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Coro­na und Sport: Han­ne Mod­der weist auf Son­der­pro­gramm hin

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Hannover/Leer — Sport­ver­ei­ne und Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen, die wegen der Coro­na-Pan­de­mie in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind, kön­nen auch in die­sem Jahr Zuschüs­se über den Lan­des­sport­bund beantragen.

„Es ist eine gute Nach­richt aus unse­rem Innen­mi­nis­te­ri­um, dass den Sport­ver­ei­nen auch in die­sem Jahr gehol­fen wird. Ich kann nur alle Betrof­fe­nen dazu auf­for­dern, jetzt Anträ­ge zu stel­len“, meint die SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Han­ne Mod­der (Bun­de). Sport­ver­ei­ne und Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen kön­nen so genann­te Bil­lig­keits­leis­tun­gen erhal­ten. Das heißt: Wenn ein Ver­ein bei­spiels­wei­se durch den Aus­fall regel­mä­ßi­ger Ein­nah­men wie Mit­glieds­bei­trä­gen oder Kurs­ge­büh­ren Exis­tenz­pro­ble­me bekommt, weil Mie­ten oder Pach­ten nicht gezahlt wer­den kön­nen, hilft das Land. Es über­nimmt 70 Pro­zent der Unter­de­ckung, höchs­tens jedoch 50.000 Euro.

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Ein all­ge­mei­ner Aus­gleich ent­gan­ge­ner Ein­nah­men ist über das Son­der­pro­gramm aller­dings nicht vor­ge­se­hen. Im Topf sind 4,15 Mil­lio­nen Euro, die im ver­gan­ge­nen Jahr nicht abge­ru­fen wor­den sind. Auch Ver­ei­ne, die im ver­gan­ge­nen Jahr schon Geld bekom­men haben, kön­nen wie­der Anträ­ge stel­len. „Wir ver­su­chen damit, die Sport­ver­ei­ne durch die schwie­ri­ge Zeit der Coro­na-Pan­de­mie zu hel­fen. Zudem wol­len wir mit unse­rem Stu­fen­plan den Sport­ver­ei­nen eine Per­spek­ti­ve für die Wie­der­auf­nah­me des Sport­be­triebs geben. Wir wis­sen, wie wich­tig Sport und das Mit­ein­an­der im Ver­ein gera­de für Kin­der und Jugend­li­che sind“, meint Mod­der.

Die Anträ­ge gibt es im För­der­be­reich des Lan­des­sport­bunds unter die­ser Internet-Adresse:


https://lsbntweb.lsb-niedersach-sen.de/foerder.osp


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Jeden Monat NEU — Das Lese­r­ECHO im hal­ben Ber­li­ner Format

MEDIENPROJEKT LESERECHO

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet bun­des­weit mit akti­ven Bür­gern und Bür­ge­rin­nen aus der Kom­mu­nal­po­li­tik zusam­men. Men­schen, die vor Ort gut ver­netzt sind und dazu bei­tra­gen möch­ten, für ihre Mit­men­schen ein Infor­ma­ti­ons­por­tal zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Landkreis‑, Stadt- und Gemein­de­por­ta­le sind für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kos­ten­los und haben daher kei­ne Bezahl­schran­ken.

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag unter­stützt die „Macher vor Ort“ über kos­ten­lo­se Online-Schu­lun­gen, Work­shops und steht bei der Medi­en­ar­beit ste­tig mit Rat und Tat zur Sei­te. Die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le wer­den eben­falls vom Lese­r­ECHO-Ver­lag kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt.

Indem das Ange­bot mit­tels Life­style-Arti­keln, Ver­an­stal­tungs­tipps und Gewinn­spie­len auf­lo­ckert wird errei­chen wir auch Ziel­grup­pen, die sonst weni­ger Inter­es­se an poli­ti­schen Bei­trä­gen haben. Dabei set­zen wir beson­de­res Augen­merk auf die Hoch­wer­tig­keit der Bil­der und Über­schrif­ten, um eine best­mög­li­che Klick­ra­te auf den sozia­len Medi­en zu errei­chen. Ver­lag­s­part­ner, die eige­ne Inhal­te erstel­len möch­ten kön­nen anhand unse­rer Arti­kel ler­nen, wie erfolg­rei­che Arti­kel auf­ge­baut sind. Des­wei­te­ren haben Sie Zugriff auf einen Fun­dus an eigens erstell­ten Bild­ma­te­ria­li­en.

Regio­na­le Wer­bung ist beson­ders effek­tiv, wenn sie auch vor Ort ver­teilt wird. Des­halb kön­nen unse­re Ver­lag­s­part­ner auch von unse­ren ana­lo­gen Mar­ke­ting­ka­nä­len pro­fi­tie­ren. Wir haben mehr­jäh­ri­ge Erfah­rung im Her­aus­brin­gen von Regio­nal­zei­tun­gen, von Jah­res­ka­len­dern, Post­wurf­sen­dun­gen und wei­te­rer Druck­mit­tel. Über den Zen­tral­satz ent­fal­len Satz- und Gestal­tungs­kos­ten. Durch die hohen Auf­la­gen konn­ten der Lese­r­ECHO-Ver­lag die Druck­kos­ten in den letz­ten Jah­ren deut­lich reduzieren.

Die­se über­re­gio­na­len Bei­trä­ge wer­den vom Back­of­fice des Lese­r­ECHO-Ver­lags über Schnitt­stel­len auf allen Por­ta­len ein­ge­pflegt. Die vom Back­of­fice bereit­ge­stell­ten Arti­kel sind bereits such­ma­schi­nen­op­ti­miert, von die­sem ver­bes­ser­ten Ran­king pro­fi­tie­ren auch die regio­na­len Bei­trä­ge. Dar­über hin­aus ist jedes Regio­nal­por­tal ist mit eige­nen Kanä­len auf den sozia­len Medi­en vernetzt.

Täg­lich errei­chen uns regio­na­le und über­re­gio­na­le Pres­se­mit­tei­lun­gen von Ver­ei­nen, Par­tei­en, Insti­tu­tio­nen, Kom­mu­nen, Pres­se­stel­len, Volks­hoch­schu­len, den 79 Indus­trie- und Han­dels­kam­mern (IHK) und zahl­rei­chen Ver­bän­den wie zum Bei­spiel dem NABU. So fällt es den Ver­lag­s­part­nern leicht, ihr Por­tal mit regio­nal rele­van­ten Inhal­ten auf dem neu­es­ten Stand zu hal­ten. Unse­re Part­ner vor Ort kön­nen dabei selbst ent­schei­den, wel­che Inhal­te zu wel­chem Zeit­punkt ver­öf­fent­licht werden.

Im Janu­ar 2021 wird der Lese­r­ECHO-Ver­lag mit der Umset­zung der neu­en Gene­ra­ti­on von Stadt­por­ta­len mit eige­nem Medi­en­ar­chiv (Bil­der, Vide­os, Gra­fi­ken) begin­nen. Durch einen Fokus auf die Ver­bes­se­rung der mobi­len Dar­stel­lung pas­sen wir die Sei­te an die moder­nen Anfor­de­run­gen des 21. Jahr­hun­derts an. Die­se ermög­li­chen mehr Reich­wei­ten, bes­se­re Ein­bet­tung über­re­gio­na­ler Arti­kel und bes­se­re Wer­be­mög­lich­kei­ten für Ver­lag­s­part­ner. Eine Ver­knüp­fung zu diver­sen The­men­por­ta­len (Bei­spiel bau­wo­le) ermög­licht zusätz­li­che Verkaufsoptionen.

Bis Ende Febru­ar 2021 wird der Lese­r­ECHO-Ver­lag flä­chen­de­ckend mit über 400 Regio­nal­por­ta­len sowie ver­schie­de­nen The­men­por­ta­len bun­des­weit ver­tre­ten sein. Um eine Ska­lier­bar­keit des Pro­jekts (Lade­zei­ten, Daten­si­cher­heit, Dar­stel­lung, SEO usw.) gewähr­leis­ten zu kön­nen, wer­den aktu­ell eige­ne Ser­ver in Deutsch­land in Betrieb genommen. 

TEAMPLAYER STATT EINZELKÄMPFER

Die Medi­en­land­schaft ver­än­dert sich stä­tig, eben­so fin­det eine Ver­drän­gung des klas­si­schen Ein­zel­han­dels durch Ket­ten, Filia­lis­ten und Fran­chise­un­ter­neh­men statt. Die­ser Wan­del lässt sich in den Innen­städ­ten gut beob­ach­ten. Von die­sem Wan­del sind genau­so Dienst­leis­ter betrof­fen. Für allein agie­ren­de Ver­le­ger sind die­se Unter­neh­men als Wer­be­part­ner kaum zu errei­chen. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet gra­de für die­se grö­ße­ren Markt­teil­neh­mer bun­des­weit koor­di­nier­te, jedoch regio­nal geführ­te Mar­ke­ting­kam­pa­gnen mit Stand­ort­be­zug an.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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