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Land will Impf­ter­mi­ne ab 28. Janu­ar vergeben.

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Im Impf­zen­trum Hesel kann es nicht sofort los­ge­hen: Impf­stoff ist knapp und Imp­fun­gen in den Hei­men haben Priorität
 
Das Land Nie­der­sa­chen will ab Don­ners­tag, 28. Janu­ar, Ter­mi­ne für Coro­na-Schutz­imp­fun­gen in den Impf­zen­tren ver­ge­ben. Zu den Ers­ten, die dort ver­sorgt wer­den sol­len, gehö­ren die über 80-Jäh­ri­gen, die zu Hau­se woh­nen. In einem Brief weist das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um die Senio­ren auf die Mög­lich­keit hin, sich ab dem 28. Janu­ar über eine Tele­fon-Hot­line unter der Tele­fon-Nr. 0800 99 88 665 oder über ein Inter­net-Por­tal (www.impfportal-niedersachsen.de) für die Imp­fun­gen anzumelden.
 
Der Land­kreis Leer bit­tet jedoch um Ver­ständ­nis, dass es im Impf­zen­trum in Hesel nicht sofort los­ge­hen kann. “Der Impf­stoff ist der limi­tie­ren­de Fak­tor”, betont Land­rat Mat­thi­as Groo­te. In ganz Euro­pa gibt es der­zeit Eng­päs­se, weil weni­ger Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht als erwar­tet. Das hat Aus­wir­kun­gen auch auf den Land­kreis Leer. Mit einem Impf­be­ginn im Impf­zen­trum in Hesel ist daher erst zu rech­nen, wenn alle Alten- und Pfle­ge­hei­me im Kreis­ge­biet zumin­dest die ers­te Imp­fung erhal­ten haben. Die­sen Zeit­punkt wird der Land­kreis recht­zei­tig bekannt geben.
 
Prio­ri­tät haben nach Vor­ga­be des Lan­des Nie­der­sach­sen die Imp­fun­gen in den Alten- und Pfle­ge­hei­men. “Das hal­ten wir auch für rich­tig”, so Land­rat Groo­te, ” da hier ein beson­ders hohes Infek­ti­ons­ri­si­ko und auf­grund des Alters auch ein sehr hohes Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf besteht.” Dort ist der Land­kreis schon ein gutes Stück vor­an­ge­kom­men, bis Mon­tag­abend haben etwa 2020 Men­schen ihre ers­te Imp­fung bekommen.
 
Des­halb möch­ten Städ­te und Gemein­den im Land­kreis Leer noch abwar­ten, bis sie einen Begleit­brief an ihre Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner ver­schi­cken, um den das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um die Kom­mu­nen als Unter­stüt­zung zum Auf­takt der Ter­min­ver­ga­be gebe­ten hat­te. “Erst wenn eine Impf­stoff-Lie­fe­rung ver­bind­lich ange­kün­digt wird, wer­den wir einen Brief ver­schi­cken”, sagt Gün­ter Har­ders, Bür­ger­meis­ter von Ost­rhau­der­fehn, und Spre­cher der Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter im Kreis Leer. Dass in Kür­ze in Hesel geimpft wer­den kön­ne, sei nicht rea­lis­tisch. Jetzt schon einen Brief zu ver­sen­den, wür­de Erwar­tun­gen wecken, die dann nicht ein­ge­hal­ten wer­den könnten.
Für die über 80-Jäh­ri­gen auf Bor­kum set­zen sich Land­rat Groo­te und Insel-Bür­ger­meis­ter Jür­gen Akker­mann wei­ter­hin dafür ein, eine Imp­fung auch mit einem mobi­len Team auf der Insel anzu­bie­ten. Sie haben dazu auch posi­ti­ve Signa­le aus Han­no­ver erhal­ten. Sobald Ein­zel­hei­ten mit dem Land geklärt sind und wenn Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht, erfol­gen wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ablauf.

 
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Bau­ge­biet “Gro­nin­ger Str.” — 130 neue Wohn­ein­hei­ten in Leer

Das neue Bau­ge­biet an der Gro­nin­ger Stra­ße, ehe­ma­li­ges Bün­ting Gelän­de steht am Start – eines von vier Bau­ge­bie­ten der letz­ten vier Jah­re. „Es ist groß­ar­tig, dass in enger Abstim­mung mit Ver­wal­tung und Poli­tik die Fir­ma Ter­fehr ein Bau­ge­biet ent­wi­ckelt hat, das 130 Wohn­ein­hei­ten vor­sieht. Davon ver­trag­lich gere­gelt 24 Woh­nun­gen mit gerin­ge­ren Mie­ten  und 49 Grund­stü­cke für Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser – beson­ders geeig­net für jun­ge Fami­li­en“, so Bür­ger­meis­te­rin Bea­trix Kuhl.

Zur­zeit wer­den dort Erschlie­ßungs­ar­bei­ten durch­ge­führt. Neben dem Bau der Stra­ßen wer­den auch alle Ver- und Ent­sor­gungs­lei­tun­gen ver­legt. „Um die­se Lei­tungs­ver­le­gung durch­füh­ren zu kön­nen, muss ein Gehölz­strei­fen mit Bäu­men ent­fernt wer­den“, so Pro­jekt­ver­ant­wort­li­cher Johan­nes Kirch­ner von der Ter­fehr Pro­jekt­ent­wick­lung GmbH. Auch sei von die­ser Sei­te die Zuwe­gung für Häu­ser geplant.

Der Bezirks­förs­ter Weser Ems, Herr Erich Delfs, beglei­tet die Arbei­ten und hat bereits am 14.01.2021 eine Orts­be­ge­hung durch­ge­führt, so dass auch den Rege­lun­gen des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes ent­spro­chen wird. Die Abstim­mung ist mit dem Amt für Pla­nung und Natur­schutz, Land­kreis Leer, erfolgt.

Die Pum­pen zur Absen­kung des Grund­was­ser­spie­gels lau­fen zur Zeit Tag und Nacht auf Hoch­tou­ren, Bür­ger­meis­te­rin und Pro­jekt­ent­wick­ler ent­schul­di­gen sich bei den Anlie­gern für die Tag und Nacht andau­ern­den Geräusche.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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