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NABU: Flä­chen­ver­brauch muss bis 2030 auf Net­to-Null gesenkt werden

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NABU-Grund­satz­pro­gramm zum Pla­nen und Bau­en in Deutsch­land vorgelegt
Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Ber­lin – Der NABU for­dert, dass ab 2030 kei­ne neu­en Flä­chen mehr zur Bebau­ung aus­ge­wie­sen wer­den, wenn nicht an ande­rer Stel­le ein Aus­gleich für die Natur geschaf­fen wird. Das ist eine der Kern­for­de­run­gen des jetzt vor­ge­leg­ten NABU-Grund­satz­pro­gramms zum nach­hal­ti­gen Pla­nen und Bau­en in Deutsch­land. Not­wen­dig ist die Erwei­te­rung der Bau­ge­setz­ge­bung um ein Flä­chen­spar­ge­setz, wel­ches ver­bind­lich regelt, wie die­se „Net­to-Null“ des Flä­chen­ver­brauchs zu errei­chen ist. Es muss die Län­der ver­pflich­ten, ihren Städ­ten und Gemein­den ver­bind­li­che Zie­le vor­zu­ge­ben, so dass der Flä­chen­ver­brauch wirk­sam ver­rin­gert wird. Tag für Tag wer­den in Deutsch­land rund 58 Hekt­ar Land­schaft für Gewer­be, Woh­nungs­bau, Ver­kehr und Erho­lungs­flä­chen ver­braucht – das ent­spricht jähr­lich einer Flä­chen­grö­ße der Dimen­si­on zwi­schen Duis­burg und Frankfurt/Main.

„Natur­scho­nen­des Pla­nen und Bau­en sind wich­ti­ge Bau­stei­ne im Kampf gegen die Arten- und Kli­ma­kri­se. Eine zeit­ge­mä­ße Raum- und Stadt­pla­nung nimmt den Druck von den Öko­sys­te­men, unter­stützt die Ener­gie- und Ver­kehrs­wen­de und bil­det die Grund­la­ge dau­er­haft lebens­wer­ter Sied­lun­gen“, so NABU-Prä­si­dent Jörg-Andre­as Krü­ger. „Net­to-Null“ bedeu­tet nicht, dass nach 2030 kei­ne neu­en Bau­flä­chen mehr aus­ge­wie­sen und bebaut wer­den dür­fen. Viel­mehr sol­len als Aus­gleich für Bebau­ung ande­ren­orts ver­sie­gel­te Flä­chen ent­sie­gelt und vor erneu­ter Bebau­ung frei­ge­hal­ten wer­den. Dazu ist ein gene­rel­les Umden­ken nötig: „Nicht der Schutz einer Flä­che vor Bebau­ung muss zukünf­tig beson­ders begrün­det wer­den, son­dern ihre Inan­spruch­nah­me durch Bebau­ung“, for­dert Krü­ger wei­ter. Die kom­mu­na­le Pla­nung müs­se sich mehr und mehr auf die soge­nann­te „dop­pel­te Innen­ent­wick­lung“ kon­zen­trie­ren, also auf die Nach­ver­dich­tung im Ort bei gleich­zei­ti­gem Erhalt von Grün­flä­chen, um so den Flä­chen­fraß an den Stadt­rän­dern zu begrenzen.

Um die „Net­to-Null“ zu errei­chen, müs­sen steu­er­li­che Anrei­ze, die Grund­stück­spe­ku­la­ti­on finan­zi­ell beloh­nen, eben­so wie fehl­lei­ten­de Sub­ven­tio­nen abge­schafft wer­den. So soll­te bei­spiels­wei­se Bau­kin­der­geld nur noch für Bau­en im Bestand statt für Neu­bau gezahlt wer­den. Zudem sen­det die Pend­ler­pau­scha­le ein voll­kom­men fal­sches Signal.

Eine nach­hal­ti­ge Sied­lungs­ent­wick­lung muss eine räum­li­che Kom­bi­na­ti­on von Woh­nen, Arbei­ten und Gewer­be zum Ziel haben. Eine sol­che „Stadt der kur­zen Wege“ schont die umge­ben­de Land­schaft und redu­ziert Kos­ten für auf­wän­di­ge Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.

„Aus dem auto­ge­rech­ten Sied­lungs­raum muss ein men­schen­ge­rech­ter Sied­lungs­raum wer­den“, so Ste­fan Pet­zold, NABU-Sied­lungs­po­li­tik­ex­per­te. „Fuß- und Rad­ver­kehr müs­sen bevor­zugt behan­delt und geför­dert wer­den, da sie flä­chen­spa­rend, lärm- und abgas­frei und gesund sind.“

Anzei­ge: Frie­sen­Ther­me Emden

SWE-Spiel­etag

Jeden Diens­tag, von  14:00 — 17:00 Uhr

Jeden Diens­tag kön­nen sich alle Kin­der beim SWE-Spiel­etag bei uns in der Frie­sen­ther­me so rich­tig aus­to­ben. In der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr las­sen wir unse­re Rie­sen­hin­der­nis­bahn zu Was­ser, dar­auf kann geklet­tert und gerutscht wer­den. Außer­dem es gibt vie­le Was­ser­spiel­zeu­ge wie Schlauch­boo­te und Bäl­le, die für Spaß und Abwechs­lung in unse­rem Bade­pa­ra­dies sor­gen. Der Kin­der­spiel­tag wird von den Stadt­wer­ken Emden präsentiert.

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Lese­r­ECHO-Ver­lag

Sau­na- und Well­ness­be­reich — Sanie­rungs­ar­bei­ten in der Friesentherme

Am Diens­tag, den 11. Febru­ar 2020 lös­te ein tech­ni­scher Defekt an einer Kühl­vi­tri­ne in der Sau­na­gas­tro­no­mie einen Brand aus. Daher wird die Schlie­ßung des Sau­na- und Well­ness­be­reichs bis zum 19. April angesetzt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und aktu­el­le Mel­dun­gen zur Frie­sen­Ther­me Emden — bit­te HIER klicken -

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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