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Nor­man Keil – „Weil ich bin“ Akus­tik Tour 2019

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  • Datum: 29. Novem­ber 2019
  • Uhr­zeit: 20 Uhr
  • Räum­lich­keit: Café
  • Preis: VVK: 17 € | AK: 20 €

Nor­man Keil – ein Name, so kan­tig, geer­det und direkt, wie auch die Lie­der des 37-jäh­ri­gen Singer/ Song­wri­ters aus Gies­sen. Von 2008 – 2016 wirk­te der im thü­rin­gi­schen Erfurt gebo­re­ne Musi­ker und Pro­du­cer als Gitar­rist und Songschreiber/ Ideen­ge­ber bei der Fury In The Slaugh­ter­house-Nach­fol­ge­band „Win­gen­fel­der“ mit und zählt seit mitt­ler­wei­le über sie­ben Jah­ren auch als Solo­künst­ler zu den auf­re­gends­ten, sehens­wer­tes­ten Geheim­tipps inner­halb der deutsch­spra­chi­gen Musik­land­schaft. Nach viel beach­te­ten Sup­port­shows für Grö­ßen wie Udo Lin­den­berg, Peter Maf­fay, Johan­nes Oer­ding oder Gre­gor Meyle arbei­tet Keil gera­de an sei­nem vier­ten Album, das im Sep­tem­ber 2018 erschei­nen soll.

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Lese­r­ECHO-Ver­lag
Mit Songs wie „Klas­sen­fahrt“, „Lisa“, Astro­naut“, „Per­fekt“ oder „Sprin­gen in die Nacht“ zeich­ne­te Nor­man Keil in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit für eupho­risch abge­fei­er­te Sta­di­on-Pop-Ohr­wür­mer verantwortlich.
Auf „#20sechzehn“ begann für den Mann mit dem dunk­len Hum­phrey Bogart-Hut und der schwar­zen Son­nen­bril­le ein ganz neu­es Kapi­tel: Schon mit der im Juli 2016 aus­ge­kop­pel­ten Vor­ab­sin­gle „Abso­lut OK“ hat er einen ers­ten Vor­ge­schmack des­sen abge­lie­fert, was Nor­man Keil so alles aus der Krem­pe zau­bert. Drei Jah­re hat sich Keil nach der Ver­öf­fent­li­chung von diver­sen Sin­gles, sei­nem 2010er Album­de­büt „Stau­bi­ge Plat­te“ sowie dem Nach­fol­ger „Klein­fein­da­heim: Stu­dio Nord Bre­men Ses­si­on“ (2015) Zeit gelas­sen, sich zu hin­ter­fra­gen, sich zu suchen, sich schließ­lich zu fin­den und sei­nen mar­kan­ten Signa­tu­re-Sound zwi­schen tra­di­tio­nel­lem Lie­der­ma­cher-Rock und moder­nem, fri­schen Pop völ­lig neu zu defi­nie­ren. Die Vor­stel­lung des 3. Nor­man Keil-Stu­dio­al­bums „#20sechzehn“ fand am 24.9.2016 auf Sylt im aus­ver­kauf­ten „Frie­sen­saal“ statt.
Er ver­folgt einen Pfad, den Nor­man Keil seit­her regel­mä­ßig auf teil­wei­se aus­ver­kauf­te Head­liner­tou­ren durch deut­sche Clubs geführt hat. Zusätz­lich war der cha­ris­ma­ti­sche Thir­ty-Some­thing im Vor­pro­gramm für Udo Lin­den­berg auf den Rock­li­ner 4, Peter Maf­fay bei Stars at Sea, sowie Gre­gor Meyle zu sehen und rock­te das Publi­kum wäh­rend sei­ner Shows auf dem Rio Rei­ser Gedenk­fes­ti­val oder der TUI-Schall­wel­len-Crui­se (auf der er neben eta­blier­ten Acts wie San­ti­a­no, Max Gie­sin­ger oder PUR als die Über­ra­schung des Fes­ti­vals gefei­ert wurde).
„Im Grun­de will ich nur mei­ne Geschich­ten erzäh­len“, so Keil über sei­ne Songs. „Dabei ist es mir egal, ob ich vor 10 oder vor 10.000 Leu­ten spie­le. Die gro­ße Kunst ist, das Publi­kum abzu­ho­len und mit auf einen Trip zu neh­men.“ Ein Trip, zu dem Nor­man Keil auch auf „#20sechzehn“ einlädt!
Schon immer hat ihn die Rei­bung und der Kon­trast gereizt – die­ses ganz beson­de­re Span­nungs­feld aus guten Zei­ten und schlech­ten Zei­ten, Höhen und Tie­fen, aus Lie­be und Glück, aber auch Ent­täu­schung, Ein­sam­keit und Ver­lust, die bis heu­te die wich­tigs­ten Moti­ve inner­halb sei­ner Songs dar­stel­len. Das Leben durch die unver­schnör­kel­te Bril­le von einem, der schon viel erlebt und noch mehr zu erzäh­len hat. Einer, der sich nicht ver­stel­len oder ver­bie­gen las­sen will, son­dern sich mit sei­ner direk­ten Art auch oft angreif­bar macht. Blu­mi­ge Meta­phern sucht man auf „#20sechzehn“ ver­geb­lich; statt ver­kitsch­te Deutsch-Pro­sa lie­fert Keil authen­ti­sche, ein­dring­li­che und vor allem fast schmerz­haft ehr­li­che Klar­tex­te mit deut­lich spür­ba­rem Hang zu Details. Ein emo­tio­na­les Log­buch sei­nes mal stei­len, mal stei­ni­gen Weges.
„Ich betrach­te mei­ne Songs als eine Art The­ra­pie, als etwas Selbst­rei­ni­gen­des. Zuerst habe ich immer ein kon­kre­tes The­ma, das mich beschäf­tigt und das ich irgend­wie ver­ar­bei­ten muss. Din­ge, die drin­gend aus mir raus müs­sen. Man­che Lie­der füh­ren ein Eigen­le­ben und suchen sich ihren Weg aus mei­nem Kopf.“ So wie die ers­te Sin­gle „Abso­lut OK“, in dem Keil die Unter­schie­de inner­halb einer Part­ner­schaft ver­han­delt. Auf dem nach vor­ne gehen­den „Rast­hof­tram­per“ wird die (wah­re) Geschich­te des schein­bar geschei­ter­ten Lebens­künst­lers und sei­nem unstill­ba­ren Frei­heits­drang erzählt; ein The­ma, das sich in ande­rer Form auch auf dem gesell­schafts­kri­ti­schen „Paris“ wider­spie­gelt. Mit „Ja sagen“ lässt Nor­mal Keil sei­nen Hei­rats­an­trag an sei­ne heu­ti­ge Frau Revue pas­sie­ren, hat mit Stu­dio­ver­sio­nen von „Sprin­gen in die Nacht“ und „Klas­sen­fahrt“ erst­ma­lig aktu­el­le Win­gen­feld-Live­clas­sics auf CD gebannt und resü­miert schließ­lich auf „Ikea“, was lei­der all­zu oft als aller­letz­te Rui­ne von einer kaput­ten Bezie­hung übrig bleibt: Ein Schrank zum Selbst-Zusam­men­bau­en. „Die­se Songs reflek­tie­ren das, was ich bin. Was mich aus Künst­ler und als Mensch aus­macht. All mei­ne Erfah­run­gen, all mei­ne ver­schie­de­nen Emo­tio­nen. Die Plat­te ist eine Art Ruck­sack, den ich in den letz­ten Jah­ren mit Erleb­nis­sen und Geschich­ten gefüllt habe, nun aus­lee­re und schaue, was ich aus den ein­zel­nen Bau­stei­nen Neu­es zusam­men­stel­len kann. Ein Blick zurück, aber auch nach vor­ne.“ Nor­man Keils ganz per­sön­li­cher Sprung vom Geheim­tipp­sta­tus in die brei­te Öffentlichkeit!

Mehr Infos unter: www.norman-keil.com

VVK: 13 € | AK: 16 € exklu­siv für Mit­glie­der des Zoll­haus­ver­eins (nur hier im Zollhaus!)

Tickets gibt es in Leer bei Mul­ti Süd, Mul­ti Nord und hier im Zoll­haus. Tickets kön­nen auch tele­fo­nisch über unser Büro unter der 0491 – 676 49 oder ganz bequem hier über das Ticket­for­mu­lar vor­be­stellt werden.


#Gewinn­spiel­hin­weis

Auf der Leera­ner Face­book­sei­te “Wir Leera­ner” ver­lost der Lese­r­ECHO Ver­lag und der  Zoll­haus­ver­ein e.V. Leer  2 Gäs­te­lis­ten­plät­ze für Nor­man Keil. Der Gewinn wird am Don­ners­tag, den 28. Novem­ber um 22:00 Uhr verlost.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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