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Leer — Sanie­rung der Uferpromenade

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Ende Juli könn­te die Bau­maß­nah­me: “Ufer­pro­me­na­de” abge­schlos­sen sein.

Es gibt eine gute und eine schlech­te Nach­richt: Die Ufer­pro­me­na­de kann sofort wei­ter­ge­baut wer­den. Die Fer­tig­stel­lung der Ufer­pro­me­na­de, von vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und Tou­ris­ten die­ser Stadt her­bei­ge­sehnt, ist greif­bar nah: Ende Juli könn­te sie abge­schlos­sen sein.

Län­ge­re Spund­wän­de trei­ben die Kos­ten in die Höhe

Die schlech­te Nach­richt: es wird ein Drit­tel teu­rer, näm­lich rund eine hal­be Mil­li­on Euro. Dies hät­te die Pro­me­na­de aller­dings ohne­hin gekos­tet, wenn das Inge­nieur­bü­ro von vorn­her­ein rich­tig geplant oder aus den Gut­ach­ten die rich­ti­gen Schluss­fol­ge­run­gen gezo­gen hät­te. Jetzt ist klar, län­ge­re Spund­wän­de müs­sen gerammt wer­den, bevor Ver­fül­lung und Ver­an­ke­rung der Pro­me­na­de die nöti­ge Sta­bi­li­tät für die nächs­ten Jahr­zehn­te bieten.

Die Mehr­kos­ten müs­sen jetzt von der Poli­tik frei­ge­ge­ben und damit die Stadt­ver­wal­tung ermäch­tigt wer­den, Auf­trä­ge aus­zu­lö­sen und wei­ter bau­en zu las­sen. Wenn die Zustim­mung nicht gege­ben wird, wird der Bau abge­bro­chen und die Stadt bleibt mög­li­cher­wei­se auf Kos­ten sit­zen. Zusätz­li­che Kos­ten (Still­stands­kos­ten, zusätz­li­che Unter­su­chun­gen) muss zunächst sei­tens der Stadt über­nom­men werden. 


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Im Hafen­kopf Quar­tier ent­ste­hen ca. 21 Eigen­tums­woh­nun­gen – dar­un­ter 3 Pent­house-Woh­nun­gen – sowie 21 Miet­woh­nun­gen. Zudem ent­ste­hen ca. 3 Gewer­be­ein­hei­ten zum Kauf sowie ca. 7 Gewer­be­ein­hei­ten zur Anmietung.

Alle Woh­nun­gen ver­fü­gen jeweils über einen Bal­kon oder eine Log­gia mit direk­tem Hafen­blick. Die Woh­nun­gen haben Wohn­flä­chen zwi­schen 60 m² und rund 200 m². Hier erhal­ten Sie ein Wohn- und Lebens­ge­fühl, das so ein­zig­ar­tig ist wie die exklu­si­ve Lage am Hafen­kopf von Leer. Die Wohn­räu­me und die offe­nen Küchen mit Ess­in­seln wer­den zum belieb­ten Ort der Begeg­nung mit der Fami­lie und Freun­den. Die groß­zü­gi­gen Bal­ko­ne, Ter­ras­sen und Log­gi­en mit groß­flä­chi­ger Ver­gla­sung holen die unver­gleich­li­che Aus­sicht direkt in die Woh­nung und bie­ten genü­gen Platz für gesel­li­ge Aben­de. Die Woh­nun­gen über­zeu­gen mit einer indi­vi­du­el­len Aus­stat­tung und einem öko­lo­gi­schen Ener­gie­kon­zept, das Sie ent­spannt in die Zukunft schau­en lässt. Beim Betre­ten der Woh­nung hat man einen unun­ter­bro­che­nen Blick auf eine offe­ne Wohn­raum­land­schaft und durch die groß­zü­gi­gen Glas­schei­ben unmit­tel­bar auf den Leera­ner Hafen.

Funk­tio­na­le Ästhe­tik und ein qua­li­ta­tiv hoher Aus­bau­stan­dard wer­den den Ansprü­chen die­ser beson­de­ren Wohn­kul­tur gerecht. Die Wohn- und Ess­be­rei­che mit groß­zü­gi­gen Licht­räu­men in unter­schied­li­chen Blick­rich­tun­gen las­sen den hell gestal­te­ten Innen­raum mit Licht durch­flu­ten – Mor­gen­son­ne zum Früh­stück oder ein roman­ti­scher Son­nen­un­ter­gang zum Fei­er­abend, hier ist jede Tages­zeit ein Genuss. Die Trep­pen­häu­ser befin­den sich im Kern der Gebäu­de, was der effi­zi­en­ten Erschlie­ßung der Woh­nun­gen dient. Hier fin­den Sie für sich und Ihre Fami­lie ein neu­es Zuhau­se in bes­ter Wohn­la­ge. Die Tief­ga­ra­ge im Unter­ge­schoss mit aus­rei­chen­der Anzahl an Stell­plät­zen run­det Ihren Wohn­kom­fort ab. Mit moder­ner Auf­zugs­tech­nik sind alle Woh­nun­gen und der Tief­ga­ra­gen­be­reich stu­fen­los erreich­bar. Auch für Ihre Fahr­rä­der wur­de an aus­rei­chend Stell­flä­che gedacht – abschließ­ba­re Fahr­rad­räu­me ste­hen Ihnen im Unter­ge­schoss zur Verfügung.


Leer: Bau­ge­biet “Gro­nin­ger Straße“

Bau­un­ter­neh­men Ter­fehr gibt Start­schuss für Bau­ge­biet “Gro­nin­ger Straße“ 
 
 
Jah­re­lang lag das Are­al um die ehe­ma­li­ge Gewer­be­flä­che in der Gro­nin­ger Stra­ße brach. Hier wer­den ab 2021 ins­ge­samt cir­ca 130 Woh­nun­gen und Häu­ser ent­ste­hen, die Teil eines umwelt­freund­li­chen För­der­pro­jekts sind und ihren Teil zum Kli­ma­schutz bei­tra­gen werden.
 
In Zusam­men­ar­beit mit der Stadt Leer und der Kli­ma­schutz- und Ener­gie­agen­tur Nie­der­sach­sen hat sich die Fir­ma Ter­fehr für das För­der­pro­jekt „Wär­me­pum­pen­quar­tie­re“ bewor­ben und ist als eines von fünf her­aus­ra­gen­den Wär­me­pum­pen­quar­tie­ren Nie­der­sach­sens mit dem Bau­ge­biet Gro­nin­ger Stra­ße in das Pro­gramm auf­ge­nom­men wor­den.  Davon pro­fi­tie­ren vor allem die Bau­her­ren, die die Gel­der aus die­sem För­der­pro­gramm für sich nut­zen können.
 
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Nach­dem im Mai der Bebau­ungs­plan als Sat­zung beschlos­sen wur­de, konn­te die Fir­ma Ter­fehr jetzt den Start­schuss für das Bau­ge­biet Gro­nin­ger Stra­ße geben. Der Bau der Erschlie­ßungs­an­la­gen und der Stra­ße hat plan­mä­ßig begon­nen. Par­al­lel zu den Erschlie­ßungs­ar­bei­ten lau­fen auch die Vor­be­rei­tun­gen für den Ver­kauf der Grund­stü­cke, der im kom­men­den Jahr star­tet. Hier­bei koope­riert die Fir­ma Ter­fehr mit der OVB Immo­bi­li­en GmbH. Zudem prä­zi­siert das Leera­ner Archi­tek­tur­bü­ro Eden der­zeit die Ent­wür­fe für die ein­zel­nen Gebäudetypen.
 
Mög­lich wur­de die Ent­wick­lung des Bau­ge­biets durch die Bün­ting Unter­neh­mens­grup­pe, die das Gelän­de ihres ehe­ma­li­gen Fir­men­stand­or­tes zur Ent­wick­lung eines neu­en Bau­ge­bie­tes an das regio­na­le Fami­li­en­un­ter­neh­men Ter­fehr in Rhe­de (Ems) ver­kauft hat. Ter­fehr hat seit über 35 Jah­ren Erfah­rung im Woh­nungs­bau und konn­te sich vor allem durch sei­ne för­de­rungs­fä­hi­gen und nach­hal­ti­gen Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in mas­si­ver Bau­wei­se regio­nal einen Namen machen.
 
Das Are­al hat eine Gesamt­grö­ße von über 30.000 m².
 
Auf dem Gebiet ent­steht ein moder­nes Wohn­quar­tier mit her­vor­ra­gen­der Infra­struk­tur. Das Bau­ge­biet zeich­net sich durch sei­ne ruhi­ge, aber den­noch zen­tra­le Lage aus, dem Quar­tiers­platz als Treff­punkt für Groß und Klein und der land­schaft­lich schö­nen Umge­bung. Bes­te Infra­struk­tur, wie z.B. direk­te ÖPNV-Anbin­dung, Schu­len und ein Lebens­mit­tel­markt sor­gen für ein Wohn­um­feld mit hoher Lebensqualität.
 

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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