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Initia­ti­ve Digi­tal: Die Regi­on zukunfts­fest aufstellen

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Mit einer Image­bro­schü­re möch­te die „Initia­ti­ve Digi­tal“ den Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zess der klein- und mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft in der Regi­on vor­an­brin­gen. „Wir möch­ten ein ana­lo­ges Tor in eine digi­ta­le Welt bie­ten“, sagt der Abtei­lungs­lei­ter der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Ost­fries­land & Papen­burg, Rein­hard Hegewald.

Die Initia­ti­ve Digi­tal ist ein Zusam­men­schluss von IHK, Emder Gün­de­rIn­nen­Zen­trum GmbH, der Hand­werks­kam­mer Ost­fries­land, der Hoch­schu­le Emden/Leer, der Land­krei­se Aurich und Leer, dem Wirt­schafts­för­der­kreis Har­lin­ger­land und der Zukunft Emden GmbH. „Wir sind kei­ne eigen­stän­di­ge Insti­tu­ti­on. Es gibt kei­ne Geschäfts­füh­rer und kei­nen Vor­stand. Wir ver­ste­hen uns eher als Mode­ra­to­ren zu einem der wich­tigs­ten The­men unse­rer Zeit: Der Digi­ta­li­sie­rung“, sagt Dr. Ste­phan Kot­zur von der Hoch­schu­le Emden/Leer.

In ihrer Bro­schü­re beschrei­ben die Akteu­re wo in wel­cher Form in Ost­fries­land und Papen­burg die Digi­ta­li­sie­rung bereits begon­nen hat, wel­che Chan­cen sie in den ein­zel­nen Bran­chen bie­tet und wel­che Her­aus­for­de­run­gen gemeis­tert wer­den müssen.

„Mit dem Heft möch­ten wir aber auch eine Ein­la­dung zum Dia­log in den sozia­len Netz­wer­ken aus­spre­chen“, sagt Bernd van Ellen von der Koor­di­nie­rungs­stel­le Digi­ta­li­sie­rung der Stadt Emden. Neben dem Ver­weis auf den Face­book-Auf­tritt sind über­all im Heft Wort­mar­ken mit dem Begriff „#neu­den­ken“ ver­teilt. „Die Wort­mar­ken sind eine Ein­la­dung, mit uns in einen Dis­kurs zu tre­ten“, so van Ellen. Jeder kön­ne in den sozia­len Netz­wer­ken sei­ne per­sön­li­che Geschich­te, Tipps oder Rat­schlä­ge zur Digi­ta­li­sie­rung ver­öf­fent­li­chen und mit die­sen Wort­mar­ken ver­lin­ken. Die Initia­ti­ve Digi­tal sam­melt die Bei­trä­ge und teilt sie auf ihren Pro­fi­len. Van Ellen: „Gemein­sam mit unse­ren regel­mä­ßig statt­fin­den­den Regio­nal­fo­ren Digi­ta­li­sie­rung möch­ten wir damit zu einem Dis­kurs ein­la­den und vor allem die klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­be in unse­rer Regi­on dazu moti­vie­ren, sich mit dem The­ma Digi­ta­li­sie­rung aus­ein­an­der­zu­set­zen“. „Vor allem in vie­len klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben ist die Dring­lich­keit die­ses The­mas noch nicht ange­kom­men“, sagt Hege­wald. Neben dem Bewusst­sein feh­le es den Unter­neh­men häu­fig auch an einer geeig­ne­ten Stra­te­gie, ihr Unter­neh­men an die sich wan­deln­den Her­aus­for­de­run­gen anzupassen.

„Wer hier nicht mit­macht, wird am Ende auf der Stre­cke blei­ben“, sagt Ste­fan Nee­land vom Emder Grün­de­rIn­nen Zen­trum. Die Digi­ta­li­sie­rung betref­fe alle: vom Feri­en­woh­nungs­be­sit­zer, der sich über­le­gen muss, auf wel­chen Buchungs­platt­for­men er prä­sent sein möch­te bis zum mit­tel­stän­di­schen Indus­trie­un­ter­neh­men, das dar­über nach­denkt, Robo­ter­sys­te­me im Betrieb zu integrieren.

Es spie­le kei­ne Rol­le, ob der ein­zel­ne Unter­neh­mer etwas mit der Digi­ta­li­sie­rung anfan­gen kann oder nicht: „In dem Moment, in dem die kri­ti­sche Mas­se einer Bran­che ihre Betriebs­ab­läu­fe digi­ta­li­siert und dar­aus einen Wett­be­werbs­vor­teil schöpft, wird jeder, der sich der Digi­ta­li­sie­rung ver­schließt, einen Wett­be­werbs­nach­teil erfah­ren“, sagt Tho­mas Drees­mann vom Land­kreis Leer.

IHK-Refe­rent Micha­el Tisch­ner: „Mit der Bro­schü­re und dem dazu­ge­hö­ri­gen Online-Bereich möch­ten wir all die­sen Unter­neh­mern eine Platt­form bie­ten, sich aus­zu­tau­schen und von­ein­an­der zu ler­nen, denn in Sachen Digi­ta­li­sie­rung ste­hen nicht nur die ein­zel­nen Unter­neh­mer in einem Wett­be­werbs­ver­hält­nis zuein­an­der, son­dern auch die Regio­nen. Mit unse­rem Ange­bot möch­ten wir als Initia­ti­ve Digi­tal die Basis schaf­fen, mit der wir unse­re Regi­on in die­sem Wett­be­werb gut auf­stel­len können”.

BU: Tho­mas Drees­mann (Land­kreis Leer) (v.l.), Bernd van Ellen (Stadt Emden), Ste­phan Kot­zur (Hoch­schu­le Emden/Leer), Ste­fan Nee­land (Emder Grün­de­rIn­nen Zen­trum) und Rein­hard Hege­wald (IHK für Ost­fries­land und Papen­burg) stell­ten die neue Bro­schü­re der Initia­ti­ve Digi­tal vor.


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Fehnt­jer Forum

Das denk­mal­ge­schütz­te „Dwars­hus“ zen­tral gele­gen in Rhau­der­fehn ist eine Kul­tur- und Ver­samm­lungs­stät­te der Volks­bank eG Westrhauderfehn.
Vor fast zehn Jah­ren hat­te sich die Volks­bank dazu ent­schlos­sen, das denk­mal­ge­schütz­te Haus auf­wen­dig zu sanie­ren und als Treff­punkt für Kul­tur einzurichten.

Seit­her ver­an­stal­tet die Volks­bank eG West­rhau­der­fehn Kon­zer­te, Thea­ter, Vor­trä­ge oder Lesun­gen in Zusam­men­ar­beit mit Kul­tur­schaf­fen­den im “Fehnt­jer Forum”.
Das Forum kann aber auch für glei­che Zwe­cke (kul­tu­rel­le oder gemein­nüt­zi­ge Pro­jek­te) sowie für Informationsabende/ Vor­trä­ge ange­mie­tet werden.

Außer­dem ist das „Fehnt­jer Forum“ offi­zi­el­ler Trau­ort der Gemein­de Rhau­der­fehn. Hier wird ihre stan­des­amt­li­che Hoch­zeit zum fest­li­chen Akt.

Wei­te­re Details und Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.fehntjer-forum.de.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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