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Cara­va­ning-Tou­ris­mus ent­wi­ckelt eine immer grö­ße­re Bedeu­tung für Deutschland

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Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Borkum / Text:  Cara­va­ning Indus­trie Ver­band e.V. (CIVD)

Cara­va­ning wird seit Jah­ren quer durch die Gesell­schaft immer popu­lä­rer. Das zeigt die stei­gen­de Nach­fra­ge nach neu­en, gebrauch­ten und gemie­te­ten Rei­se­mo­bi­len und Cara­vans. Gera­de in die­sen Zei­ten erhält die Urlaubs­form zusätz­li­chen Zulauf, da das indi­vi­du­el­le Rei­sen im aut­ar­ken Fahr­zeug mit eige­nen Wohn‑, Schlaf‑, Koch- und Sani­tär­mög­lich­kei­ten in die­sen Zei­ten beson­ders sicher ist. Davon pro­fi­tiert vor allem die Tou­ris­mus­bran­che in Deutsch­land, denn vie­le deut­sche Cara­va­ning-Fans ver­rei­sen im eige­nen Land. Das Deut­sche Wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­che Insti­tut für Frem­den­ver­kehr e. V. an der Uni­ver­si­tät Mün­chen (dwif) hat in einer neu­en Stu­die die Effek­te für die Wirt­schaft durch Cara­va­ning-Urlau­ber ermit­telt. Ergeb­nis: 14,8 Mil­li­ar­den Euro Umsatz im Jahr 2019 – ein deut­li­cher Anstieg um 17,6 Pro­zent seit 2016. 

1,6 Mio. Frei­zeit­fahr­zeu­ge in Deutsch­land – Ten­denz steigend 

Knapp 1,3 Mil­li­on Frei­zeit­fahr­zeu­ge (700.000 Cara­vans und 590.000 Rei­se­mo­bi­le) sind inzwi­schen offi­zi­ell in Deutsch­land zuge­las­sen – Ten­denz stark stei­gend. Cir­ca 110.000 zusätz­li­che Fahr­zeu­ge sind als Pkw zuge­las­sen, wer­den aber durch Um- und Aus­bau­ten aber auch für tou­ris­ti­sche Zwe­cke genutzt. Rund 230.000 wei­te­re Fahr­zeu­ge waren auf Cam­ping­plät­zen im Dau­er­ein­satz. Das macht in Sum­me über 1,6 Mil­lio­nen Fahrzeuge. 

Über­nach­tungs­zah­len und Zahl der „Tou­ris­tik-Cam­per“ stei­gen stetig 

Tou­ris­ti­sche Cam­per tätig­ten 2019 51 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen auf deut­schen Cam­ping­plät­zen. Das ist sind 2,6 Pro­zent mehr als 2016 (49,7 Mil­lio­nen). Rei­se­mo­bil­stell­plät­ze zähl­ten im ver­gan­ge­nen Jahr 16,6 Mil­lio­nen Über­nach­tung – ein Wachs­tum von stat­ten 23,0 Pro­zent zu 2016. Rei­se­mo­bi­lis­ten mach­ten zudem 17,5 Mil­lio­nen Tages­rei­sen – 20,7 Pro­zent mehr als vor drei Jah­ren (14,5 Mil­lio­nen). Zudem wur­den 52,9 Mil­lio­nen Auf­ent­halts­ta­ge von Dau­er­cam­pern in Deutsch­land gezählt. Das bedeu­te­ten einen Rück­gang von 11,5 Pro­zent ver­glei­chen mit 2016 (59,8 Mil­lio­nen). Ins­ge­samt ergibt das 138 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen bzw. Tages­rei­sen im Jahr 2019. „Haupt­rei­ber der Ent­wick­lung ist der Rei­se­mo­bil­tou­ris­mus. Betrach­tet man die letz­ten drei Jah­re, so gewin­nen tou­ris­ti­sche Cam­per immer mehr an Bedeu­tung. Die Über­nach­tungs­zah­len von Dau­er-Cam­pern sind hin­ge­gen deut­lich zurück­ge­gan­gen“, erklärt Dr. Bern­hard Har­rer, Vor­stand des dwif. 

Gene­rier­te Umsät­ze durch Cam­per wach­sen kontinuierlich

Die Unter­su­chung des dwif ergab, dass jeder Cara­va­ner und Rei­se­mo­bi­list pro Urlaubs­tag rund 50 Euro aus­gibt. Hin­zu kom­men Besu­cher wie Ver­wand­te und Freun­de. Die Aus­ga­ben die­ser Per­so­nen in den Ziel­ge­bie­ten zusam­men­ge­nom­men erge­ben 5,4 Mil­li­ar­den Euro. Ein Plus von 8,6 Pro­zent gegen­über 2016. Wesent­li­cher Trei­ber sind Rei­se­mo­bi­lis­ten. Ihr Kon­sum im Ziel­ge­biet außer­halb von Cam­ping­plät­zen stieg um 27,1 Pro­zent auf 1,7 Mrd. Euro. Tou­ris­ti­sche Cam­per auf Cam­ping­plät­zen sind für 2,6 Mil­li­ar­den Euro ver­ant­wort­lich (plus 6,8 Pro­zent), Dau­er-Cam­per hin­ge­gen nur für 1,1 Mil­li­ar­den Euro. Zudem sind ihre Umsät­ze deut­lich rück­läu­fig (minus 8,1 Pro­zent). Die Aus­ga­ben ver­tei­len sich neben den Über­nach­tungs­kos­ten vor allem auf den Ein­zel­han­del, die Gas­tro­no­mie und alle For­men von Frei­zeit- und Kul­tur­ange­bo­ten. Einen wich­ti­gen Fak­tor stel­len auch die Inves­ti­tio­nen der Cara­va­ning-Tou­ris­ten in Equip­ment in Höhe von 4,7 Mil­li­ar­den Euro dar und die Fahrt­kos­ten, die sich auf 4,6 Mil­li­ar­den Euro sum­mier­ten. Davon pro­fi­tiert auch der deut­sche Fis­kus: der Steu­er­ef­fekt stieg um 19,1 Pro­zent auf knapp 3 Mil­li­ar­den Euro. 

Vie­le Wirt­schafts­zwei­ge und der länd­li­che Raum profitieren

Ins­ge­samt ermit­tel­te die Stu­die Umsät­ze von 14,8 Mil­li­ar­den Euro. Geld, das im Wirt­schafts­kreis­lauf bleibt, wie Dr. Har­rer aus­führt: „Die Betrei­ber von Cam­ping- und Reis­mo­bil­stell­plät­zen bezah­len Waren­lie­fe­ran­ten wie Ener­gie­ver­sor­ger oder Bäcke­rei­en zudem Dienst­leis­ter wie Hand­werks­be­trie­be, Wer­be­agen­tu­ren, Steu­er­be­ra­ter, Ver­si­che­run­gen und die Kre­dit­wirt­schaft.“ „Cara­va­ning-Tou­ris­mus ist ein bedeu­ten­der Wirt­schafts­fak­tor und Job­ga­rant vor allem für den länd­li­chen Raum und struk­tur­schwa­che Regio­nen“, ergänzt Dani­el Onggo­wi­nar­so, Geschäfts­füh­rer des Cara­va­ning Indus­trie Ver­ban­des (CIVD). „Die Coro­na-Pan­de­mie hat kaum eine Bran­che so hart getrof­fen wie den Tou­ris­mus. Es freut uns, zu sehen, dass der Bereich Cam­ping und Cara­va­ning der­zeit trotz­dem bzw. beson­ders gut läuft. Ins­be­son­de­re der Rei­se­mo­bil­tou­ris­mus hat über die ver­gan­ge­nen Jah­re enorm an Bedeu­tung für den Deutsch­land­tou­ris­mus gewon­nen. Das wird sich nun noch ein­mal ver­stär­ken“, erklärt Nor­bert Kunz, Geschäfts­füh­rer des Deut­schen Tou­ris­mus­ver­ban­des (DTV). „Gera­de stei­gen vie­le Deut­sche auf Cara­va­ning-Urlaub um, da man beim indi­vi­du­el­len Rei­sen mit einem aut­ar­ken Rei­se­mo­bil oder Cara­van unter den der­zei­ti­gen Umstän­den beson­ders sicher ist“, erklärt Onggowinarso.

Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur ver­bes­sern, um Poten­zia­le voll auszuschöpfen

Um die gro­ßen Poten­zia­le die­ser Urlaubs­form noch stär­ker aus­zu­schöp­fen, for­dert der CIVD eine Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen wie eine Ver­ein­fa­chung des Bun­des­mel­de­ge­set­zes und die stär­ke­re För­de­rung des Neu- und Aus­baus von Rei­se­mo­bil­stell­plät­zen. Das dwif hat im Rah­men der Stu­die eine quan­ti­ta­ti­ve Befra­gung der 4.200 Stell­plät­ze in Deutsch­land durch­ge­führt. Ins­ge­samt bie­ten die­se Kapa­zi­tä­ten für 67.230 Rei­se­mo­bi­le – 8,4 Pro­zent mehr als vor drei Jah­ren. Die Zahl der Über­nach­tun­gen ist im sel­ben Zeit­raum jedoch um 19,5 Pro­zent gewach­sen, folgt steigt die Aus­las­tung. „Set­zen sich die bei­den Ent­wick­lun­gen in den kom­men­den Jah­ren fort – wovon aus­zu­ge­hen ist – lau­fen wir in ein Pro­blem. Wir ste­hen daher im kon­struk­ti­ven Dia­log mit der Poli­tik, um die iden­ti­fi­zier­ten Hemm­nis­se, ins­be­son­de­re zu lan­ge Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren, abzu­bau­en. Die Stu­die zeigt, wel­che wirt­schaft­li­chen Chan­cen die Schaf­fung von Stell­platz­ka­pa­zi­tä­ten bie­tet“, sagt Onggowinarso. 

Hoher Besuch auf dem Mus­ter-Stell­platz auf dem Cara­van Salon

Auf dem ges­tern zu Ende gegan­ge­nen Cara­van Salon in Düs­sel­dorf zeig­te der CIVD zusam­men mit star­ken Part­nern wie dem ADAC und dem DTV auf einem Mus­ter-Stell­platz, wie ein moder­ner und erfolg­rei­cher Stell­platz aus­se­hen kann. Zahl­rei­che Ent­schei­der aus der Kom­mu­nal­po­li­tik nutz­ten die Gele­gen­heit und lie­ßen sich von den Exper­ten indi­vi­du­ell bera­ten. Am Eröff­nungs­wo­chen­en­de hat­ten sich dort bereits NRW-Wirt­schafts­mi­nis­ter Andre­as Pink­wart und der Tou­ris­mus­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung Tho­mas Bareiß über den wach­sen­den Wirt­schafts­zweig informiert.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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