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Mehr Tier­schutz in der Manege

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Bun­des­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner legt Ver­ord­nung zum Ver­bot zahl­rei­cher Wild­tie­re in rei­sen­den Zir­kus­sen vor

Die Bun­des­mi­nis­te­rin für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft, Julia Klöck­ner, sorgt für mehr Tier­schutz in Zir­kus­sen. Die Minis­te­rin hat heu­te einen Ver­ord­nungs­ent­wurf vor­ge­stellt, der die Zur­schau­stel­lung zahl­rei­cher Wild­tier­ar­ten dort verbietet.

Die Hal­tung im Zir­kus­be­trieb ist für die Tie­re eine gro­ße Belas­tung: Sie sind an bis zu 50 wech­seln­den Orten im Jahr, Gehe­ge und Aus­läu­fe sind beengt. Dabei haben Wild­tie­re – im Ver­gleich zu domes­ti­zier­ten Tie­ren – höhe­re Ansprü­che, wenn es um eine art­ge­rech­te Hal­tung geht. Der Umgang mit dem Men­schen und man­gel­haf­te Hal­tungs­be­din­gun­gen ver­ur­sa­chen bei Wild­tie­ren deut­lich mehr Stress als bei Haustieren.

Wild­tier­ar­ten wie etwa Groß­kat­zen sind von dem Ver­bot noch nicht betroffen.

Des­halb ver­bie­tet Bun­des­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner fol­gen­de Tie­re in Wan­der­zir­kus­sen: Giraf­fen, Ele­fan­ten, Nas­hör­ner, Fluss­pfer­de, Pri­ma­ten und Groß­bä­ren. Die­se Tie­re dür­fen nicht neu ange­schafft wer­den. Ande­re Wild­tier­ar­ten – etwa Groß­kat­zen – sind nach Exper­ten­mei­nun­gen nicht rechts­si­cher zu ver­bie­ten. Dafür wür­den der­zeit juris­tisch ver­wert­ba­re wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se nicht ausreichen.

Julia Klöck­ner: „Wild­tie­re gehö­ren nicht in die Mane­ge. Gera­de in Wan­der­zir­kus­sen lei­den sie unter dem stän­di­gen Rei­sen, den oft nicht art­ge­rech­ten Bedin­gun­gen vor Ort. Klar ist des­halb: Hier geht der Tier­schutz vor! Mit der Ver­ord­nung kom­men wir einen gro­ßen Schritt vor­an. Ver­bun­den mit dem kla­ren Ziel, das jetzt vor­ge­leg­te Ver­bot auf ande­re Wild­tier­ar­ten aus­zu­wei­ten. Vor­aus­set­zung dafür ist die wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge – damit ein Ver­bot auch rechts­si­cher ist und bei Kla­ge Bestand hat.“

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Zudem legt die Ver­ord­nung erst­mals spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an die Hal­tung aller Tie­re in Zir­kus­sen fest. Das umfasst etwa:

• die Unter­brin­gung in geeig­ne­ten Hal­tungs­ein­rich­tun­gen,
• die Ver­sor­gung der Tie­re durch fach­kun­di­ge Per­so­nen,
• Maß­nah­men für die Behand­lung kran­ker oder ver­letz­ter Tie­re,
• die Beför­de­rung in geeig­ne­ten Trans­port­mit­teln,
• die Beschrän­kung der Beför­de­rungs­dau­er auf das erfor­der­li­che Maß sowie
• die Trai­nings­be­din­gun­gen nach Alter, Ver­an­la­gung, Leis­tungs­be­reit­schaft, kör­per­li­che Belast­bar­keit und Ausbildungsstand.

Hin­ter­grund:
• Das BMEL hat bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­schie­de­ne Initia­ti­ven ergrif­fen, um den Tier­schutz bei Zir­kus­tie­ren zu ver­bes­sern. Hier­zu gehören:

+ die Erar­bei­tung und Ver­öf­fent­li­chung der Zir­kus­leit­li­ni­en,
+ der Erlass der Zir­kus­re­gis­ter­ver­ord­nung und
+ die Über­ar­bei­tung des Gut­ach­tens über Min­dest­an­for­de­run­gen an die Hal­tung von Säugetieren.

• Sowohl die Zir­kus­leit­li­ni­en als auch das Säu­ge­tier­gut­ach­ten die­nen den Tier­hal­tern und den Über­wa­chungs­be­hör­den als Ori­en­tie­rung bei der Ent­schei­dung, ob eine Tier­hal­tung den Anfor­de­run­gen des § 2 des Tier­schutz­ge­set­zes entspricht.

Fotos: Ingo Ton­sor @Leser-ECHO.de ( Papenburg ) 

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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