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Coro­na: Abbren­nen der Oster­feu­er wird am ers­ten Okto­ber­wo­chen­en­de nachgeholt

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Kreis, Städ­te und Gemein­den haben gemein­sam einen Ter­min festgelegt
 
In Nie­der­sach­sen durf­ten wegen der Coro­na-Kri­se zu Ostern weder öffent­li­che noch pri­va­te Oster­feu­er abge­brannt wer­den. Das Brauch­tums­feu­er wird im Land­kreis Leer jetzt am ers­ten Wochen­en­de im Okto­ber nach­ge­holt. Dies teilt der Land­kreis Leer gemein­sam mit den kreis­ei­ge­nen Städ­ten und Gemein­den mit. Mög­lich macht dies ein Erlass des Nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums vom 2. April 2020, der den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit eröff­net, ein­ma­lig und unter stren­gen Auf­la­gen für die Ver­an­stal­ter das Brauch­tums­feu­er auf einen spä­te­ren Zeit­punkt im Jahr zu verschieben.
 
Bereits im April hat­te Land­rat Mat­thi­as Groo­te mit­ge­teilt, dass sich die Städ­te und Gemein­den gemein­sam mit der Kreis­ver­wal­tung auf einen ein­heit­li­chen Ter­min eini­gen wol­len. Das Abbren­nen der Oster­feu­er ist im gesam­ten Kreis­ge­biet somit für den 3. und 4. Okto­ber vor­ge­se­hen. Es gibt jedoch stren­ge Auflagen:
 
 
Wäh­rend der Feu­er sind die dann gel­ten­den Rege­lun­gen zum Schutz vor der Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­hal­ten. Das Land Nie­der­sach­sen hat bereits Ände­run­gen an der bestehen­den Ver­ord­nung ange­kün­digt, die ab dem 1. Okto­ber gel­ten werden.
 
 
Die all­ge­mei­nen Hin­wei­se für Brauch­tums­feu­er sind auch beim Abbren­nen im Okto­ber maß­ge­bend. Ins­be­son­de­re ist dar­auf zu ach­ten, das bereits auf­ge­schich­te­te Holz vor dem Abbren­nen noch ein­mal umzu­sta­peln, um Tie­re, die sich im Holz­hau­fen ver­ste­cken, zu schützen.
 
 
Anlie­fe­run­gen wei­te­rer Brenn­ma­te­ria­li­en sind nicht gestattet.
 

Anzei­ge:
 

 

Die Fas­zi­na­ti­on Feu­er und wie man Die­ses krea­tiv hand­werk­lich in jedes Zuhau­se brin­gen kann, brach­ten den Inha­ber und Geschäfts­füh­rer Ulf Plag­ge-Pop­ken bereits 1984 dazu, sich mit einem eige­nen Kamin-und Kachel­ofen­stu­dio selbst­stän­dig zu machen.

1987 bezog das Unter­neh­men als Fir­ma „Ulf Plag­ge-Pop­ken – Kachel­ofen und Kamin­stu­dio“ die ers­ten eige­nen Räu­me in Rhau­der­fehn und prä­sen­tier­te sich als Part­ner eini­ger der bedeu­tends­ten Her­stel­ler der Ofen- und Kachelindustrie.

Fach­be­ra­tung, Qua­li­tät, gute Ser­vice­leis­tung  und die Lie­be zum Detail brach­ten immer mehr posi­ti­ve Refe­ren­zen. Die immer höhe­re Nach­fra­ge lie­ßen die Fir­ma immer wei­ter wach­sen,  so das im Indus­trie­ge­biet „Am gro­ßen Stein“ in Hesel eine neue, grö­ße­re Aus­stel­lung geplant und errich­tet wurde.

1997 war es dann end­lich soweit: Das „Hese­ler-Kamin­stu­dio,  Plag­ge-Pop­ken GmbH“ bezog die ca. 600qm gro­ße Aus­stel­lung,  in der ein umfang­rei­ches Ange­bot an Kamin­öfen, Speck­stein­öfen und Kamin­an­la­gen moderns­ter Brenn­kul­tur gezeigt wird. Beein­dru­cken­de Design-Kamin­an­la­gen run­den die Fül­le des Ange­bo­tes ab. Bis zu sie­ben bren­nend ange­schlos­se­ne Kami­ne geben Auf­schluss über die Brenn­qua­li­tät der hier ver­trie­be­nen Modelle.

Seit lan­gem ist das Hese­ler Kamin­stu­dio als Impor­teur von Speck­stein­öfen aus Finn­land des Her­stel­lers NunnaU­uni aktiv und belie­fert meh­re­re Fach­be­trie­be im Nord­wes­ten wie auch Pri­vat­kund­schaft in der Regi­on. In der Aus­stel­lung wird eine gro­ße Aus­wahl an Speck­stein­öfen, bekannt als “die Heiz­wun­der” präsentiert.

Heu­te ist das Hese­ler-Kamin­stu­dio als einer der größ­ten Ofen­bau- Meis­ter­be­trie­be im Nor­den bekannt und ist Part­ner aller nam­haf­ter Her­stel­ler der Branche.

Weit über den Nor­den hin­aus bie­tet das Hese­ler-Kamin­stu­dio inzwi­schen auch mit kom­pe­ten­ter Bera­tung am Tele­fon und einer infor­ma­ti­ven Home­page sei­ne Öfen und Kami­ne in ganz Euro­pa an und ver­sen­det die­se deutsch­land­weit sogar versandkostenfrei. 

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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