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Sperr­gut­ab­fuhr wird 2021 kostenpflichtig

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Archiv­fo­to: Die­ser Sperr­müll wur­de nicht mit­ge­nom­men und muss­te vom Eigen­tü­mer kos­ten­pflich­tig über einen Con­tai­ner­dienst ent­sorgt wer­den. Was Sie nicht mit zum Sperr­müll stel­len dür­fen, fin­den Sie unter die­sem Artikel.
 

Neue Ent­gel­te für Abfallentsorgung

Land­kreis Leer will Grund­ent­gelt sen­ken / Die Sperr­gut­ab­fuhr soll nicht län­ger kos­ten­los sein

 
Der Betriebs­aus­schuss für Abfall­wirt­schaft hat an die­sem Don­ners­tag dem Kreis­tag in öffent­li­cher Sit­zung emp­foh­len, das jähr­li­che Grund­ent­gelt für alle Haus­hal­te im Land­kreis Leer zu sen­ken. Wenn der Kreis­tag die­ser Beschluss­emp­feh­lung in sei­ner Sit­zung am 14. Dezem­ber folgt, beträgt das Grund­ent­gelt ab 1. Janu­ar 2021 dann 82,20 Euro; bis­her sind es 93,60 Euro. “Davon pro­fi­tie­ren vie­le Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner”, heißt es in einer Pressemitteilung.
 
Dafür wird im Gegen­zug der Preis für den grau­en Rest­müll­sack ange­ho­ben und ein Ent­gelt für das Ein­sam­meln von Sperr­gut ein­ge­führt. Dabei han­delt es sich um Kos­ten, auf die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Ein­fluss neh­men kön­nen: Wer weni­ger Müll pro­du­ziert und Wert­stof­fe sor­tiert, kann Geld spa­ren. Mit der geplan­ten Neu­ord­nung der Ent­gel­te will der Abfall­wirt­schafts­be­trieb das Ver­ur­sa­cher­prin­zip stär­ker beto­nen und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger moti­vie­ren, ihre Abfäl­le noch bes­ser zu trennen.
 
Wäh­rend das Grund­ent­gelt für die Müll­ab­fuhr sinkt, wer­den die Rest­müll­sä­cke teu­rer: Das Ent­gelt für einen 50-Liter-Sack steigt von 0,90 Euro auf 1,16 Euro, für einen 30-Liter-Sack von 0,54 Euro auf 0,70 Euro. Grün­ab­fall- und Papier­sä­cke wer­den dage­gen nicht teu­rer. Die gel­ben Säcke sind ohne­hin kostenlos.
 
Die Abho­lung von Sperr­müll ist im Land­kreis Leer bis­lang kos­ten­los. Pro Ein­woh­ner fal­len aller­dings auch rund 55 Kilo­gramm im Jahr an – und das ist im Ver­gleich mit ande­ren Land­krei­sen eine sehr hohe Men­ge. So wer­den zum Bei­spiel bei Haus­halts­auf­lö­sun­gen manch­mal gan­ze Fahr­zeug­la­dun­gen an Sperr­gut an die Stra­ße gestellt.
 
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Statt die Kos­ten dafür wei­ter­hin auf alle Haus­hal­te umzu­le­gen, sol­len die Ver­ur­sa­cher in Zukunft an den Ent­sor­gungs­kos­ten betei­ligt wer­den. Damit will der Abfall­wirt­schafts­be­trieb auch einen Anreiz schaf­fen, Abfall zu ver­mei­den, indem etwa noch gut erhal­te­ne Tei­le Sozia­len Kauf­häu­sern ange­bo­ten wer­den oder der Ver­schenk­bör­se des Land­krei­ses Leer. Des­halb wird ab 1. Janu­ar 2021 ein Sperr­gu­tent­gelt erho­ben: Es beträgt 35 Euro für eine nor­ma­le Abho­lung inner­halb von drei Wochen und 95 Euro inner­halb von fünf Werk­ta­gen. Um eine ver­läss­li­che Abfuhr zu gewähr­leis­ten, ist die Men­ge auf fünf Kubik­me­ter begrenzt.
 
Auch die Men­ge an Rest­ab­fall soll ver­min­dert wer­den. Des­halb wird das Ent­gelt für Pri­vat­an­lie­fe­run­gen auf dem Wert­stoff­hof in Brei­ner­moor  erhöht: von 20 auf 25 Euro je Kubik­me­ter. Für einen Kubik­me­ter Asbest steigt der Preis von 90 auf 105 Euro. Sin­ken wird dage­gen das Ent­gelt für ver­wert­ba­re Bau­stoff­ab­fäl­le bei allen Wert­stoff­hö­fen, und zwar von 29 auf 20 Euro je Kubik­me­ter. Die vor­ge­nann­ten Prei­se gel­ten auch für Anlie­fe­run­gen zur Abfall­um­schlag­an­la­ge Borkum.
 
Wei­ter­hin kos­ten­los blei­ben die Baum- und Strauch­schnitt­ab­fuhr, die zwei­mal im Jahr statt­fin­det, die Abho­lung aus­ge­dien­ter Weih­nachts­bäu­me sowie die Abga­be von Son­der­ab­fäl­len bei mobi­len Schadstoffsammlungen.
 
Für wei­te­re Fra­gen steht die Abfall­be­ra­tung tele­fo­nisch unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice-Num­mer 0800–925 2423  ger­ne zur Verfügung.

 
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Die­ses und wei­te­re Gewinn­spiel sind bis zum 20.12.2020 auf unse­rer Face­book­sei­te ” Wir Leera­ner ” zu finden. 

 

 

…und das gehört nicht auf den Sperrmüll.

  • Abfäl­le in Säcken und Kar­tons (Klein­tei­le, z.B. Por­zel­lan, Glas, Hausmüll)
  • Abfäl­le aus Bau- und Umbau­ar­bei­ten, z.B. Türen, Fens­ter, Licht­plat­ten, Holz, Zie­gel, Sani­tär­ke­ra­mik, Spül­kas­ten, Dusch­ka­bi­nen, Heiz­kör­per, Decken — und Wand­pa­nee­le, Palet­ten, Isoliermaterial
  • Farb­do­sen, Farb­ei­mer, Lacke und Lösungsmittel
  • Alt­rei­fen, Kfz-Tei­le, Sit­ze, Dach­ge­päck­trä­ger, Auto­bat­te­rien, Benzin-Rasenmäher
  • Gar­ten­zäu­ne, Lamel­len, Maschen- und Sta­chel­draht, Beton­pflanz­kü­bel, Wäschepfähle
  • Haus­müll und Wert­stof­fe wie Groß­ver­pa­ckun­gen, Kartons
  •  Alt­glas, Alt­klei­der, Oberbetten
  • Klein­tier­stall oder Hun­de­hüt­te aus Holz oder Kunst­stoff für den Außen­be­reich, Schau­kel­ge­stell, Sand­kas­ten, Gar­ten­haus, Gewächs­haus, Vogel­vo­lie­re (Außen­be­reich)
  • Silo­fo­li­en, Baum oder Wurzelstubben
  • Abfäl­le aus Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen, die über Müll­groß­be­häl­ter entsorgen

Nacht­spei­cher­öfen aus Pri­vat­haus­hal­ten kön­nen kos­ten­los im Ent­sor­gungs­zen­trum Brei­ner­moor in reiß­fes­ter Folie (mind. 0,4 mm dick) ver­packt ange­lie­fert werden.

Nicht recht­zei­tig zur Abho­lung bereit­ge­stell­tes Sperr­gut wird nach­träg­lich nicht mehr abge­fah­ren und ist umge­hend zu ent­fer­nen – eben­so lie­gen­ge­blie­be­ne, nicht zum Sperr­müll gehö­ren­de Abfäl­le sowie Verunreinigungen.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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