantrags auf Gesundheit und Klimaschutz
„Der Änderungsantrag richtet sich gegen die Absicht der EU, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion zu fördern. Er würde es den Verbrauchern erschweren, sich für pflanzenbasierte Produkte zu entscheiden“, so Cecilia McAleavey, Director Sustainable Eating & Public Affairs bei Oatly. „In Anbetracht der Klimakrise ist es unverantwortlich, uns daran zu hindern, Menschen zum Kauf pflanzlicher Lebensmittel zu ermutigen und dabei den Planeten zu schützen. Die Verbraucher sind nicht dumm – jeder versteht, dass dies ein Versuch der Milchlobby ist, die Umstellung auf nachhaltige, pflanzenbasierte Ernährung zu verhindern.“
Die Zensur des pflanzlichen Sektors widerspricht nicht nur den Zielen der öffentlichen Gesundheit in der EU und der Förderung gesunder Ernährung – sie steht auch in direktem Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. Sollte die Zensur umgesetzt werden, würde sie eine erhebliche Bedrohung für die Ziele des Pariser Klimaabkommens darstellen.
„Es ist unglaublich, sich wieder einmal für Nachhaltigkeit rechtfertigen zu müssen. Warum sollten wir Innovationen sabotieren? Grüne Energie wird ja auch nicht mehr kleingeredet oder bekämpft, warum also unterdrücken und zensieren wir angesichts der Dringlichkeit der Situation immer noch die nachhaltige Lebensmittelproduktion? Wenn wir die Klimakrise bewältigen wollen, müssen wir auch unser Ernährungssystem ändern. Wie wollen wir unsere Klimaziele erreichen, wenn wir mächtige, nicht-nachhaltige Industrien unser gemeinsames Schicksal bestimmen lassen?“, so Jasmijn de Boo, Vice President von ProVeg International.
Umdenken des Lebensmittelsystems
Natürlich soll die kulturelle Bedeutung von Milchprodukten, insbesondere von Käse, in bestimmten Ländern nicht untergraben werden. Doch anstatt die notwendige Umstellung hin zu einer pflanzenbasierten Ernährung zu behindern, sollte die Milchindustrie traditionelle handwerkliche Methoden nutzen, um schrittweise Teil der nachhaltigen pflanzlichen Bewegung zu werden. Zahlreiche Akteure im Fleischsektor tun dies bereits und stellen Alternativen zu Fleisch her, die dem tierischen Pendant in nichts nachstehen.
„Lebensmittelpolitik sollte im Interesse der Verbraucher, der Umwelt und der Gesundheit gestaltet werden. Dieser Änderungsantrag widerspricht allen dreien“, so Dr. Jeanette Fielding, Chief Corporate Affairs and Communications Officer bei Upfield. „Zu illegalisieren, pflanzliche Lebensmittel so zu benennen, zu verpacken und darzustellen, wie wir es seit über 100 Jahren tun, ist ein klarer Rückschritt. Verbraucher wünschen sich eine starke Führung der EU in Sachen Klima und Umwelt. Das bedeutet, bürokratische Hürden für eine nachhaltige und gesunde Ernährung abzubauen, statt sie zu erhöhen.“
So können Sie den pflanzlichen Sektor unterstützen
- Unterschreiben und teilen Sie die Petition von ProVeg, Oatly und Upfield gegen die Zensur des pflanzlichen Sektors: https://stopam171.com/
- Verwenden Sie in Ihrer Social-Media-Kommunikation die Hashtags: #StopPlantBasedCensorship #StopAM171
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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