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Aus dem Umland: Ein­stim­men auf Weihnachten

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Weih­nachts­märk­te und leben­di­ge Advents­ka­len­der sor­gen für vor­weih­nacht­li­che Stim­mung in der Gemein­de Apen

GEMEINDE APEN. Am Sams­tag, 30. Novem­ber 2019 von 14:00 bis 20:00 Uhr und am Sonn­tag, 01. Dezem­ber von 11:00 bis 18:00 Uhr, sor­gen die Ev.-luth. Kir­chen­ge­mein­de Apen und der Orts­bür­ger­ver­ein Apen auf dem Platz zwi­schen der Niko­lai-Kir­che und dem Ev.- Gemein­de­haus mit ihrem Weih­nachts­markt in Apen für weih­nacht­li­che Vor­freu­de. Es ent­steht eine klei­ne advent­li­che Buden­stadt mit zahl­rei­chen Ange­bo­ten. In 11 Weih­nachts­hüt­ten wer­den selbst gefer­tig­te Ker­zen, Laub­sä­ge- und Holz­ar­bei­ten, Advents­ge­ste­cke und vie­les mehr ange­bo­ten. Für das leib­li­che Wohl, Spaß und Span­nung ist eben­falls bes­tens gesorgt. Für die klei­nen Besu­cher dreht sich an bei­den Tagen ein schö­nes Karus­sell. Am Sonn­tag um 16:00 Uhr wird der Niko­laus erwartet.

Besinn­lich wird es auch beim Tan­ger Weih­nachts­markt, orga­ni­siert vom Orts­bür­ger­ver­ein Tan­ge und der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Nord­loh-Tan­ge, am Sonn­tag, 1. Dezem­ber ab 14:00 Uhr am Dörps­hus in Tan­ge. Zahl­rei­che Stän­de mit attrak­ti­ven Weih­nachts­ar­ti­keln sor­gen für eine hei­me­li­ge Atmo­sphä­re. Für die Kin­der steht wie­der das Wackel­boot bereit und der Niko­laus kommt eben­falls vorbei.

Etwas ganz Beson­de­res haben sich die Orts­bür­ger­ver­ei­ne Goden­s­holt und August­fehn-Stahl­werk e.V. ein­fal­len las­sen. In die­sen Gemein­de­tei­len gibt es wie­der den leben­di­gen Advents­ka­len­der. Ver­schie­de­ne Gast­ge­ber laden am Abend zu einer klei­nen Advents­fei­er ein, bei der zum Bei­spiel ein Advents­lied gesun­gen oder Gedich­te und Geschich­ten vor­ge­tra­gen werden.

In Goden­s­holt fin­det am 1. Advent als ers­tes „Tür­chen“ ab 09:00 Uhr im Gast­hof „Zum Alten Erb­krug“ ein Advents­früh­stück statt. Die wei­te­ren Ter­mi­ne wer­den durch den Orts­bür­ger­ver­ein mitgeteilt.

In August­fehn II fin­det der leben­di­ge Advents­ka­len­der täg­lich vom 01. bis zum 24. Dezem­ber statt. Gestar­tet wird, bis auf zwei Aus­nah­men immer um 18:30 Uhr. Am 06. Dezem­ber — Niko­laus, beginnt das Spek­ta­kel bereits um 17:00 Uhr und am Hei­lig­abend wird die letz­te Tür des Kalen­ders um 11:00 Uhr in der Evan­ge­lisch-frei­kirch­li­chen Gemein­de in August­fehn I geöffnet.

Am Sonn­tag, 08. Dezem­ber von 14:30 bis 18:00 Uhr lädt der Orts­bür­ger­ver­ein Vre­schen-Bokel, beim Dörps­hus „Boke­l­er School“ zum Niko­laus­markt mit Basar ein. Der Basar öff­net bereits um 11:00 Uhr sei­ne Türen. Auf dem Markt wird an ver­schie­de­nen Stän­den alles ange­bo­ten, was das „Weih­nachts­herz“ höher schla­gen lässt. Der Niko­laus kommt gegen ca. 16:30 Uhr vor­bei. Kar­ten für die Niko­lau­stü­ten kön­nen gegen eine klei­ne Spen­de in der Cafe­te­ria erwor­ben werden.

Der Orts­bür­ger­ver­ein August­fehn und die August­feh­ner Wer­be­ge­mein­schaft ver­an­stal­ten am Sams­tag, 14. Dezem­ber von 15:00 bis 22:00 Uhr und am Sonn­tag, 15. Dezem­ber von 14:00 bis 19:00 Uhr ihren Weih­nachts­markt auf dem Eisen­hüt­ten­ge­län­de in August­fehn I. Eine klei­ne Buden­stadt lädt hier zum Bum­meln und Ver­wei­len ein.

Wer bis dahin nicht bereits in Weih­nachts­stim­mung gekom­men ist, hat am Sams­tag, 21. Dezem­ber von 16:00 bis 22:00 Uhr ein letz­tes Mal Gele­gen­heit dazu. Der Sport­ver­ein Goden­s­holt ver­an­stal­tet am Sport­platz­ge­län­de in Goden­s­holt den letz­ten Weih­nachts­markt in der Gemein­de Apen.

Die Gemein­de­ver­wal­tung der Gemein­de Apen wünscht allen Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern eine besinn­li­che Advents­zeit und viel Spaß auf den Weih­nachts­märk­ten in unse­rer natür­lich lebens­wer­ten Gemein­de Apen. 


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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