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Vorsicht bei Haustür- & Telefongeschäften zu Energie
Der Energiemarkt ist heiß umkämpft. Für Verbraucher ist die Auswahl zwischen den Versorgern für Erdgas und Strom riesen groß. Mit aggressiven Angeboten und selbst mit miesen Tricks kämpfen einige der Anbieter. Zwischen Anbietern und Kunden versuchen sich auch noch Vermittler zu drängen. Verbraucherschützer gehen immer stärker gegen unlautere Methoden dieser Makler vor und warnen vor voreiligen Unterschriften.
Gerade Billiganbieter arbeiten mit Tricks, versprechen satte Rabatte und niedrige Preise. Dann kommt der Preisschock. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit reihenweise unfaire Tarife entdeckt. Wer bei Stromdiscountern Kunde werden möchte, sollte Energie fürs Kleingedruckte mitbringen.
Die Zeit und Ruhe fürs Kleingedruckte fehlt gerade bei den sogenannten Haustürgeschäften. Hier versuchen Vermittler im Auftrage von Agenturen Strom und Gas-Tarife zu vertreiben. Diese Agenturen sind oft Subunternehmen größeren Agenturen und am Ende der Kette stehen große Energiekonzerne oder Discounter. Die Namen der Energieversorger tauchen mitunter nur in den Geschäftsbedingungen auf.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Verbrauchern eine sogenannte „Maklervollmacht“ untergeschoben wird. Diese wird in dem Glauben unterschrieben, lediglich einen neuen Energieliefervertrag einzugehen. Tatsächlich geht die Vollmacht sehr viel weiter und die Verbraucher bevollmächtigen damit einen Dritten sie in Energiefragen zu vertreten. Mit Hilfe solcher Vollmachten werden die eigenen Daten an den späteren Vertragspartner weitergeschoben. In einem aktuellen Fall ging eine Verbraucherzentrale gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG vor. Der hatte eine Kundin eine umfängliche Maklervollmacht unterschrieben, die Wechsel ohne Ankündigung oder Zustimmung der Kundin vorsieht. Jahre nach dem ersten Wechsel zu einem neuen Anbieter wurde ein Wechsel zur FIRSTCON GmbH unangekündigt vorgenommen. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen ist dagegen vorgegangen und hat gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG eine Unterlassungsverpflichtung erzielt. Die moinEnergie GmbH & Co. KG muss sich daher verpflichten, derartige Geschäftspraktiken zukünftig zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wichtig ist es somit auch immer, seinen Vertragspartner zu kennen. Der Verbraucher muss wissen, welcher Energieversorger hinter dem Angebot steckt und wie man ihn erreichen kann. Dazu sollte man ein vollständiges Angebot mit allen Kontaktdaten vorliegen haben. Im Zweifel sollte der Versorger angerufen werden, um zu klären ob das Angebot tatsächlich von ihm stammt.
Wer doch einmal an der Tür oder dem Telefon überrumpelt wurde, kann diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Tipps und Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor@ LeserECHO.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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