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Wichtiges Urteil: SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – Schadensersatz möglich

Verbraucherschutz gestärkt: Wer eine Schuld beglichen hat, muss nicht länger jahrelang auf die Löschung seines negativen SCHUFA-Eintrags warten. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschieden, dass bezahlte Forderungen unverzüglich gelöscht werden müssen – und das unabhängig davon, ob der Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen wurde.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wer seine Schulden beglichen hat und dennoch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA vorfindet, kann jetzt aktiv werden. Die dreijährige Speicherfrist, wie sie von der SCHUFA bisher angewendet wurde, wurde vom Gericht für unzulässig erklärt. Bereits die vollständige Zahlung reicht aus, um eine sofortige Löschung zu verlangen – zudem kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.
Der Fall vor dem OLG Köln
Ein Verbraucher hatte gegen die SCHUFA geklagt, weil drei bezahlte Forderungen weiterhin gespeichert blieben. Obwohl die SCHUFA die Einträge während des Verfahrens löschte, ging es im Prozess noch um die Frage eines möglichen Schadensersatzes. Das OLG Köln entschied zugunsten des Klägers:
- Die Speicherung war rechtswidrig
- Es wurde ein immaterieller Schaden anerkannt
- Der Kläger erhielt 500 € Schadensersatz sowie 540,50 € Erstattung der Anwaltskosten
Das Gericht stützte sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023. Die Interessen der Verbraucher auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung wiegen laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse der SCHUFA.
LG Aachen bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Auch das Landgericht Aachen (Urteil vom 17.04.2025, Az. 8 O 224/24) schloss sich dem Urteil des OLG Köln an: Die Speicherung erledigter Forderungen sei unzulässig. Der Kläger erhielt auch hier Recht – inklusive Anspruch auf Löschung, Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten.
Obwohl beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind, setzen sie ein starkes Signal: Verbraucher können sich ab sofort auf diese Rechtsprechung berufen, um veraltete Einträge löschen zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.
Redaktion LeserECHO Emden
Quelle: WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG

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Die Baumpflanz-Challenge 2025 – was steckt dahinter?

Emden – Die Baumpflanz-Challenge ist weit mehr als ein Social-Media-Trend: Sie ist ein Zeichen für gelebten Klimaschutz, Verantwortung und Gemeinschaft. Auch 2025 motiviert die Challenge in ganz Deutschland wieder zahlreiche Gruppen, Organisationen und Privatpersonen, aktiv zu werden – so auch in Emden.
🌱 Eine Idee wächst
Was mit kleineren Umweltinitiativen begann, wurde durch die Feuerwehren in Deutschland zur echten Bewegung. Mit dem Ziel, Bäume zu pflanzen und gleichzeitig ein Gemeinschaftsprojekt zu schaffen, entwickelte sich die Baumpflanz-Challenge zum grünen Symbol für nachhaltiges Engagement. Feuerwehrleute pflanzten – und nominierten weitere Wehren, Unternehmen oder Vereine. So verbreitet sich die Aktion viral und lokal zugleich.
Jeder gepflanzte Baum steht dabei für Leben, Beständigkeit und Verantwortung – Werte, die auch das Selbstverständnis vieler Organisationen widerspiegeln.
🤝 Gemeinsam stark für die Umwelt
Neben dem ökologischen Nutzen bringt die Baumpflanz-Challenge vor allem Menschen zusammen. Ob Vereine, Kitas, Schulen, Firmen oder Familien – überall dort, wo gemeinsam angepackt wird, wächst auch das Wir-Gefühl. Mit dem Prinzip „Ich pflanze, ich nominiere“ breitet sich der Impuls schnell weiter aus.
📣 Öffentlichkeitsarbeit mit Wirkung
Die Aktion schafft außerdem ein hohes Maß an positiver Sichtbarkeit. Durch Fotos, Social-Media-Videos und lokale Berichterstattung wird aus jeder Pflanzung ein öffentliches Statement für Nachhaltigkeit.
✨ Kurz gesagt: Die Baumpflanz-Challenge 2025 vereint Umweltschutz 🌍, Gemeinschaft 🤝 und Wirkung 📣 – und zeigt: Auch mit kleinen Taten lässt sich gemeinsam Großes bewirken.
Redaktion LeserECHO Emden
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EM-Aus in der Verlängerung: Spanien besiegt tapfere DFB-Frauen

Berger stark, Bonmatí eiskalt – der deutsche Traum platzt im Halbfinale von Zürich
Zürich, 23. Juli 2025 – Es war ein Spiel, das alles hatte: Drama, Kampfgeist, Leidenschaft – und am Ende doch ein bitteres Aus für die DFB-Frauen. Im Halbfinale der UEFA Women’s EURO 2025 mussten sich die deutschen Fußballerinnen dem Weltmeister Spanien mit 0:1 nach Verlängerung geschlagen geben.
Die entscheidende Szene: In der 113. Minute überlistete Aitana Bonmatí die bis dahin starke Ann-Katrin Berger mit einem Schuss in die kurze Ecke. Ausgerechnet Berger, die im Viertelfinale noch zur Heldin wurde, wurde nun zur tragischen Figur. „Die kurze Ecke muss zu sein – da nehme ich die Schuld auf mich“, sagte sie sichtlich bewegt im Interview nach dem Spiel.
Verletzungen, Sperren, Aufopferung – das Team kämpfte bis zum Schluss
Schon vor dem Anpfiff war klar: Die Personalsituation war angespannt. Sjoeke Nüsken und Kathrin Hendrich waren gesperrt, Giulia Gwinn und Sarai Linder verletzt. In der Verlängerung fiel auch noch Sophia Kleinherne aus – unter Tränen. Später leistete sich die eingewechselte Sydney Lohmann den Ballverlust, der zum Gegentor führte.
Trotzdem hielt das Team von Bundestrainer Christian Wück lange dagegen – taktisch diszipliniert, kämpferisch brillant. Klara Bühl, Selina Cerci, Giovanna Hoffmann und Carlotta Wamser sorgten für vereinzelte Offensivmomente, doch die Chancenverwertung blieb das große Manko.
Spanien im Finale – Deutschland mit erhobenem Haupt
Für Spanien geht es nun ins EM-Finale gegen Titelverteidiger England. Für die DFB-Frauen bleibt die Erkenntnis, dass sie trotz aller Rückschläge ein überragendes Turnier gespielt und sich als eingeschworene Einheit präsentiert haben.
Emden, Deutschland und ganz Fußball-Europa verneigen sich vor diesem Team.
Ihr habt gekämpft wie Löwinnen – wir sind stolz auf euch!
Redaktion LeserECHO Emden