Politik

Spahn: „Machen Medi­zi­ni­sche Diens­te effek­ti­ver, glaub­wür­di­ger und handlungsfähiger.“

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Bun­des­tag beschließt MDK-Reformgesetz

Der Medi­zi­ni­sche Dienst wird künf­tig orga­ni­sa­to­risch von den Kran­ken­kas­sen gelöst und ist als unab­hän­gi­ge Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts aus­ge­stal­tet. Zudem wird die Prü­fung der Kran­ken­haus­ab­rech­nung ein­heit­li­cher und trans­pa­ren­ter gestal­tet. Strit­ti­ge Kodier- und Abrech­nungs­fra­gen sol­len sys­te­ma­tisch ver­min­dert wer­den. Das sind Zie­le des „Geset­zes für bes­se­re und unab­hän­gi­ge­re Prü­fun­gen – MDK-Reform­ge­setz“, über das der Deut­sche Bun­des­tag heu­te in 2./3. Lesung entscheidet.

Das Gesetz soll am 1. Janu­ar 2020 in Kraft tre­ten. Es bedarf nicht der Zustim­mung des Bundesrates.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn: „Die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die Medi­zi­ni­schen Diens­te neu­tral prü­fen und han­deln. Um effek­tiv, glaub­wür­dig und hand­lungs­fä­hig zu blei­ben, wird der Medi­zi­ni­sche Dienst des­halb von den Kran­ken­kas­sen los­ge­löst und eigen­stän­dig orga­ni­siert. Damit füh­ren wir eine über zwan­zig Jah­re wäh­ren­de Debat­te zur Unab­hän­gig­keit des medi­zi­ni­schen Diens­tes end­lich zu einer Ent­schei­dung. Auch bei den Kran­ken­haus­ab­rech­nun­gen sor­gen wir für mehr Trans­pa­renz. Geziel­te­re Prü­fun­gen las­sen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“

Orga­ni­sa­ti­ons­re­form MDK

  • Die Medi­zi­ni­schen Diens­te der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) stel­len künf­tig kei­ne Arbeits­ge­mein­schaf­ten der Kran­ken­kas­sen mehr dar, son­dern wer­den als eigen­stän­di­ge Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts ein­heit­lich unter der Bezeich­nung „Medi­zi­ni­scher Dienst“ (MD) geführt.
  • Auch der Medi­zi­ni­sche Dienst des Spit­zen­ver­ban­des Bund der Kran­ken­kas­sen (MDS) wird vom GKV-Spit­zen­ver­band orga­ni­sa­to­risch gelöst und erhält die Kom­pe­tenz zum Erlass der Richt­li­ni­en für die Tätig­keit der Medi­zi­ni­schen Dienste.
  • Die Beset­zung der Ver­wal­tungs­rä­te der MD wird neu gere­gelt. Künf­tig wer­den auch Ver­tre­ter der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und der Ver­brau­cher sowie der Ärz­te­schaft und der Pfle­ge­be­ru­fe im Ver­wal­tungs­rat ver­tre­ten sein.

Kran­ken­haus­ab­rech­nungs­prü­fung

  • Künf­tig soll die Abrech­nungs­qua­li­tät eines Kran­ken­hau­ses den Umfang der zuläs­si­gen Prü­fun­gen durch die Kran­ken­kas­sen bestim­men. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maxi­ma­le Prüf­quo­te je Kran­ken­haus bestimmt, die den Umfang der Prü­fun­gen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüf­quo­te durch die Qua­li­tät der Abrech­nun­gen bestimmt. Die Kran­ken­häu­ser, die schlecht abrech­nen, wer­den mehr geprüft als gut abrechnende.
  • Eine schlech­te Abrech­nungs­qua­li­tät hat nega­ti­ve finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen für ein Krankenhaus.
  • Strit­ti­ge Kodier- und Abrech­nungs­fra­gen wer­den sys­te­ma­tisch redu­ziert. Dazu wer­den durch ver­schie­de­ne Maß­nah­men bestehen­de Blo­cka­den des Schlich­tungs­aus­schus­ses auf Bun­des­ebe­ne aufgelöst.
  • Statt Struk­tu­ren und Aus­stat­tun­gen von Kran­ken­häu­sern in vie­len Ein­zel­fäl­len zu prü­fen, wird das Ver­fah­ren in einer Struk­tur­prü­fung gebündelt.
  • Unnö­ti­ge Prüf­fel­der im Bereich der neu­en Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten­ver­gü­tung wer­den vermieden.
  • Der Kata­log für sog. „ambu­lan­te Ope­ra­tio­nen und sta­ti­ons­er­set­zen­de Ein­grif­fe“ (AOP-Kata­log) wird erwei­tert. Dadurch kön­nen die ambu­lan­ten Behand­lungs­mög­lich­kei­ten in den Kran­ken­häu­sern künf­tig kon­se­quen­ter genutzt und dem heu­te noch häu­figs­ten Prüf­an­lass ent­ge­gen­ge­wirkt werden.
  • Eine Auf­rech­nung mit Rück­for­de­run­gen der Kran­ken­kas­sen gegen Ver­gü­tungs­an­sprü­che der Kran­ken­häu­ser ist künf­tig nur noch in fest­ge­leg­ten Aus­nah­me­fäl­len zulässig.
  • Durch Ein­füh­rung einer bun­des­wei­ten Sta­tis­tik soll das Abrech­nungs- und Prüf­ge­sche­hen trans­pa­ren­ter werden.

Wei­te­re Änderungen

Dar­über hin­aus sieht das MDK-Reform­ge­setz die fol­gen­den wesent­li­chen Ände­run­gen vor:

  • Im Rah­men der För­de­rung der Wei­ter­bil­dung in der ambu­lan­ten fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wird eine För­de­rung von min­des­tens 250 ange­hen­den Kin­der- und Jugend­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten vorgesehen.
  • Das im Jahr 2013 ein­ge­führ­te Hygie­ne­för­der­pro­gramm wird um wei­te­re drei Jah­re ver­län­gert. Damit wer­den Kran­ken­häu­ser wei­ter­hin bei der per­so­nel­len Aus­stat­tung mit Hygie­ne­per­so­nal unter­stützt, um die ent­spre­chen­den Vor­ga­ben des Infek­ti­ons­schutz­rechts bes­ser umset­zen zu kön­nen. Bei die­ser Ver­län­ge­rung wird ein neu­er Schwer­punkt gesetzt, der auf den sach­ge­rech­ten Ein­satz von Anti­bio­ti­ka abzielt.
  • Im Zusam­men­hang mit der Aus­glie­de­rung der Per­so­nal­kos­ten für die Pfle­ge am Bett aus der pau­scha­lie­ren­den Ver­gü­tung wird zu Guns­ten der Kran­ken­häu­ser der Umfang pfle­ge­ent­las­ten­der Maß­nah­men von 3 Pro­zent auf 4 Pro­zent erhöht. Die durch pfle­ge­ent­las­ten­de Maß­nah­men ein­ge­spar­ten Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten kön­nen dann neben den tat­säch­li­chen Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten zusätz­lich im Pfle­ge­bud­get berück­sich­tigt werden.
  • Das Ver­fah­ren zum Wech­sel der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se wird für die Mit­glie­der ein­fa­cher und ein­heit­li­cher gestal­tet. Büro­kra­tie wird abge­baut, indem elek­tro­ni­sche Mel­de­ver­fah­ren genutzt wer­den. Die bis­he­ri­ge Min­dest­bin­dungs­frist wird von 18 auf zwölf Mona­te verkürzt.
  • Die stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung wird wei­ter­ent­wi­ckelt und ein elek­tro­ni­sches Mel­de­ver­fah­ren zwi­schen Hoch­schu­len und Kran­ken­kas­sen ein­ge­führt. Die bis­he­ri­ge Begren­zung bis zum 14. Fach­se­mes­ter wird zuguns­ten der Stu­die­ren­den gestrichen.
  • Der schritt­wei­se Abbau über­schüs­si­ger Finanz­re­ser­ven von Kran­ken­kas­sen ist bereits ab dem Haus­halts­jahr 2020 ver­pflich­tend anzu­wen­den. Somit pro­fi­tie­ren deren Ver­si­cher­te zeit­nah bei der Fest­le­gung der kas­sen­in­di­vi­du­el­len Zusatzbeiträge.
  • Mit einer Geschlech­ter­quo­te bei der Lis­ten­auf­stel­lung im Rah­men der Sozi­al­wah­len soll eine ange­mes­se­ne Reprä­sen­tanz von Frau­en und Män­nern in den Ver­wal­tungs­rä­ten der Kran­ken­kas­sen erreicht werden.
  • Der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss hat künf­tig sei­ne öffent­li­chen Sit­zun­gen live im Inter­net zu über­tra­gen sowie in einer Media­thek für einen spä­te­ren Abruf zur Ver­fü­gung zu stel­len. Damit soll die Trans­pa­renz sei­ner Ent­schei­dun­gen wei­ter ver­bes­sert werden.
  • Die Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten und die Finan­zie­rung der Pati­en­ten­ver­bän­de auf Lan­des­ebe­ne wer­den verbessert.

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HANSA Senio­ren­wohn­stift Papen­burg – Haus Friederike

In Blick­wei­te der moder­nen, groß­zü­gig ange­leg­ten Wohn­ap­par­te­ments und Pfle­ge­zim­mer die­ses Senio­ren­wohn­stif­tes liegt die „Frie­de­ri­ke von Papen­burg“. Das his­to­ri­sche Segel­schiff gab der im Jahr 2001 eröff­ne­ten Ein­rich­tung den Namen.

Im „Haus Frie­de­ri­ke“ fin­den älte­re Men­schen ein siche­res und gebor­ge­nes Zuhau­se mit einem beson­de­ren Flair. Im Her­zen Papen­burgs, wo seit 1795 Segel­schif­fe und heu­te gro­ße Kreuz­fahrt­schif­fe für die gan­ze Welt gebaut wer­den, haben wir 99 hel­le, kom­for­ta­ble Wohn­ein­hei­ten ver­schie­de­ner Grö­ße und Auf­tei­lung geschaf­fen und mit aller Sorg­falt alters­ge­recht aus­ge­stat­tet. Sie bie­ten vie­le Spiel­räu­me für die eigen­stän­di­ge Lebens­füh­rung im Rah­men des betreu­ten Wohnens.

Geräu­mi­ge und behag­lich ein­ge­rich­te­te Pfle­ge­zim­mer, die in der Möblie­rung von den Bewoh­nern ergänzt wer­den kön­nen und die fach­kun­di­ge Pfle­ge in allen Pfle­ge­gra­den ergän­zen das Ange­bot. Im „Haus Frie­de­ri­ke“ erle­ben Senio­ren einen eben­so akti­ven wie siche­ren Lebensabend.

Ger­ne zei­gen wir Ihnen unser Haus per­sön­lich. Rufen Sie uns ein­fach an und ver­ein­ba­ren Sie einen Termin.

HANSA Senio­ren­wohn­stift Papenburg
Haus Friederike

Frie­de­ri­ken­stra­ße 50

26871 Papen­burg

04961 921–5

04961 921–499

sws.papenburg@hansa-gruppe.info

Politik

Der Schutz unse­res Was­sers ist nicht verhandelbar

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Zum Welt­was­ser­tag am 22. März unter dem Mot­to „Wert des Was­sers“ erklärt Dr. Bet­ti­na Hoff­mann, Spre­che­rin für Umwelt­po­li­tik und Umweltgesundheit:

Was­ser ist unser wert­volls­tes Lebens­mit­tel. In Deutsch­land sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sau­be­res Trink­was­ser aus dem Was­ser­hahn bekom­men. Doch auch bei uns gerät die Res­sour­ce Was­ser immer stär­ker unter Druck. Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt Vor­sor­ge dafür tref­fen, damit wir auch in Zukunft über­all sau­be­res und bezahl­ba­res Was­ser haben.
Nitrat, Wasch­mit­tel­rück­stän­de, Medi­ka­men­ten­res­te: Immer mehr Schad­stof­fe aus einer Viel­zahl von Quel­len belas­ten Grund­was­ser, Bäche und Flüs­se. Die Kli­ma­kri­se ver­schärft das Pro­blem. Ein Dür­re­som­mer folgt auf den nächs­ten und schon jetzt zeich­nen sich Nut­zungs­kon­flik­te um unser Was­ser ab.
Not­wen­dig ist ein kla­rer recht­li­cher Rah­men für ein nach­hal­ti­ges Was­ser­ma­nage­ment. Es braucht einen Vor­rang der öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung gegen­über gewerb­li­cher Nut­zung. Mit einem Ver­ur­sa­cher­fonds und einer Reform der Abwas­ser­ab­ga­be gilt es, eine fai­re Ver­tei­lung der Was­ser­kos­ten zu schaffen.

Die Bun­des­re­gie­rung muss unser Was­ser bes­ser vor Umwelt­gif­ten schüt­zen. Die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die von ihnen gekauf­ten und ein­ge­setz­ten Pro­duk­te umwelt­ver­träg­lich sind. Beson­ders schäd­li­che und schwer abbau­ba­re Stof­fe dür­fen nicht län­ger ein­ge­setzt wer­den, dafür braucht es kla­re gesetz­li­che Vorgaben.


 

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Politik

MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE

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MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) for­dert die Bun­des­re­gie­rung und die Regie­rungs­chefs der Län­der auf, bei ihrem nächs­ten Tref­fen ein Öff­nungs­kon­zept zu prä­sen­tie­ren. Dreh- und Angel­punkt müs­se ein Stu­fen­plan sein, der trans­pa­rent abbil­det, wer wann und unter wel­chen Auf­la­gen wie­der öff­nen darf. Die­ser Plan muss nach den Vor­stel­lun­gen der MIT mit pass­ge­nau­en Test­kon­zep­ten und einer schnel­len Impf­kam­pa­gne beglei­tet werden.

„Ein Stu­fen­plan darf sich nicht allei­ne auf Inzi­denz­wer­te stüt­zen. Daher leh­nen wir auch die Fixie­rung auf einen Inzi­denz­wert von 35 als Haupt­be­din­gung für Öff­nun­gen ab“, sagt der MIT-Bun­des­vor­sit­zen­de Cars­ten Lin­ne­mann. Viel­mehr sol­len auch Para­me­ter wie der R‑Wert, die Aus­las­tung unse­rer Kran­ken­häu­ser und Inten­siv­sta­tio­nen sowie die Fra­ge, ob es sich um ein dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen oder um einen spot­ar­ti­gen Aus­bruch han­delt, ein­be­zo­gen wer­den. Lin­ne­mann betont: „Wir brau­chen einen Stu­fen­plan, der bun­des­weit gilt, aber regio­nal umge­setzt wird. Das ist allein schon aus Grün­den der Trans­pa­renz und der Akzep­tanz erforderlich.“

Die MIT for­dert in ihrem Vor­stands­be­schluss, jetzt vor allem auf Schnell­tests und digi­ta­le Tools zu set­zen, um das wirt­schaft­li­che Leben bun­des­weit auch in den der­zeit stark betrof­fe­nen Berei­chen wie­der zu akti­vie­ren. „Wer ein tol­les Hygie­ne- und Abstands­kon­zept vor­wei­sen kann und zudem noch eine digi­ta­le Anmel­de-App nutzt, mit der sich Kon­tak­te schnell und leicht nach­voll­zie­hen las­sen, muss unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch öff­nen dür­fen“, sagt Lin­ne­mann. Genau­so wich­tig sei aber, die Ein­hal­tung der Regeln zu kon­trol­lie­ren und bei Bedarf ein­zu­schrei­ten. „Ver­stö­ße müs­sen umge­hend sank­tio­niert wer­den. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht wer­den muss”, betont Lin­ne­mann. Die­se Här­te sei nicht nur ein Gebot der Fair­ness gegen­über allen Unter­neh­men, die sich strikt an die Regeln hal­ten, son­dern sie sei auch nötig, um die Gesell­schaft vor einer unkon­trol­lier­ten Infek­ti­ons­aus­brei­tung zu schüt­zen. „Nie­mand hat etwas davon, wenn das Infek­ti­ons­ge­sche­hen plötz­lich aus dem Ruder läuft“, so Lin­ne­mann. Zudem pocht die MIT auf eine bes­se­re Umset­zung der Impf­stra­te­gie. Ab März sol­len ver­stärkt Haus- und Betriebs­ärz­te für eine flä­chen­de­cken­de Imp­fung ein­ge­setzt werden.

Die MIT begrün­det ihre For­de­run­gen mit dem Scha­den, der durch den Lock­down ent­ste­he: „Der Lock­down belas­tet unse­re Gesell­schaft in einer Dimen­si­on, wie wir es seit Ende des zwei­ten Welt­krie­ges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vor­stands­be­schluss. Die Wirt­schaft sei in schwe­res Fahr­was­ser gera­ten. „Gan­ze Bran­chen kämp­fen ums Über­le­ben, unse­re Innen­städ­te dro­hen aus­zu­blu­ten. Gleich­zei­tig häu­fen wir neue Schul­den an und ver­en­gen damit die Spiel­räu­me zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen.“ Gera­de die Jüngs­ten in unse­rer Gesell­schaft sei­en durch geschlos­se­ne Schu­len und Kitas mas­siv betrof­fen. „Der Lock­down hat mas­si­ve Spät­fol­gen. Umso drin­gen­der braucht es jetzt einen neu­en Stra­te­gie­an­satz“, sagt Linnemann.

Dar­über hin­aus fass­te der MIT-Bun­des­vor­stand zwei wei­te­re Beschlüs­se zum Schutz des Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­bes sowie des Ein­zel­han­dels in den Innen­städ­ten. Die Außen­gas­tro­no­mie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strik­ten Auf­la­gen öff­nen dürfen.


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