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Hor­nis­sen und Wes­pen sind fried­li­cher als all­ge­mein gedacht

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Foto: Hel­ge May

Kein Grund zur Panik

Hor­nis­sen und Wes­pen sind fried­li­cher als all­ge­mein gedacht

Ob der Som­mer früh oder spät in die Gän­ge kommt, auf eines ist Ver­lass: Zu Kuchen oder Eis im Frei­en gesel­len sich schnell unge­be­te­ne Gäs­te. Der NABU gibt Tipps für den rich­ti­gen Umgang mit Wes­pen, Hor­nis­sen und Co.

Wer drau­ßen Obst­ku­chen, Saft und Eis genießt, lockt mit den süßen Spei­sen unge­be­te­ne Gäs­te an — Wes­pen. Der Ärger ist vor­pro­gram­miert – eini­ge schla­gen nach den hung­ri­gen gelb-schwar­zen Flie­gern und erzäh­len Hor­ror­ge­schich­ten. Nach wie vor hal­ten vie­le Men­schen Wes­pen und Hor­nis­sen für gefähr­lich. Die Lis­te der Vor­ur­tei­le ist lang.

Auf­klä­rung ist auch heu­te noch drin­gend not­wen­dig, denn kaum eine Tier­grup­pe ruft so hef­ti­ge Reak­tio­nen her­vor wie die­se unter dem wis­sen­schaft­li­chen Begriff Haut­flüg­ler zusam­men­ge­fass­ten Insek­ten. „Die Tat­sa­che, dass nur weni­ge Men­schen mit der Lebens­wei­se von Wes­pen oder Hor­nis­sen ver­traut sind, hat zur Bil­dung von Mythen und Vor­ur­tei­len bei­getra­gen“, erklärt NABU-Exper­tin Mela­nie von Orlow.

Durch eine bes­se­re Ein­schät­zung zum Teil bekann­ter Situa­tio­nen kön­nen selbst Hor­nis­sen und Men­schen fried­li­che Nach­barn wer­den. So ist es im Som­mer rat­sam, süße Nah­rungs­mit­tel im Frei­en abzu­de­cken. Außer­dem ist es sinn­voll, nicht nach anflie­gen­den Tie­ren zu schlagen.

Angst­schweiß kann übri­gens Angrif­fe aus­lö­sen. Dabei flie­gen nur zwei der acht in Deutsch­land hei­mi­schen Wes­pen­ar­ten auf Cola, Steak und Kuchen. Die Gemei­ne Wes­pe und die Deut­sche Wes­pe haben den Wes­pen ins­ge­samt einen schlech­ten Ruf ein­ge­brockt. Die Leid­tra­gen­den sind die Hor­nis­sen und die im Frei­en, in Büschen oder unter Vor­dä­chern nis­ten­den Lang­kopf­wes­pen, deren Nes­ter oft „vor­sorg­lich“ aus­ge­räu­chert werden.

So gehen Sie mit Wes­pen rich­tig um

NABU-Tipps zum gedeih­li­chen Miteinander

  • Am Kaf­fee­tisch und beim Gril­len: Wes­pen ste­chen sobald sie sich bedroht füh­len. Ver­mei­den Sie des­halb hef­ti­ge Bewe­gun­gen.
  • Auch das Weg­pus­ten der Tie­re ist nicht rat­sam: Das im Atem ent­hal­te­ne Koh­len­di­oxid gilt im Wes­pen­nest als Alarmsignal.
  • Nur zwei der acht hei­mi­schen Wes­pen­ar­ten ste­hen auf Süß­spei­sen und Fleisch / Wurst, näm­lich Deut­sche Wes­pe und Gemei­ne Wes­pe. Es ist sinn­voll, Nah­rungs­mit­tel im Frei­en abzu­de­cken und Res­te weg­zu­räu­men. Nach dem Essen soll­te bei Kin­dern der Mund abge­wischt wer­den, um die Wes­pen nicht anzulocken.
  • Um von den unge­lieb­ten Tisch­gäs­ten gänz­lich in Ruhe gelas­sen zu wer­den, emp­fiehlt sich eine Ablenk­füt­te­rung. Die Schü­le­rin­nen Mai­ke Sie­ler und Hen­ri­ke Wei­de­mann fan­den bei einem Expe­ri­ment für „Jugend forscht“ her­aus, dass sich über­rei­fe Wein­trau­ben dazu am bes­ten eig­nen. Fünf bis zehn Meter vom Ort des eigent­li­chen Gesche­hens ent­fernt auf­ge­stellt, hal­ten die Früch­te die Wes­pen in Schach. Vor­sicht: Unver­dünn­te Mar­me­la­de oder rei­ner Honig wir­ken als Ablen­kung weni­ger gut. Sie machen die Tie­re aggres­siv. Vom Kauf von mit süßem Saft oder Bier gefüll­ten Wes­pen­fal­len rät der NABU ganz ab. Die Tie­re ster­ben in der Flüs­sig­keit einen qual­vol­len Tod. Zudem gehen nur alte Tie­re in die Fal­le. Das akti­ve Volk wird nicht dezimiert.
  • Wes­pen kön­nen von Gerü­chen wie Par­fum, Cremes, Holz­mö­bel­po­li­tur oder ähn­li­chen Düf­ten ange­zo­gen wer­den. Außer­dem flie­gen Sie ger­ne auf bun­te Kleidung.
  • Sobald man doch ein­mal gesto­chen wur­de, hilft es, eine hal­bier­te Zwie­bel auf den Stich zu drü­cken. Durch die äthä­ri­schen Öle und Ver­duns­tungs­käl­te wird der Schmerz und die Schwel­lung gelindert.

Am und im Haus

  • Um Wes­pen, Bie­nen und ande­re Insek­ten aus dem Haus zu hal­ten, emp­fiehlt es sich, Flie­gen­ga­ze an Fens­tern und Türen anzu­brin­gen, ins­be­son­de­re an Küchen‑, Bad- und Kinderzimmerfenstern.
  • Haben sich trotz aller Vor­keh­run­gen Wes­pen ins Haus ver­irrt, wird ein Glas über das Insekt gestülpt und vor­sich­tig ein Stück Papier als Boden unter­ge­scho­ben, um das Tier wie­der nach drau­ßen zu bringen.
  • Wes­pen­nes­ter am Haus dür­fen nicht ein­fach ein­ge­schlos­sen wer­den, da sich die Tie­re dann einen ande­ren Aus­gang suchen und so ins Haus gelan­gen kön­nen. Am ver­schlos­se­nen Ein­flug­loch müs­sen Sie dann mit aggres­si­ven Wes­pen rechnen.
  • Bleibt man auf einer Distanz von zwei bis drei Metern zum Nest und ver­sperrt die Flug­bahn der Wes­pen nicht, füh­len sie sich nicht bedroht.
  • Obst recht­zei­tig abern­ten und auf­sam­meln. Blatt­läu­sen mit bio­lo­gi­schen Maß­nah­men vor­beu­gen bezie­hungs­wei­se die­se bekämp­fen, da die süßen Aus­schei­dun­gen der Läu­se Wes­pen anziehen.
  • Als ein­zi­ge Wes­pen­art flie­gen Hor­nis­sen auch bei Nacht – dem­entspre­chend kön­nen sie sich dann an Par­ty­be­leuch­tun­gen, erleuch­te­ten Fens­tern oder Haus­ein­gangs­be­leuch­tun­gen sam­meln. Hier soll­te man die Gele­gen­heit beim Schop­fe packen, unnö­ti­ge Licht­ver­schmut­zung zu been­den oder zumin­dest zu begren­zen: Haus- und Weg­be­leuch­tun­gen soll­ten mit Bewe­gungs­mel­dern ver­se­hen sein, um wirk­lich nur bei Bedarf zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Dau­er­haf­te Beleuch­tun­gen soll­ten mög­lichst schwach aus­fal­len, bei­spiels­wei­se durch Ver­wen­dung von LED-Strah­lern. Unnö­tig sind Licht­quel­len, die ihr Licht unge­rich­tet abstrah­len, wie Kugel­leuch­ten oder Leuch­ten mit Reflek­to­ren­schirm. Sie soll­ten bes­ser gegen ziel­ge­rich­te­te Punkt­strah­ler ersetzt wer­den. Wer sich an der Licht­far­be nicht stört, soll­te Natri­um­dampf­lam­pen wäh­len, deren Licht­spek­trum für nächt­li­che Insek­ten schlecht wahr­nehm­bar ist. Am bes­ten aber ist es, Licht­quel­len wann immer mög­lich abzu­schal­ten oder erst in Betrieb zu neh­men, wenn das Fens­ter geschlos­sen ist – das gilt auch für den Fernseher.
  • Wes­pen kön­nen Holz­ver­scha­lun­gen oder Holz­ver­klei­dun­gen leicht beschä­di­gen, da sie das Holz als Grund­stoff zum Bau ihrer Nes­ter ver­wen­den. Wenn Sie sicher gehen möch­ten, dass Ihre Holz­ver­klei­dun­gen intakt blei­ben, soll­ten Sie die­se mit umwelt­freund­li­chen Lacken und Far­ben regel­mä­ßig pflegen.
  • Nach den ers­ten Frost­näch­ten im Herbst gehen die Wes­pen ein. Man kann das Nest dann gefahr­los ent­fer­nen. Es emp­fiehlt sich, die Stel­le gut zu säu­bern, denn Wes­pen ori­en­tie­ren sich am Geruch. Woh­nungs­su­chen­de Köni­gin­nen könn­ten sonst im nächs­ten Jahr wie­der an der Stel­le ein­fin­den, an der es „nach Wes­pe riecht“.
  • Falls sich Wes­pen an ungüns­ti­ger Stel­le ange­sie­delt haben, wen­den Sie sich an Fach­kun­di­ge vor Ort für eine Bera­tung. Manch­mal gibt es sogar die Mög­lich­keit, ein pro­ble­ma­ti­sches Nest scho­nend umsie­deln zu las­sen anstatt es gleich dem Schäd­lings­be­kämp­fer zu über­las­sen. Falls eine Abtö­tung unum­gäng­lich ist, wen­den Sie sich an öko­lo­gisch arbei­ten­de Schäd­lings­be­kämp­fer, die sich zum Bei­spiel am Berufs­ver­band­sie­gel des vFöS (Ver­ein zur För­de­rung der öko­lo­gi­schen Schäd­lings­be­kämp­fung) erken­nen las­sen. Las­sen Sie sich immer erklä­ren und zei­gen, wel­che Mit­tel der Schäd­lings­be­kämp­fer ein­set­zen will. Ins­be­son­de­re bei der Abtö­tung von Wes­pen­nes­tern in Roll­la­den­käs­ten kann es zu einer unnö­ti­gen Raum­luft­kon­ta­mi­na­ti­on kom­men, wenn unge­eig­ne­te Mit­tel ein­ge­setzt werden.
  • Übri­gens besteht kein grund­sätz­li­cher Anspruch des Nach­barns auf Ent­fer­nung des Nes­tes. Man haf­tet also nicht für das Nest und sei­ne Fol­gen, es sei denn, man hat es gezielt und bewusst dort angesiedelt.
  • Die meis­ten Wes­pen­ar­ten sind kurz­zy­klisch und ab Ende August wie­der ver­schwun­den. Die Nes­ter, die dann noch aktiv sind und wach­sen, sind Nes­ter der Deut­schen oder der Gemei­nen Wes­pe. Gene­rell kann man sagen, dass alle Arten, deren Nes­ter man sieht – also frei­hän­gend im Gebüsch oder unter dem Schup­pen­dach – den „unpro­ble­ma­ti­schen“ Arten zuzu­ord­nen sind, die früh­zei­tig ver­schwin­den und die auch kei­ne Bau­schä­den verursachen.
  • Wes­pen­nes­ter in Roll­la­den­käs­ten oder unter Dach­zie­geln sind in der Regel Nes­ter von Kurz­kopf­wes­pen. Die­se kön­nen, müs­sen aber nicht Schä­den an der Bau­sub­stanz anrich­ten. Ach­ten Sie auf das Aus­tra­gen von Mate­ri­al, wie Däm­mung bei­spiels­wei­se. Ein knab­bern­des Geräusch ist dahin­ge­gen kein Hin­weis auf Nage­tä­tig­keit: Wie bei Hor­nis­sen bet­teln die Lar­ven mit Kratz­ge­räu­schen an den Zell­wän­den; zudem klin­gen die Lauf­ge­räu­sche der Tie­re auf den Waben wie Nagen. Aller­dings kann es beson­ders im Herbst dazu kom­men, dass die Wes­pen die Wär­me suchen und in Innen­räu­me kom­men.
  • Hor­nis­sen machen kei­ne unmit­tel­ba­ren Bau­schä­den durch Bena­gen, wie das zum Bei­spiel Wes­pen tun kön­nen. Aller­dings koten sie unter­halb des Nes­tes flüs­sig ab, dies kann Schä­den am Bau­werk, wie Ver­fär­bung oder Gerü­che ver­ur­sa­chen. Sofern mög­lich, bie­tet sich das Unter­stel­len eines Eimers oder Wan­ne mit Kat­zen­streu an – zumin­dest soll­te man unter dem Nest Befind­li­ches ent­fer­nen oder abdecken.
  • Hor­nis­sen genie­ßen durch die Bun­des­ar­ten­schutz­ver­ord­nung beson­de­ren Schutz. Wer­den Nes­ter ohne Geneh­mi­gung zer­stört oder umge­sie­delt, kann es zu hohen Geld­bu­ßen kom­men. Ist die Umsied­lung eines Hor­nis­sen­nes­tes not­wen­dig und nur eine Zer­stö­rung sinn­voll, bean­tra­gen Sie dies bit­te bei Ihrer Stadt oder Gemein­de. Auf jeden Fall soll­ten Sie einen Exper­ten zu Hil­fe bitten.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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Land kauft 34 neue Züge für den Regio­nal­ver­kehr in Niedersachsen

Alt­hus­mann: Größ­te Inves­ti­ti­on in Nie­der­sach­sens Schie­nen­ver­kehr — 760 Mil­lio­nen Euro für moder­ne Mobi­li­tät und Klimaschutz Nie­der­sach­sen soll ins­ge­samt 34 neue...

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Siche­re und fai­re Abschluss­prü­fun­gen in der Corona-Pandemie

Mit zwei wei­te­ren Bau­stein aus der „10-Punk­te-Agen­da” sind die Schu­len am heu­ti­gen Don­ners­tag über die Abläu­fe der Abschluss­prü­fun­gen 2021 im...

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Top-Azu­bis kom­men aus Ostfriesland

Lisa­H­arms: Ihr Gesel­len­stück fer­tig­te sie für eine fik­ti­ve Umwelt­or­ga­ni­sa­ti­on an. Foto: Scha­de­wald Fotografie Im Leis­tungs­wett­be­werb des Hand­werks rei­hen sich drei...