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ALDI schafft kos­ten­lo­se Obst- und Gemü­se­beu­tel ab

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Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung von ALDI Nord

Die letz­te Ein­weg-Tra­ge­ta­sche aus Plas­tik ging bei ALDI Nord und ALDI SÜD bereits Ende 2018 über das Kas­sen­band. Jetzt gehen die Dis­coun­ter einen wei­te­ren Schritt und schaf­fen als Bran­chen­vor­rei­ter auch den kon­ven­tio­nel­len Plas­tik­beu­tel, den soge­nann­ten Kno­ten­beu­tel, für Obst und Gemü­se ab. In allen Filia­len der bei­den Dis­coun­ter sind ab Som­mer 2019 Kno­ten­beu­tel aus nach­wach­sen­den Roh­stof­fen für einen Cent erhält­lich. Zudem bie­ten die Unter­neh­mens­grup­pen ab Herbst 2019 wie­der­ver­wend­ba­re Mehr­weg­net­ze an.

  • Dis­coun­ter geben Kun­den wei­te­ren Anreiz zum nach­hal­ti­ge­ren Handeln
  • Beu­tel aus Bio­plas­tik für Obst und Gemü­se kos­ten künf­tig einen Cent
  • Flä­chen­de­cken­de Ein­füh­rung von umwelt­freund­li­chen Mehrwegnetzen
 
 
Gemein­sam mit ande­ren Händ­lern hat­ten sich ALDI Nord und ALDI SÜD vor rund drei Jah­ren dazu ent­schlos­sen, Ein­weg-Plas­tik­ta­schen nur noch kos­ten­pflich­tig anzu­bie­ten. Seit der Selbst­ver­pflich­tung des Han­dels ist der Ver­brauch der Tra­ge­ta­schen aus Kunst­stoff um zwei Drit­tel zurück­ge­gan­gen. Die Deut­schen nah­men in 2018 pro Kopf durch­schnitt­lich nicht mehr als 24 Plas­tik­ta­schen mit nach Hau­se*. „Die Zah­len bestä­ti­gen, dass die Beprei­sung der Plas­tik­ta­schen Ver­brau­cher sicht­lich zum Umden­ken bewegt hat. Ein ähn­li­ches Prin­zip ver­fol­gen wir mit dem sym­bo­li­schen Cent für unse­re Ein­weg­tü­ten im Obst- und Gemü­se­be­reich“, so Kris­ti­na Bell, Group Buy­ing Direc­tor Qua­li­ty Assu­rance & Cor­po­ra­te Respon­si­bi­li­ty. „Wir wür­den  uns freu­en, wenn ande­re Händ­ler mit­zie­hen. Denn nur durch eine bran­chen­wei­te Lösung kön­nen wir bei der Redu­zie­rung der Plas­tik­tü­te einen gro­ßen Schritt nach vor­ne machen“.
 
Mehr­weg­net­ze für den umwelt­freund­li­che­ren Trans­port 

ALDI Kun­den erhal­ten die Mög­lich­keit, sich bewusst für die Mehr­weg-Alter­na­ti­ve zu ent­schei­den und damit ihren Plas­tik­ver­brauch zu redu­zie­ren. Im ver­gan­ge­nen Jahr haben Ver­brau­cher in Deutsch­land rund drei Mil­li­ar­den Ein­weg­beu­tel ver­braucht. „Wenn Kun­den künf­tig statt­des­sen zu unse­rem Mehr­weg­netz grei­fen, lohnt sich das für die Umwelt“, Rayk Men­de, Geschäfts­füh­rer Cor­po­ra­te Respon­si­bi­li­ty & Qua­li­ty Assu­rance bei ALDI Nord. Das wasch­ba­re Netz ist beson­ders stra­pa­zier­bar und bie­tet genü­gend Platz für den Trans­port von vie­len Obst- und Gemü­se­ar­ti­keln. Die Kun­den kön­nen zudem Mehr­weg­net­ze ande­rer Anbie­ter für ihren Ein­kauf nut­zen. Die wie­der­ver­wend­ba­ren Mehr­weg­net­ze sind ab Herbst 2019 in allen Filia­len bei ALDI Nord und ALDI SÜD zu finden.


Ein­weg­tü­ten aus nach­wach­sen­den Rohstoffen

Wer als Kun­de im Obst- und Gemü­se­be­reich den­noch nicht auf Ein­weg­beu­tel ver­zich­ten möch­te, kann ab Som­mer 2019 bei ALDI Nord und ALDI SÜD auf eine umwelt­freund­li­che­re Alter­na­ti­ve zurück­grei­fen: Die neu­en Obst- und Gemü­se­beu­tel bestehen aus einem nach­wach­sen­den Roh­stoff. Die­ser fällt bei der Zucker­rohr­pro­duk­ti­on an. „Im Rah­men unse­rer Ver­pa­ckungs­mis­si­on suchen wir kon­ti­nu­ier­lich nach geeig­ne­ten umwelt­freund­li­che­ren Lösun­gen. Die bio­ba­sier­te Vari­an­te wird, wie übli­cher Kunst­stoff, über die gel­be Ton­ne ent­sorgt und kann somit auch wie­der recy­celt wer­den. Der Vor­teil des Beu­tels ist, dass bei der Her­stel­lung kein Erd­öl ver­wen­det wird“, erklärt Rayk Mende.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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