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7‑Jähriger tätigt über 1.200 In-App-Käu­fe – Vater bleibt auf rund 34.000 Euro sit­zen: Land­ge­richt Karls­ru­he ver­weist auf Anscheinsvollmacht

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Emden. Ein außer­ge­wöhn­li­cher Rechts­fall aus Baden-Würt­tem­berg sorgt bun­des­weit für Dis­kus­sio­nen über In‑App‑Käufe, elter­li­che Auf­sicht und digi­ta­le Sicher­heit: Ein damals sie­ben bis acht Jah­re altes Kind tätig­te über den Goog­le Play Store mehr als 1.200 Bestel­lun­gen – Gesamt­sum­me min­des­tens 33.748 Euro. Das Land­ge­richt Karls­ru­he (Az. 2 O 64/23) wies die Kla­ge des Vaters auf Rück­erstat­tung ab. Die Begrün­dung: Anscheins­voll­macht – Goog­le durf­te auf­grund der über lan­ge Zeit regel­mä­ßig und unbe­an­stan­det erfolg­ten Nut­zung dar­auf ver­trau­en, dass Ein­käu­fe vom Berech­tig­ten ver­an­lasst wur­den. Rechts­mit­tel sind noch möglich.

Der Fall in Kürze

  • Zeit­raum: 02.02.2021 bis 21.09.2022
  • Trans­ak­tio­nen: 1.210 Käu­fe zwi­schen 0,99 und 109,99 Euro
  • Sum­me: min­des­tens 33.748 Euro
  • Betrof­fen: Goog­le-Play-Kon­to und Fir­men­kre­dit­kar­te des Vaters
  • Urteil: Rück­erstat­tung abge­wie­sen; Beru­fung möglich

Der Vater – ein Soft­ware­ent­wick­ler – hat­te ein Android-Tablet für Test­käu­fe mit sepa­ra­ter E‑Mail und Fir­men­kre­dit­kar­te ein­ge­rich­tet und das Gerät spä­ter sei­nem fünf­jäh­ri­gen Sohn über­las­sen, ohne das Goog­le-Kon­to umzu­stel­len. Das ver­stößt gegen Goo­gles Nut­zungs­be­din­gun­gen, die eine Kon­ten­wei­ter­ga­be unter­sa­gen. Zunächst wur­den weni­ge Käu­fe in Anwe­sen­heit des Vaters getä­tigt, spä­ter – wäh­rend fami­liä­rer Belas­tun­gen wie Schei­dung und Umzug – kam es zu wie­der­hol­ten In‑App‑Bestellungen. Rech­nun­gen lie­fen auf eine ver­al­te­te E‑Mail-Adres­se; Abbu­chun­gen fie­len im Fir­men­all­tag lan­ge nicht auf.

Juris­ti­sche Ein­ord­nung: Anscheins­voll­macht statt Minderjährigenschutz

Das Land­ge­richt Karls­ru­he stell­te auf Anscheins­voll­macht ab: Bei lang­an­dau­ern­der, mas­sen­haf­ter Nut­zung darf sich ein Unter­neh­men auf den Rechts­schein ord­nungs­ge­mä­ßer Berech­ti­gung ver­las­sen. Maß­geb­lich ist nicht das Alter des Han­deln­den (Kind), son­dern die Geschäfts­fä­hig­keit der ver­tre­te­nen Per­son (Kon­to­in­ha­ber). Der Schutz Min­der­jäh­ri­ger vor Ver­schul­dung greift hier nicht, weil nicht das Kind, son­dern das Kon­to des Vaters belas­tet wur­de. Zudem hielt das Gericht dem Vater vor, aus den anfäng­li­chen gemein­sa­men Käu­fen gewusst zu haben, dass nicht jeder Kauf eine Pass­wort­ab­fra­ge erfordert.

War­um der Wider­spruch des Vaters scheiterte

  • Lan­ge, unbe­an­stan­de­te Nut­zung mit sehr vie­len Transaktionen
  • Fir­men­kon­to und ‑kre­dit­kar­te auf einem Kin­der­ge­rät hinterlegt
  • Nicht genutz­te Schutz­me­cha­nis­men (Fami­li­en-/Kin­der­kon­to, Pass­wort­pflicht pro Kauf, Aus­ga­ben­li­mits, Guthabenkonto)
  • Ver­al­te­te Benach­rich­ti­gungs­adres­se ohne Kontrolle

Was Fami­li­en jetzt beach­ten sollten

  • Kin­der- und Fami­li­en­kon­ten nut­zen: In Goog­le Play Familienfreigabe/Kinderprofile einrichten.
  • Zah­lungs­mit­tel tren­nen: Kei­ne Fir­men­kar­te oder „offe­ne“ Kre­dit­kar­te auf Kin­der­ge­rä­ten; bes­ser Prepaid/Guthaben.
  • Kauf­be­stä­ti­gun­gen akti­vie­ren: Für jeden Kauf Authen­ti­fi­zie­rung ver­lan­gen; Benach­rich­ti­gun­gen an aktiv genutz­te E‑Mail.
  • Aus­ga­ben­li­mits set­zen: In‑App‑Käufe sper­ren oder Ober­gren­zen definieren.
  • Regel­mä­ßig prü­fen: Kon­to­aus­zü­ge, Play‑Store‑Historie und App‑Abos kontrollieren.
  • Gerä­te- und Kon­to­si­cher­heit: Kon­ten nicht wei­ter­ge­ben; Jugend­schutz- und Bild­schirm­zeit­funk­tio­nen konfigurieren.

Ein­ord­nung für Emden und Region

Der Fall zeigt, wie sich digi­ta­le Kleinst­be­trä­ge unbe­merkt zu gro­ßen Sum­men addie­ren kön­nen – beson­ders in belas­te­ten All­tags­si­tua­tio­nen. Für Emden gilt: Prä­ven­ti­on ist Team­ar­beit. Eltern, Schu­len, Jugend­hil­fe und loka­le Bera­tungs­stel­len kön­nen gemein­sam Medi­en­kom­pe­tenz stär­ken, siche­re Gerä­te­ein­stel­lun­gen ver­mit­teln und kla­re Fami­li­en­re­geln eta­blie­ren. Das redu­ziert Kos­ten­fal­len in Apps und Spie­len – und schützt Bud­gets sowie Nerven.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

Quel­le: hei­se online (Bericht vom 21.10.2025)

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Hei­zungs­tausch mit Rekord­för­de­rung: War­um sich schnel­les Han­deln für Haus­be­sit­zer jetzt dop­pelt auszahlt

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Foto: Die­ses Bild wur­de mit­hil­fe von KI erstellt / bearbeitet.

Die Ener­gie­wen­de in den eige­nen vier Wän­den zählt für vie­le Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer der­zeit zu den wich­tigs­ten The­men. Wer auf moder­ne, zukunfts­si­che­re Heiz­tech­nik wie die Wär­me­pum­pe umsteigt, kann aktu­ell von einer beacht­li­chen staat­li­chen För­de­rung pro­fi­tie­ren: Über das Pro­gramm der KfW sind bis zu 80 Pro­zent Zuschuss mög­lich — das ent­spricht bei anre­chen­ba­ren Kos­ten von 28.000 Euro einer maxi­ma­len För­der­sum­me von bis zu 22.400 Euro. Wer früh­zei­tig han­delt, sichert sich dabei die bes­ten Konditionen.

So setzt sich die maxi­ma­le För­de­rung zusammen

Die staat­li­che Hei­zungs­för­de­rung ist modu­lar auf­ge­baut, damit mög­lichst vie­le Haus­hal­te gezielt unter­stützt wer­den. Grund­la­ge bil­det eine 30-pro­zen­ti­ge Grund­för­de­rung, die grund­sätz­lich allen pri­va­ten Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern zusteht, die eine alte Hei­zung durch ein kli­ma­freund­li­ches Sys­tem erset­zen. Hin­zu kommt ein gestaf­fel­ter Ein­kom­mens­bo­nus von 10 bis 40 Pro­zent, der gezielt Haus­hal­te mit gerin­ge­rem und mitt­le­rem Ein­kom­men ent­las­tet. Wer sich beson­ders zügig von einer min­des­tens 20 Jah­re alten Hei­zungs­an­la­ge trennt, pro­fi­tiert zusätz­lich vom 16-pro­zen­ti­gen Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus. Fami­li­en mit Kin­dern erhal­ten durch neue Rege­lun­gen außer­dem einen zusätz­li­chen Fami­li­en­zu­schlag, der die finan­zi­el­le Ent­las­tung wei­ter erhöht. In der Spit­ze las­sen sich die­se Bau­stei­ne bis zu einem Höchst­satz von 80 Pro­zent kombinieren.

Der Zeit­fak­tor: War­um Abwar­ten teu­er wer­den kann

Die aktu­el­len För­der­be­din­gun­gen blei­ben nicht dau­er­haft auf die­sem Niveau bestehen. Sowohl die maxi­mal bezu­schuss­ten för­der­fä­hi­gen Kos­ten als auch der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus wer­den halb­jähr­lich schritt­wei­se abge­senkt. Wer die Moder­ni­sie­rung auf die lan­ge Bank schiebt, ris­kiert damit, bares Geld zu ver­schen­ken. Je frü­her die Umstel­lung geplant und der För­der­an­trag gestellt wird, des­to höher fällt der staat­li­che Zuschuss aus — ein star­kes Argu­ment für zeit­na­hes Handeln.

Das Kos­ten­ri­si­ko bei alten Gasheizungen

Neben den attrak­ti­ven För­der­mit­teln spre­chen auch hand­fes­te wirt­schaft­li­che Argu­men­te für den Umstieg. Ab 2027 greift der euro­päi­sche Emis­si­ons­han­del für Gebäu­de und Ver­kehr noch stär­ker. Da die CO₂-Beprei­sung markt­ba­siert erfolgt, lässt sich kaum ver­läss­lich vor­her­sa­gen, wie stark die Kos­ten in den kom­men­den Jah­ren stei­gen wer­den. Hin­zu kommt ein wei­te­rer Effekt: Je mehr Haus­hal­te aus dem Gas­netz aus­stei­gen, des­to weni­ger Nut­ze­rin­nen und Nut­zer tei­len sich die fixen Infra­struk­tur­kos­ten — mit der Fol­ge, dass die Netz­ent­gel­te für ver­blei­ben­de Gas­kun­den zusätz­lich stei­gen dürf­ten. Eine moder­ne Wär­me­pum­pe hin­ge­gen nutzt zu einem gro­ßen Teil kos­ten­freie Umwelt­wär­me aus Luft, Erd­reich oder Grund­was­ser. Damit ent­fällt für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer das direk­te Preis­ri­si­ko, das mit stei­gen­den CO₂-Abga­ben auf fos­si­le Brenn­stof­fe ver­bun­den ist.

Ihr regio­na­ler Part­ner vor Ort: Teb­bens Haustechnik

Von den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten bis zum büro­kra­ti­schen För­der­an­trag im KfW-Por­tal „Mei­ne KfW“ gibt es rund um den Hei­zungs­tausch vie­le Fra­gen zu klä­ren. Hier steht das Team von Teb­bens Haus­tech­nik als erfah­re­ner Fach­be­trieb kom­pe­tent zur Sei­te. Die Exper­tin­nen und Exper­ten ana­ly­sie­ren die indi­vi­du­el­le Immo­bi­li­en­si­tua­ti­on, ermit­teln das pas­sen­de Heiz­sys­tem für den jewei­li­gen Bedarf und beglei­ten Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer Schritt für Schritt — von der Pla­nung über die För­der­be­ra­tung bis zur fach­ge­rech­ten Installation.

Wer prü­fen möch­te, wel­ches Ein­spar­po­ten­zi­al im eige­nen Gebäu­de steckt und wie sich der maxi­ma­le KfW-Zuschuss für die neue Hei­zung sichern lässt, wen­det sich am bes­ten direkt an Teb­bens Haus­tech­nik.

(Hin­weis: Anga­ben zu För­der­sät­zen basie­ren auf den aktu­el­len KfW-Richt­li­ni­en unter kfw.de/heizung. Irr­tü­mer und kurz­fris­ti­ge För­der­än­de­run­gen vorbehalten.)


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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Was Sie zur neu­en KI‑Kennzeichnungspflicht wis­sen müs­sen — ein­fach erklärt

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Foto: Die­ses Bild ist mit­hil­fe von KI erstellt / bearbeitet.

Seit Inkraft­tre­ten der EU‑Transparenzregeln müs­sen kom­mer­zi­ell ver­brei­te­te Inhal­te, die ganz oder teil­wei­se von Künst­li­cher Intel­li­genz erzeugt oder wesent­lich ver­än­dert wur­den, ein­deu­tig als „KI/AI‑Erzeugnis“ gekenn­zeich­net wer­den. Medi­en, Unter­neh­men, Agen­tu­ren und Platt­form­be­trei­ber tra­gen die Ver­ant­wor­tung – und Ver­stö­ße kön­nen teu­er werden.

Wor­um geht es bei der neu­en Regelung?

Die EU hat mit ihren Trans­pa­renz­re­geln einen kla­ren Rah­men geschaf­fen: Ziel ist, dass Nut­ze­rin­nen und Nut­zer beim ers­ten Kon­takt erken­nen kön­nen, ob ein Bild, ein Video, eine Stim­me oder ein Text voll­stän­dig maschi­nell erzeugt oder durch KI sub­stan­zi­ell ver­än­dert wur­de. Die Vor­schrif­ten erfas­sen nicht nur die sicht­ba­re Kenn­zeich­nung für Men­schen, son­dern ver­lan­gen auch maschi­nen­les­ba­re Provenance‑Informationen (z. B. C2PA‑Manifeste, digi­ta­le Was­ser­zei­chen wie Syn­thID). So sol­len Platt­for­men, Such­ma­schi­nen und Fact‑Checking‑Dienste Inhal­te auto­ma­tisch ein­ord­nen kön­nen — ein zen­tra­ler Bau­stein im Kampf gegen Des­in­for­ma­ti­on und mani­pu­la­ti­ve Deepfakes.

Was ist neu? Die Kern­punk­te der Pflicht

Neu gere­gelt wer­den soge­nann­te „syn­the­ti­sche Inhal­te“: dazu zäh­len voll­stän­dig KI‑generierte Medi­en eben­so wie rea­le Auf­nah­men, die durch KI inhalt­lich oder visu­ell wesent­lich ver­än­dert wur­den. Die Pflicht umfasst drei wich­ti­ge Elemente:

  • Sicht­ba­re Kenn­zeich­nung beim ers­ten Kon­takt (ein Badge am Bild, eine sicht­ba­re Bild­un­ter­schrift, ein Video‑Overlay zu Beginn etc.).
  • Erhalt und Über­mitt­lung maschi­nen­les­ba­rer Meta­da­ten zur tech­ni­schen Provenienz.
  • Zusätz­li­che Pflich­ten für Her­stel­ler von KI‑Systemen, etwa in Bezug auf Doku­men­ta­ti­on und Nach­voll­zieh­bar­keit der Generierung.

Ein blo­ßer Hin­weis in ver­steck­ten Meta­da­ten genügt nicht: Die Kenn­zeich­nung muss direkt erkenn­bar sein.

Wie und wo muss gekenn­zeich­net werden?

Im Zen­trum steht die Nutzer‑Wahrnehmung beim ers­ten Kon­takt. Bei Bil­dern emp­fiehlt sich ein dau­er­haft sicht­ba­res Badge oder eine kla­re Bild­un­ter­schrift mit dem Hin­weis „KI‑generiert / AI‑generated“. Bei Vide­os ist eine Ein­blen­dung zu Beginn (und bei lan­gen Clips ggf. wie­der­holt) Pflicht; bei syn­the­ti­schen Stim­men emp­fiehlt sich zusätz­lich eine gespro­che­ne Offen­le­gung in den ers­ten Sekun­den. Par­al­lel dazu müs­sen Provenance‑Metadaten (C2PA, Syn­thID o. Ä.) beim Export und Upload erhal­ten blei­ben, damit auto­ma­ti­sier­te Sys­te­me die Her­kunft nach­voll­zie­hen können.

Prak­ti­sche Hin­wei­se zur Umsetzung

Unter­neh­men soll­ten Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen anle­gen (Badge, Over­lay, Hin­weis­text), Export‑ und Upload‑Pfade prü­fen, damit Meta­da­ten nicht ver­lo­ren gehen, und tech­ni­sche Tests für Wasserzeichen/Provenance durch­füh­ren. Agen­tu­ren sind ver­trag­lich zu ver­pflich­ten, Meta­da­ten zu über­mit­teln und Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben einzuhalten.

Voll­stän­dig erzeugt vs. teil­wei­se modi­fi­ziert — war­um die Unter­schei­dung wich­tig ist

Die Regeln unter­schei­den zwi­schen „ful­ly AI‑generated“ (voll­stän­dig syn­the­tisch) und „par­ti­al­ly AI‑modified“ (ech­te Auf­nah­men, die wesent­lich ver­än­dert wur­den). Die­se Dif­fe­ren­zie­rung ist ent­schei­dend für die Rezep­ti­on: Ein kom­plett KI‑erzeugtes Mode­fo­to ver­langt ein ande­res Label als ein Foto, dem mit Hil­fe von KI Gesich­ter oder Inhal­te aus­ge­tauscht wur­den. Die kla­re Kenn­zeich­nung hilft Nut­ze­rin­nen und Nut­zern, die Ver­trau­ens­wür­dig­keit und den Kon­text der Inhal­te bes­ser einzuschätzen.

Wel­che Regeln gel­ten für Texte?

Bei Tex­ten kommt es stark auf den Kon­text an. Inhal­te zu öffent­li­chen oder sen­si­blen The­men — etwa Poli­tik, Gesund­heit, Umwelt, Jus­tiz oder Ver­brau­cher­schutz — müs­sen gekenn­zeich­net wer­den, wenn kei­ne natür­li­che Per­son die redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung über­nimmt. Die Aus­nah­me bil­det das Prin­zip „Human‑in‑the‑Loop“: Wur­de eine KI‑erstellte Vor­la­ge von einer Redak­ti­on geprüft, sub­stan­ti­ell über­ar­bei­tet und unter der Ver­ant­wor­tung einer rea­len Per­son frei­ge­ge­ben, ent­fällt in vie­len Fäl­len die Kenn­zeich­nungs­pflicht. Ent­schei­dend ist die Doku­men­ta­ti­on: Wer hat geprüft, wel­che Ände­run­gen wur­den vor­ge­nom­men und wer trägt die ver­ant­wort­li­che Frei­ga­be? Die­se Pro­to­kol­lie­rung ist künf­ti­ger Compliance‑Nachweis gegen­über Aufsichtsbehörden.

Aus­nah­men und sen­si­ble Sonderfälle

Nicht alle KI‑Erzeugnisse sind kenn­zeich­nungs­pflich­tig. Pri­va­te, rein per­sön­li­che Nut­zung fällt in der Regel nicht unter die Vor­schrift. Künst­le­ri­sche, fik­tio­na­le oder sati­ri­sche Arbei­ten sind teil­wei­se aus­ge­nom­men, um Kunst‑ und Mei­nungs­frei­heit nicht unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schrän­ken; trotz­dem emp­fiehlt sich in vie­len Fäl­len ein deut­li­cher Hin­weis auf KI‑Anteil, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den. Wei­ter­hin erfor­dern Ange­bo­te mit hohem Schutz­be­darf (z. B. bestimm­te Selbsthilfe‑Formate) eine sen­si­ble Abwä­gung zwi­schen Sicht­bar­keit und Dis­kre­ti­on — hier kann die SHK‑Praxis als Vor­bild die­nen, wie Schutz­be­dürf­nis und Auf­find­bar­keit in Balan­ce gebracht werden.

Was Unter­neh­men und Redak­tio­nen jetzt tun sollten

Prag­ma­ti­sches, struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen redu­ziert recht­li­che Risi­ken und stärkt Ver­trau­en. Emp­foh­len wird fol­gen­de Schritt­fol­ge: Zunächst eine umfas­sen­de Bestands­auf­nah­me aller KI‑Nutzungen (Bil­der, Vide­os, Audio, Tex­te). Dar­auf auf­bau­end Kenn­zeich­nungs­vor­la­gen ent­wi­ckeln — Bild‑Badges, Video‑Overlays, kur­ze CMS‑Hinweise und gespro­che­ne Offen­le­gun­gen für Audio. Tech­ni­sche Abläu­fe prü­fen, damit C2PA/SynthID‑Metadaten beim Export/Upload nicht ver­lo­ren gehen. Redak­ti­ons­work­flows orga­ni­sie­ren und Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen doku­men­tie­ren. Agentur‑ und Dienst­leis­ter­ver­trä­ge anpas­sen und Mit­ar­bei­ten­de in Mar­ke­ting, Redak­ti­on und Social Media gezielt schulen.

Kon­kre­tes Praxisbeispiel

Ein Online­shop, der Pro­dukt­bil­der voll­stän­dig per KI erstellt, soll­te jedes Bild mit einem sicht­ba­ren Hin­weis „KI‑generiert“ ver­se­hen und die Datei mit C2PA‑Metadaten spei­chern. Eine Lokal­re­dak­ti­on, die eine KI‑gestützte Zusam­men­fas­sung zu einem Umwelt­the­ma ver­öf­fent­licht, muss klar kenn­zeich­nen, sofern kei­ne redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me doku­men­tiert ist; andern­falls reicht die doku­men­tier­te Prü­fung der Redak­ti­on, um die Kenn­zeich­nungs­pflicht zu umge­hen. Ein Wer­be­clip mit KI‑generierter Stim­me soll­te eine kur­ze Ein­blen­dung am Anfang tra­gen und idea­ler­wei­se eine gespro­che­ne Offen­le­gung („Ent­hält KI‑generierte Stim­me“) beinhalten.

Fol­gen bei Ver­stö­ßen: Buß­gel­der, zivil­recht­li­che Ansprü­che und Reputationsrisiken

Die EU‑Regeln sehen emp­find­li­che Sank­tio­nen vor: Bei Ver­stö­ßen dro­hen hohe Buß­gel­der, Unterlassungs‑ und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sowie erheb­li­che Repu­ta­ti­ons­schä­den. Beson­ders für lokal täti­ge Anbie­ter, Medi­en und Dienst­leis­ter kön­nen sol­che Fol­gen gra­vie­rend sein. Des­halb ist pro­ak­ti­ves Han­deln nicht nur recht­lich gebo­ten, son­dern auch wirt­schaft­lich sinnvoll.

Kur­ze Check­lis­te: Die­se Maß­nah­men soll­ten Sie jetzt umsetzen

Füh­ren Sie eine Inven­tur Ihrer KI‑Nutzung durch, erstel­len Sie sicht­ba­re Kennzeichnungs‑Templates, sichern Sie Provenance‑Metadaten bei Export und Upload, doku­men­tie­ren Sie Human‑in‑the‑Loop‑Prüfungen, pas­sen Sie Ver­trä­ge mit Agen­tu­ren und Dienst­leis­tern an und schu­len Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den. Tech­ni­sche Tests der Metadaten‑Workflows und regel­mä­ßi­ge Audit‑Checks run­den die Pro­zess­si­cher­heit ab.


Redak­ti­on: Lese­r­ECHO Emden

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