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E‑Bikes sol­len güns­ti­ger werden

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E‑Bikes wer­den immer belieb­ter. Jeder Fünf­te besitzt ein oder meh­re­re E‑Bikes (16 Pro­zent) bzw. plant, eines zu kau­fen (5 Pro­zent). Das ergibt eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge von Kant­ar im Auf­trag des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands (vzbv). Dabei geben Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher viel Geld für die Anschaf­fung eines Fahr­rads mit Elek­tro­mo­tor aus. 42 Pro­zent zahl­ten mehr als 2.000 Euro, knapp jeder vier­te Befrag­te (23 Pro­zent) sogar mehr als 3.000 Euro. Jedoch besit­zen nur sechs Pro­zent der Haus­hal­te mit einem Ein­kom­men unter 1.500 Euro net­to bereits ein E‑Bike. „Kli­ma­schutz darf kein Luxus­gut sein. Damit das Poten­zi­al für eine ver­brau­cher­freund­li­che Mobi­li­täts­wen­de genutzt und vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher umstei­gen kön­nen, muss die Poli­tik aktiv wer­den“, sagt Mari­on Jung­bluth, Lei­te­rin Team Mobi­li­tät und Rei­sen beim vzbv.

„E‑Bikes machen Fahr­rad­fah­ren für vie­le Ver­brau­cher attrak­tiv. Denn lan­ge Stre­cken oder Stei­gun­gen sind mit elek­tri­schem Rücken­wind kaum ein Pro­blem. Weil E‑Bikes bei Ver­brau­chern immer belieb­ter wer­den, muss es auch preis­lich attrak­ti­ve Model­le geben“, so Jungbluth.

„Der Second­hand-Markt ist bis­her unter­ent­wi­ckelt. Damit sich dies ändert, muss der Zustand des Akkus für Ver­brau­cher jeder­zeit aus­les­bar sein. Ein Ersatz­ak­ku schlägt mit cir­ca 600 Euro kräf­tig ins Bud­get. Unsi­cher­heit über den Gesund­heits­zu­stands des Akkus führt dazu, dass Ver­brau­cher davor zurück­scheu­en, ein gebrauch­tes E‑Bike zu kau­fen“, so Jungbluth.

 

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Mehr­heit möch­te E‑Bikes län­ger nutzen

Die Mehr­heit der Befrag­ten möch­te ihr E‑Bike zehn (41 Pro­zent) bezie­hungs­wei­se elf Jah­re und län­ger (39 Pro­zent) nut­zen. Das bedeu­tet, dass Ver­brau­cher min­des­tens ein­mal den Akku wech­seln müs­sen. Doch nicht bei allen E‑Bikes geht das. Auch Ersatz­tei­le sind durch den schnel­len Modell­wech­sel oft nicht ver­füg­bar. „Repa­rier­bar­keit von E‑Bikes, Ersatz­teil­ver­füg­bar­keit und der Aus­tausch des Akkus sind gesetz­lich nicht gere­gelt. Das muss sich ändern“, so Jungbluth.

Der vzbv for­dert, E‑Bikes in die Regu­lie­rung des EU-Öko­de­signs auf­zu­neh­men, um Qua­li­tät und Halt­bar­keit sowie Repa­rier­bar­keit und Ersatz­teil­ver­füg­bar­keit sicher­zu­stel­len. Zudem muss gesetz­lich gere­gelt wer­den, dass Ver­brau­cher den Akku leicht ent­fer­nen und aus­tau­schen kön­nen. Wech­sel-Akkus soll­ten künf­tig für eine fest­ge­leg­te Nut­zungs­dau­er bereit­ge­stellt werden.

Lang­le­big­keit: Gut für Geld­beu­tel und Klima

Auch eine aktu­el­le Stu­die des Öko-Insti­tuts im Auf­trag des vzbv hat erge­ben, dass E‑Bikes mit einer kur­zen Lebens- bezie­hungs­wei­se Nut­zungs­dau­er von vier bis fünf Jah­ren mit einem deut­lich höhe­ren Treib­haus­po­ten­zi­al ein­her­ge­hen als sol­che, die min­des­tens zehn Jah­re genutzt wer­den können.

Auch Ver­brau­cher kön­nen spa­ren, wenn E‑Bikes län­ger gefah­ren wer­den. Wird ein Mar­ken-E-Bike ins­ge­samt 15 Jah­re genutzt, so ver­rin­gern sich dadurch die Lebens­zy­klus­kos­ten im Ver­gleich zu 10-jäh­ri­ger Nut­zung für den Ver­brau­cher um 650 Euro. Mit einer län­ge­ren Nut­zungs­dau­er von 15 Jah­ren wären das hoch­ge­rech­net auf alle E‑Bikes deutsch­land­weit 4,5 Mil­li­ar­den Euro über den gesam­ten Betrach­tungs­zeit­raum und eine jähr­li­che Ein­spa­rung von rund 303 Mil­lio­nen Euro.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @leserecho.de


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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