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Teil-Lockdown trifft das Handwerk hart
Vollversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2021. Mitgliedsbeiträge bleiben für das Jahr 2021 stabil.
Ostfriesland. Die Handwerkskammer für Ostfriesland wird als Dienstleister für das Handwerk auch in Zukunft gerüstet sein. Die Vollversammlung stimmte am Montag dem Wirtschaftsplan 2021 einhellig zu. Darin werden finanzielle Mittel für umfangreiche Investitionen bereitgestellt. „Das Handwerk ist in Ostfriesland einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. In dieser größten Krise der Nachkriegszeit hat es bewiesen, dass es für das gesellschaftliche Wohlergehen unabdingbar ist. Jetzt und auch in Zukunft stehen wir unseren Mitgliedern als Partner mit Rat und Tat zur Seite“, betonte Präsident Albert Lienemann (Holtrop).
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Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs ergänzte: „Gerade in diesen Zeiten ist die Nachfrage nach Beratungsleistung besonders im Hinblick auf Soforthilfen, Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen enorm hoch. Aber auch außerhalb von Krisenzeiten unterstützen wir unsere Mitglieder mit wirtschaftlichem Sachverstand. Hierzu gehören die fachkundige Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Themenkomplexe wie etwa der Digitalisierung, dem technologischen Fortschritt, der Unternehmensführung, der Existenzgründung oder der Nachfolgeregelung.“ Gleichzeitig bekräftigte der Hauptgeschäftsführer, dass es keine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 geben werde. Helge Valentien, Leiter der Betriebsberatung/Finanzmanagement, stellte dem Gremium unter anderem die mittelfristige Finanzplanung von 2021 bis 2025 mit den wichtigsten Eckdaten vor. Demnach sind in den nächsten Jahren zahlreiche Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen vorgesehen.
Kammerpräsident Albert Lienemann hatte eingangs auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie hingewiesen. In diesem Jahr hätten die Betriebe eine Berg- und Talfahrt mitgemacht. Dabei seien die Gewerke unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen. Etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen in der Region vermeldeten vor dem zweiten Stillstand eine gute, beziehungsweise bessere Geschäftslage als im Vorquartal. Das sei aber vor allem dem Bauhaupt- und dem Ausbaugewerbe geschuldet, so Lienemann. Besonders das Nahrungsmittelhandwerk, die Handwerke für den persönlichen Bedarf und die Gesundheitshandwerke berichteten von hohen Umsatzeinbußen.
Mit dem erneuten Teil-Lockdown mussten die Unternehmen zwar nicht in dem Umfang wie im Frühjahr schließen. Dennoch ist der Wirtschaftszweig hart getroffen, sei es direkt, weil etwa Café- oder Imbissbereiche zugemacht werden mussten, oder mittelbar als Zulieferer oder Dienstleister von Unternehmen, die schließen mussten, berichtete der Handwerkskammerpräsident. Vor diesem Hintergrund forderte Lienemann von der Regierung weitere schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung: „Die Politik muss die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Blick behalten, damit die kleinbetrieblichen Strukturen gerade bei uns im ländlichen Raum bestehen bleiben.“
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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