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Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden
++Diebstahl aus Pizzeria++Räuberischer Diebstahl++Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln++
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Leer — Diebstahl aus Pizzeria Leer — In der Zeit vom 28.06.2020, 23:05 Uhr bis zum 29.06.2020, 10:15 Uhr kam es zu einem Diebstahl aus einer Pizzeria in der Ubbo-Emmius-Straße. Bislang nicht näher bekannte Täter versuchten erst, die Eingangstür aufzuhebeln. Als dieses misslang, wirkten sie auf ein bodentiefes Fenster ein und konnten so einen Zugang in die gastronomischen Räumlichkeiten schaffen. In dem Gastraum entwendeten sie eine Geldbörse mit einem mittleren dreistelligen Betrag, sowie einen kompletten Zigarettenautomaten. Die Polizei hat vor Ort eine Spurensuche durchgeführt und die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Leer in Verbindung zu setzen.
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Leer — Räuberischer Diebstahl Leer — Am 29.06.2020 um 12:05 Uhr kam es in einem Ladengeschäft in der Mühlenstraße zu einem räuberischen Diebstahl, bei welchem die gemeinschaftlich handelnden Täter versuchten, sich durch Gewalteinwirkung im Besitz des Diebesgutes zu halten. Eine 19-jährige Frau aus Leer nahm in einem Geschäft Ware an sich und versuchte mit dem Diebesgut die Geschäftsräume zu verlassen, wobei sie von dem 25 Jahre alten Filialleiter beobachtet wurde. Dieser folgte der Beschuldigten und hatte die Absicht, die Ware wieder an sich zu nehmen, was ihm auch gelang. Ein als Mittäter agierender 21-jähriger Mann aus Leer versuchte diese Rücknahme zu vereiteln, indem er dem Mitarbeiter mit der Faust auf die Hand schlug. Aufmerksame Zeugen verständigten während des Vorfalles die Polizei, welche nach kurzer Fahndung die Beschuldigten ausfindig machen konnte. Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Leer- Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Leer — Am 29.06.2020 um 08:30 Uhr wurde im Bereich der Ritterstraße eine Kontrolle durchgeführt, bei welchem ein 19-jähriger Mann aus Leer durch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen auffiel, welches ursprünglich für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden war. Bei der Überprüfung stellten die eingesetzten Kräfte weiterhin fest, dass der jungen Mann nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wurden Verfahren bezüglich aller festgestellten Verstöße eingeleitet.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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